Kategorie Innovation & Technologie - 28. März 2016
bmvit schafft rechtliche Grundlagen für den Test selbstfahrender Autos in Österreich
Die neue KFG-Novelle macht Tests im Bereich des automatisierten Fahrens unter realen Bedingungen möglich. Im aktuellen Kraftfahrgesetz (KFG) steht etwa festgeschrieben, dass das Lenkrad mit mindestens einer Hand festgehalten werden muss, was dazu führt, dass bestimmte Assistenzsysteme bzw. automatisierte Fahrsysteme derzeit nicht genutzt werden können. Mit der KFG-Novelle hat das bmvit eine Regelung erarbeitet, um das automatisierte Fahren unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen.
Verkehrsminister Gerald Klug: „Unsere führenden Technologieunternehmen haben wertvolles Know-how im Bereich des autonomen Fahrens aufgebaut. Mit dieser Novelle schaffen wir den rechtlichen Rahmen für weitere Tests unter realen Bedingungen. Das ist eine entscheidende Grundlage dafür, dass Österreich auch bei dieser technologischen Entwicklung ganz vorne mit dabei ist.“
Automatisiert – Vernetzt – Mobil
Unter dem Motto „Automatisiert – Vernetzt – Mobil“ erarbeitet das bmvit gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Industrie, Wirtschaft, Forschung sowie der Städte und der Bundesländer eine gemeinsame Strategie zum Thema automatisiertes Fahren. Seither arbeiten mehr als 140 Expertinnen und Experten in vier Arbeitsgruppen an diesem Thema. Die Ergebnisse werden in einen Nationalen Aktionsplan eingearbeitet, der im Mai präsentiert wird.
Erste Tests noch 2016
Im Sommer soll die KFG-Novelle im Parlament beschlossen werden. Welche Fahraufgaben unter welchen Bedingungen an automatisierte Fahrsysteme übertragen werden dürfen, wird in Folge durch eine entsprechende Verordnung genau geregelt. Die ersten Tests sollen damit noch im Jahr 2016 ermöglicht werden.