Beschlagnahmungen möglich: Letzter Teil des Maßnahmenpakets gegen extremes Rasen beschlossen

Autos können künftig an Ort und Stelle beschlagnahmt werden – Gesetzesänderung ermöglicht Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs bei rücksichtlosen und gefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen – Inkrafttreten mit 1. März 2024 geplant Die Österreichische Bundesregierung hat im heutigen Ministerrat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, des Führerscheingesetzes und des Kraftfahrtgesetzes beschlossen: In Zukunft kann das Auto von extremen Rasern an … Beschlagnahmungen möglich: Letzter Teil des Maßnahmenpakets gegen extremes Rasen beschlossen weiterlesen