Kategorie Innovation & Technologie - 28. März 2019
Gesundheitsgefährdend? Mythen und Fakten zum Start von 5G
In der Tech-Welt gibt es derzeit kaum ein zukunftsträchtigeres Thema als 5G. Österreich ist drauf und dran ein 5G-Pionierland zu werden und hat als eines der ersten Länder den neuen Mobilfunkstandard ausgerollt. Die entsprechenden Frequenzauktionen liefen bereits Anfang März, die dabei erworbenen Nutzungsrechte werden nun von den Telekommunikationsunternehmen zum sofortigen Ausbau des nächsten Standards mobiler Kommunikation in ganz Österreich verwendet. Am Dienstag, 26. März 2019, wurden die ersten 5G-Mobilfunkstationen des Landes, vorwiegend in ländlichen Regionen, in Betrieb genommen.
Private Verbraucher erwarten dadurch wesentlich schnellere und stabilere Verbindungen. Eine ganz zentrale Rolle spielt das ultraschnelle Internet aber für die österreichische Industrie und Wirtschaft, will sie international wettbewerbsfähig bleiben.
Panikmache im Netz
Manchen Menschen bereitet der Umstieg auf 5G jedoch einige Sorgen. Vor allem im Netz ist eine emotionale Debatte um angebliche Gesundheitsrisiken entbrannt. Unterfüttert mit teils dubiosen und hysterischen Berichten reichen die schauerlichen Meldungen vom erhöten Krebsrisiko, über tote Vögel bis hin zu angeblichen Rodungen von Wäldern.
Soviel vorweg: Rodungen zum Bau neuer Sendeanlagen existieren nicht. Auch tote Tiere sind im Zusammenhang mit dem Mobilfunk weder bekannt, noch irgendwie wahrscheinlich.
Wie schätzen Wissenschaftler jedoch mögliche Gesundheitsrisiken ein? Hier einige wichtige Fragen und Antworten:
Welche Strahlung wird bei 5G verwendet und welche Auswirkungen hat sie auf den Körper?
Bei 5G handelt sich wie auch bei den derzeit verwendeten Technologien um elektromagnetische Strahlung bzw. elektromagnetische Wellen die sich im Raum ausbreiten. Beispiele für elektromagnetische Wellen sind Radiowellen, Mikrowellen, Wärmestrahlung, Licht und dergleichen, die sich physikalisch nur durch die jeweilige Frequenz bzw. der Wellenlänge unterscheiden.
Auswirkungen auf den menschlichen Körper konnten bis heute nicht nachgewiesen werden, bekannt ist bislang lediglich, dass die hochfrequenten Felder eine thermische, also wärmende Wirkung haben. Sobald elektromagnetische Wellen in Gewebe eindringen, wird die Energie in Wärme umgewandelt. Nichtthermische Effekte (auch athermische oder Niedrigdosis-Effekte genannt), also andere als temperaturbedingte Wirkungen auf den menschlichen Körper, sind bis heute im Zusammenhang mit Mobilfunk nicht nachgewiesen worden.
Als Basisgröße für die Beurteilung der Wirkung von hochfrequenten elektromagnetischen Felder findet jene Energie Verwendung, die pro Zeiteinheit im Gewebe absorbiert wird. Die spezifische Absorptionsrate (SAR) wird somit in Watt pro Kilogramm (W/kg) angegeben. Die SAR gibt an, in welchem Ausmaß die Sendeleistung einer Funkanlage (darunter fallen auch Mobiltelefone oder Mobilfunkanlagen) vom Körper aufgenommen wird.
Die Absorption von hochfrequenten Feldern im Körper ist aber stark frequenzabhängig. Die Eindringtiefe wird mit steigender Frequenz kleiner, daher sind die Referenzwerte frequenzabhängig festgelegt. Referenz- und Grenzwerte werden von der ICNIRP (englisch für Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) festgelegt und von den Fernmeldebehörden österreichweit überwacht.
Für die geltenden, international empfohlenen ICNIRP- Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO sowie für die in Österreich zutreffende ÖVE/ÖNORM R23-1 läßt sich festhalten, dass entsprechende Grenzwerte, die sich auf die unmittelbar von der Funkanlage ausgehenden elektromagnetischen Felder beziehen, bei Basisstationen in der Regel bereits im Abstand von wenigen Metern deutlich unterschritten werden.
