Kategorie Informationen & Tipps - 21. März 2018
Mit Wifi4EU freies WLAN in ganz Europa
Die EU-Kommission hat das Registrierungsportal für ihre Initiative Wifi4EU gelaunched, mit dem die Errichtung von tausenden WLAN-Hotspots in Europa finanziell unterstützt werden soll. Kommunen können sich seit dem 20. März 2018 über das Portal auf der Webseite registrieren lassen. Damit fördert die Europäische Union ab sofort europaweit die Errichtung von freien WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen in Gemeinden. Bis zum Jahr 2020 sollen insgesamt 120 Millionen Euro in Form von Gutscheinen zur Verfügung gestellt werden.
WLAN für jedes Dorf & jede Stadt
Die WiFi4EU-Initiative hat freies WLAN in ganz Europa zum Ziel, insbesondere in jenen Gebieten in denen noch kein Hochgeschwindigkeitsbreitband verfügbar ist. Es sollen alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger profitieren: jede/r sollte in ganz Europa an öffentlichen Orten freien Internetzugang haben. Nach einer einzigen Registrierung sollen die Benutzerinnen und Benutzer auf alle WiFi4EU-Hotspots in jedem Mitgliedstaat der EU zugreifen können. Die Fördermittel stammen aus dem europäischen Förderinstrument CEF (Connecting Europe Facility).
„Die heutige Eröffnung des WiFi4EU-Webportals ist ein wichtiger konkreter Schritt, um den Gemeinden zu helfen, kostenloses Wi-Fi bereitzustellen. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt dar“, sagte der Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker will mit der Initiative erreichen, dass „bis 2020 jedes Dorf und jede Stadt in Europa über einen kostenlosen WLAN-Internetzugang in der Nähe der Hauptzentren des öffentlichen Lebens verfügt“.
Eckpunkte der Wifi4EU-Initiative:
Wer kann die Förderungen beantragen, wer sind die Begünstigten?
Gemeinden oder Gemeindeverbände.
Wann laufen die Ausschreibungen?
Bis 2020 sind fünf Ausschreibungsrunden ungefähr alle sechs Monate vorgesehen. Die erste Ausschreibung ist nun gestartet und seit 20. März 2018 steht das Online-Portal „WiFi4EU-Portal“ für die Registrierungen der Begünstigten und der WLAN-Errichtungsunternehmen offen.
Wieviel Geld kann beantragt werden?
Die WiFi4EU-Mittel sollen geographisch ausgewogen auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden und es gilt das „First-Come-First-Serve-Prinzip“. Pro Ausschreibung können auf jeden Mitgliedstaat nur maximal acht Prozent des jeweiligen Ausschreibungsvolumens entfallen. Dabei werden mindestens 15 Gutscheine pro Mitgliedstaat vorgesehen. Weiters gilt: nur ein Gutschein pro Gemeinde.
Für den ersten Call ist ein Ausschreibungsvolumen von rund 15 Millionen Euro geplant. Die einzelnen Gutscheine werden einen geschätzten Wert von 15.000 Euro haben.
Was wird finanziert?
Es werden die Ausrüstung und die Installationskosten finanziert, während die Begünstigten für die Konnektivität (Internet-Abonnement) und die Wartung der Ausrüstung für mindestens drei Jahre selbst aufkommen müssen. Die Gutscheine können die Startkosten vollständig abdecken (bis zu 100 Prozent).
Wo wird gefördert?
An öffentlichen Plätzen, an denen noch kein freies vergleichbares privates oder öffentliches Internet-Angebot verfügbar ist. Die Gemeinden können darüber hinaus grundsätzlich frei wählen, an welchen öffentlichen Orten die gratis WLAN-Hotspots installiert werden: Stadthallen, öffentliche Bibliotheken, Gesundheitszentren, Plätze, Parks etc.
Wie werden die EU-Mittel beantragt?
Die Verfahren zu WiFi4EU sollen unbürokratisch durch eine Online-Anmeldung im „WiFi4EU-Portal“ erfolgen. Die Anmeldung soll bereits vor Beginn der ersten Ausschreibungsrunde möglich sein. Interessierten Antragstellern wird nämlich bereits vorher die Möglichkeit eingeräumt, im „WiFi4EU-Portal“ Online-Formulare auszufüllen und diese zu speichern. Die Anträge können jedoch erst zu Beginn der jeweiligen Ausschreibung eingereicht werden.
Wen können die Begünstigten mit der Errichtung der WLAN-Hotspots beauftragen?
Um die Kommunikation mit den WLAN-Errichtungsunternehmen hinsichtlich der Errichtung der WLAN-Hotspots zu erleichtern, können sich diese Unternehmen ebenfalls im „WiFi4EU-Portal“ anmelden und zudem akkreditieren lassen, indem sie sich verpflichten, eine Reihe von technischen und rechtlichen Anforderungen der Europäischen Kommission zu erfüllen. Begünstigte haben somit über das „WiFi4EU-Portal“ Zugriff auf die Liste der registrierten WLAN-Errichtungsunternehmen, die in ihrem Gebiet tätig sind. Seitens der Europäischen Kommission erfolgt keine Rangordnung oder Empfehlung, sodass die Auswahl durch die Gemeinden frei getroffen werden kann.
Wie funktioniert das Gutschein-System?
Nach Ende der jeweiligen Ausschreibungsrunde erhalten die Begünstigten den WiFi4EU-Gutschein. Die Begünstigten haben dann 18 Monate Zeit, um ihren lokalen WLAN-Zugangspunkt zu errichten. Nach erfolgter Fertigstellung wird der WiFi4EU-Gutschein an das WLAN-Errichtungsunternehmen übertragen, welches die durchgeführten Arbeiten der Europäischen Kommission in Rechnung stellen kann.
Alle weitere Fragen dazu werden hier beantwortet.
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