24. Februar 2022
Gesetz für Reparaturbonus & Klimaschutzmaßnahmen im Nationalrat beschlossen
Novelle des Umweltförderungsgesetzes bringt umfassende Maßnahmen für mehr Klimaschutz
In der gestrigen Sitzung des Nationalrats wurde die Novelle des Umweltförderungsgesetzes beschlossen. Damit gab es in der Plenarsitzung grünes Licht nicht nur für den sogenannten Reparaturbonus, sondern auch für die Forcierung von Pfandsystemen oder den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Ab April soll ein Großteil der Förderungen beantragt werden können, kündigte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler in der Debatte an.
Mit dem Reparaturbonus werden in Österreich in Zukunft Reparaturen für Elektrogeräte gezielt finanziell unterstützt. Die Hälfte der Reparaturkosten wird übernommen, insgesamt können sich Haushalte bis zu 200 Euro bei der Reparatur von Elektrogeräten sparen.
„Reparieren ist immer besser als Wegwerfen. Es spart Ressourcen und schont damit unser Klima und die Umwelt. Damit sich das in Zukunft wirklich lohnt, gibt es den Reparaturbonus. Wer seine Elektrogeräte reparieren lässt, bekommt die Hälfte der Kosten zurück. Und zwar bis zu 200 Euro pro Reparatur. Wir finalisieren im Klimaschutzministerium gerade die letzten Details zur Abwicklung, damit wir noch im Frühjahr starten können“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Neben dem Reparaturbonus, der mit Hilfe von Geldern aus dem EU-Aufbau-Fonds (RRF) umgesetzt wird, finden sich im Umweltförderungsgesetz weitere umfassende Klimaschutzmaßnahmen. Von Förderprogrammen für klimafitte Ortskerne bis hin zu Budgets für den Tausch von alten, dreckigen Öl- und Gasheizungen auf neue, klimafreundliche Alternativen. Viele dieser Maßnahmen werden von der EU unterstützt.
Leuchttürme der Bioökonomie: Mehr Klimaschutz durch nachhaltige Ressourcennutzung