Die vorgegebenen Grenzwerte sind dabei unabhängig von der Anzahl der Sendeanlagen zu betrachten. Selbst wenn durch eine größere Anzahl von Sendeanlagen mehr einzelne Immissionen verursacht werden sollten, sind die Einzelwerte zusammen zu rechnen. Die Messungen der verantwortlichen Fernmeldebehörden zeigen, dass die Immissionsbelastung bereits jetzt so gering ist, dass eine Überschreitung der Grenzwerte auch bei dem Ausbau von 5G ausgeschlossen erscheint.
Die Messungen durch die Fernmeldebehörden sind meist um den Faktor 100 bis 1000 unter den maximal möglichen Grenzwerten. Sollte es im unwahrscheinlichen Fall zu Überschreitungen kommen, ist es die Aufgabe der Fernmeldebehörden, unverzüglich einzuschreiten und den gesetzmäßigen Zustand wieder herzustellen.
Wo finde ich den SAR-Wert meines Mobiltelefons?
Eine sehr gute Übersicht zu den SAR-Werten für Mobiltelefone bietet das Forum Mobilkommunikation FMK.
Immer wieder wird die Nutzung von Smartphones mit erhöhtem Krebsrisiko in Verbindung gebracht. Gilt Mobilfunkstrahlung als krebserregend?
Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft kann gesagt werden, dass es bei Einhaltung der in Österreich verbindlich geltenden Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen, keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO/ICNIRP empfohlenen Grenzwerte gibt.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) arbeitet dazu bereits seit Jahren mit führenden Wissenschaftlern zusammen, um regelmäßig den aktuellen Stand der Wissenschaft zu analysieren. Der wissenschaftliche Beirat Funk (WBF) des BMVIT, der ausschließlich unabhängige und objektive Entscheidungsgrundlagen für die Politik zu liefern hat, hat seit seiner Konstituierung regelmäßig, zuletzt 2018, nach Analyse aller einschlägigen und weltweit vorliegenden Studien festgestellt, dass anhand dieser Studienlage von einer Gefährdung der Gesundheit nicht ausgegangen werden kann.
Der WBF hat sich zudem auch mit Veröffentlichungen auseinandergesetzt, die eine Gesundheitsgefahr behauptet haben, aber nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht werden. Die darin enthaltenen Behauptungen konnten bei näherer wissenschaftlicher Betrachtung nicht nachvollzogen werden.
Der Beirat besteht aus international anerkannten österreichischen Wissenschaftlern verschiedener technischer und medizinischer Fachdisziplinen.
Wie kann ich mich als Nutzer vor zu viel Strahlung schützen?
Je näher ein Mobiltelefon bei einer Mobilfunkstation ist, desto geringer ist die erforderliche Sendeleistung, um zur Mobilfunkstation zurückzusenden. Der Regelbereich der Sendeleistung eines Mobiltelefons reicht von 0,001 Watt bis maximal 2 Watt und ist damit sehr viel geringer als bei vorhergehenden Mobilfunkgenerationen.
Bei schlechtem Empfang erreichen Mobiltelefone die maximale Strahlungsleistung: So wird bei der Nutzung des Mobiltelefons in stark elektromagnetisch abgeschirmten Räumen wie zum Beispiel in Autos, in Gebäuden mit dicken Wänden, die Sendeleistung automatisch erhöht , um die Mobilfunkstation zu erreichen.
Durch die Nutzung von Headsets wird der Abstand zwischen Sendeantenne und Kopf vergrößert, die wirksam abgestrahlte Energie nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab.
Auch die Ärztekammer hat Infos zum Umgang mit Mobiltelefonen in ihren 10 Handy-Regeln zusammengetragen.
Was bedeutet das nun für den 5G-Ausbau?
Viele technische Aspekte von 5G sind mit denen bisheriger Mobilfunkstandards vergleichbar: So soll 5G zunächst in Frequenzbereichen eingesetzt werden,
- in denen bereits heute Mobilfunk betrieben wird (2-GHz Band),
- die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind (3,6-GHz-Band) oder
- die solchen Frequenzbändern benachbart sind (700-MHz-Band).
Viele Erkenntnisse früherer Mobilfunkgenerationen sind auf 5G übertragbar. So ist auch die Sendeleistung von Geräten und Funkmasten mit der Weiterentwicklung der Technologie kontinuierlich gesunken. Im 2G-Zeitalter haben Handys mit bis zu zwei Watt gesendet, bei 4G-Geräten sind es nur noch bis zu 0,125 Watt. Die Reduktion ist weniger aus Gesundheitsbedenken erfolgt – die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgesehen Grenzwerte werden ja bei weitem unterschritten –, sondern vor allem zur Senkung des Energieverbrauchs.
