Kategorie Energie - 20. September 2022
Neue Abfallverbrennungsverordnung zur Reduktion von Schadstoffen & Mikroplastik in der Natur
Die Abfallverbrennungsverordnung (AVV) regelt in Österreich die Verbrennung von Abfällen in Müllverbrennungsanlagen und Produktionsanlagen, in denen Abfälle mitverbrannt werden. Sie gilt für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle, die in Verbrennungsanlagen – mit oder ohne Nutzung der entstehenden Verbrennungswärme – oder in Mitverbrennungsanlagen zur Energieerzeugung thermisch behandelt werden.
Die AVV soll nun dahin geändert werden, dass künftig bei der Nichtverfügbarkeit von Erdgas auch mit Erdöl weiterbetrieben werden können. Zudem enthält die Neuerlassung der AVV, deren Begutachtung am heutigen Dienstag startet, eine Maßnahme gegen Mikroplastik-Eintrag in Böden, denn in Zukunft sollen derartig belastete Klärschlamme nicht mehr auf den Böden aufgebracht werden.
„Energie ist ein knappes Gut und wir müssen für den Ernstfall gerüstet sein – auch bei der Müllverbrennung“, so Klimaschutzminsterin Leonore Gewessler, denn dieser Winter werde keiner wie jeder andere sein. „Mit dieser Verordnung stellen wir sicher, dass unsere Verbrennungsanlagen auch ohne Gas weiterlaufen können. So bleiben unsere Gemeinden und Städte weiter frei von Abfällen und unsere Haushalte werden weiter mit Wärme versorgt“, über technische Anpassungen würden die Anlagen zudem Emissionen reduzieren und unsere Luft damit sauberer machen.
Nachdem in vielen Abfallverbrennungsanlagen Erdgas als Betriebsmittel eingesetzt werde, soll die Entsorgung von Abfällen auch bei einer Nichtverfügbarkeit von Erdgas sichergestellt werden. Auch Produktionsanlagen, die dieser Verordnung unterliegen, wie Anlagen zur Zementerzeugung, soll bei einer Nichtverfügbarkeit von Betriebsmitteln der Weiterbetrieb mit Erdöl erlaubt werden, EU-rechtliche Vorgaben werden damit eingehalten.
Die zweite Änderung zielt auf kommunalen Klärschlamm respektive auf die in diesem enthaltenen Schadstoffe ab, wie etwa endokrin wirkende Substanzen, pathogene Keime, Arzneimittelrückstände, Schwermetalle, Mikroplastik ab. Denn dieser werde derzeit zu fast 40 Prozent des Aufkommens auf Böden aufgebracht. Mit der Neuerlassung der Verordnung sollen nun im Klärschlamm enthaltenen Schadstoffe zerstört und ebenso auch verpflichtend Phosphor aus diesem zurückgewonnen werden. Durch die Rückgewinnung von Phosphor aus kommunalen Klärschlämmen können etwa die Hälfte des in Österreich abgesetzten Phosphordüngers ersetzt und damit die derzeit bestehende vollständige Abhängigkeit von Phosphat-Importen deutlich reduziert werden.
Mit der geplanten Neuerlassung der Verordnung erfolge zudem eine Anpassung an den Stand der Technik, insbesondere betreffend Grenzwerte für die Emissionen in die Luft, Messtechnik und Qualitätssicherung von Ersatzbrennstoffen und Ersatzbrennstoffprodukten erfolgen.
Selbst Arktis & Antarktis sind inzwischen mit Mikroplastik belastet