Was sagen Skeptiker des Ausbaus über Gesundheitsrisiken?
Von sogenannten 5G-Skeptikern wird oft behauptet, dass Mobilfunk krebserregend wäre, weil seitens der IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) eine Einordnung in die Gruppe 2B erfolgte. Zum Bewertungskonzept der IARC zur Kanzerogenität von Stoffen ist festzuhalten, dass 2011 elektromagnetische Hochfrequenzfelder der Gruppe 2B zugeordnet wurden (d.h. alle Funkdienste wie Mobilfunk, Fernsehen, Radio, WLAN, etc.). In dieser Gruppe 2B erscheinen jedoch auch Stoffe wie Aloe Vera und Kokosöl. Die Einstufung 2B bedeutet nicht möglicherweise krebserregend sondern lediglich, dass es zwar theoretisch möglich, aber nicht wahrscheinlich ist, an Krebs durch Mobilfunk und ähnliche Anwendungen zu erkranken.
In diesem Zusammenhang wird oft das Moratorium gegen den 5G-Ausbau – welches unter Anderem von Prof. Lennart Hardell unterstützt wird – zitiert. Dieses Moratorium geht von völlig falschen Voraussetzungen aus. Die daran Beteiligten verkennen sowohl die physikalischen Grundlagen als auch die rechtlichen Vorgaben. Die Grenzwerteregelungen sind so ausgestaltet, dass die physikalische Gesamtbelastung durch die Gesamtzahl aller Sender an einem bestimmten Ort niemals überschritten werden darf. Daher ist die Grundannahme des Moratoriums, nämlich dass der Ausbau von 5G zu einer Erhöhung der Gesamtbelastung führen wird, falsch. Es wird die Pflicht zur Einhaltung der Gesamtbelastung und die Tatsache, dass durch den verstärkten Einsatz von 5G die 3G Sendeantennen schrittweise abgebaut werden, schlichtweg ignoriert.
Damit ist das Moratorium zwar ein interessanter Beitrag zur ohnehin in allen Ländern beachteten Gesundheitsfrage, aber als Entscheidungsgrundlage wenig aussagekräftig. Bedauerlicherweise werden solche, durchaus Angst verbreitende Äußerungen weitaus häufiger verbreitet als jene überwältigend große Anzahl von Studien, die auf wissenschaftlicher Basis bei Einhaltung der Grenzwerte keine gesundheitlichen Effekte feststellen können.
Ständige Beobachtung der Immissionen
Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass internationale Studien auf dem Gebiet des Mobilfunks mit Hilfe des bereits 2004 gegründeten Wissenschaftlichen Beirats Funk permanent und genauestens beobachtet und auch die Erkenntnisse jährlich aktualisiert werden. Anhand der neuesten Studien kann somit eine Risikobewertung vorgenommen werden.
Durch regelmäßige Messungen wird außerdem sichergestellt, dass keine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen besteht. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den elektromagnetischen Feldern von 5G in den bestehenden Grenzwerteregelungen und einem erhöhten Gesundheitsrisiko kann nach heutiger wissenschaftlicher Faktenlage ausgeschlossen werden.
Hintergrund
Eine entsprechende 5G-Strategie für Österreich wird von den zuständigen Bundesministerien für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) sowie Finanzen (BMF) initiiert. Das Strategiepapier und die darin formulierten Maßnahmen unterstützen einen effizienten 5G-Rollout und sind als wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung des Digitalstandortes Österreich zu sehen.
So soll sichergestellt werden, dass Österreich ein 5G-Vorreiter wird. Der 5G-Rollout für Österreich wurde nun durch die kommerzielle Vergabe der Frequenzen ermöglicht. Als nächstes sind die Telekommunikationsunternehmen am Zug, eine flächendeckende 5G-Versorgung für Österreich zu organisieren, inklusive der Bereitstellung von 5G-Routern. Die ersten 5G-Smartphones werden noch im Laufe des Jahres 2019 erwartet.
„Die Möglichkeiten, die 5G den Menschen bietet, wird die Art wie wir leben komplett verändern. Ich bin zuversichtlich, dass es in den Landeshauptstädten schon 2020 eine 5G-Netzabdeckung geben wird. Entlang der Hauptverkehrsrouten wollen wir diesen Schritt 2023 schaffen – flächendeckendes 5G peilen wir für 2025 an“, prognostizierte Bundeminister Norbert Hofer anlässlich des 5G-Starts am Dienstag.