Kategorie Energie - 13. August 2020
Klimafonds-Programm zum schnelleren Ausbau solarer Großanlagen
Förderung des Klima- und Energiefonds ermöglicht einen schnelleren Ausbau der CO2-neutralen Wärmeerzeugung.
Wie lässt sich der Anteil erneuerbarer Energie im Fernwärmenetz steigern und zugleich die Versorgungssicherheit erhöhen? Solarthermie könnte in Österreich auch für die Wärme- und Warmwasserversorgung ein gewichtiger Faktor werden. Neben kleineren Solaranlagen für Warmwasser und Heizungsunterstützung gibt es durchaus großes Potenzial für solare Großanlagen und Speicher, deren Umsetzung der Klima- und Energiefonds seit nunmehr 10 Jahren fördert und wissenschaftlich begleitet. Mit dem Programm Solarthermie – solare Großanlagen werden die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von großen solarthermischen Anlagen beständig verbessert und technologisches Know-how in Österreich dazu aufgebaut.
Die Schwerpunktbereiche des Programms reichen von solarer Prozesswärme über solare Netzeinspeisung, hohen solaren Deckungsgraden bis hin zu solarthermischen Anlagen in Kombination mit Wärmepumpen. In einem zusätzlichen Schwerpunkt wird der Einsatz von neuen, innovativen Technologien für große solar-thermische Anwendungen in der Praxis gefördert. Besonders innovative Projekte werden in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen und mit intensivem Monitoring betreut. Die Erkenntnisse daraus dienen der Weiterentwicklung der Technologie und fließen laufend in die Umsetzung neuer solarer Großanlagen ein. Quasi folgerichtig hat das weltweit einzigartige Förderprogramm 2017 den SHC SOLAR AWARD der Internationalen Energieagentur erhalten. Die Prämierung wurde insbesondere für die Unterstützung des Marktausbaus für solarthermische Anlagen vergeben.
Solare Großanlagen, die kostengünstig und effizient Wärme erzeugen, sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. Daher hat der Klima- und Energiefonds auch heuer wieder das Programm zur Förderung solarer Großanlagen gestartet. Zusätzlich werden heuer auch erstmalig Planungs- und Machbarkeitsstudien für Anlagen über 5.000 m2 gefördert.
„Mit Solarthermie bauen wir an der Energiewende und schaffen CO2-neutrale Wärmeversorgung für unsere Zukunft. So schützen wir unser Klima und machen Österreich unabhängig von fossilen Importen. Mit dieser Förderung konzentrieren wir uns auf Großanlagen – gerade sie erzeugen kostengünstig und effizient Wärme“, lobt auch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler das Programm.
„Durch unsere Förderungen setzten wir entscheidende Impulse, damit solarthermische Innovationen rasch auf den Markt kommen. Erstmals können wir jetzt auch Planungs- und Machbarkeitsstudien finanziell unterstützen“, so Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Ingmar Höbarth. Außerdem gäbe es dank der EU-Kofinanzierung zusätzliche Förderanreize.
Diese Art der Kofinanzierung ist über das Österreichische Programm für ländliche Entwicklung möglich, welches auch für 2020 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Davon profitieren speziell Projekte in Klima- und Energie-Modellregionen mit bis zu maximal 2,5 Millionen Euro Gesamtinvestitionskosten, sofern der Antragsteller der vorgegebenen Zielgruppe entspricht. Zusätzlich werden im Programm 2020 erstmals Planbarkeits- und Machbarkeitsstudien für Großprojekte mit mehr als 5.000 m2 Kollektorfläche unterstützt.
Details zur Ausschreibung
Die Förderaktion umfasst die folgenden fünf Themenfelder:
- Solare Prozesswärme
- Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze)
- Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
- Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe inkl. PVT-Kollektoren
- Neue Technologien und innovative Ansätze
Besonders innovative Projekte werden, wie in den Vorjahren, in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen und mit intensivem Monitoring betreut. Die Erkenntnisse daraus dienen der Weiterentwicklung der Technologie und fließen laufend in die Umsetzung neuer solarer Großanlagen ein.
Die Ausschreibung Solarthermie – Solare Großanlagen ist bis 26.02.2021, 12.00 Uhr geöffnet.
Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWpeak bis inklusive der Fördergrenze von 50 kWpeak sowie neu installierte Stromspeicher bis zu einer Fördergrenze 3 kWh/kW (bezogen auf die Leistung der Photovoltaikanlagae). Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Pro AntragstellerIn (pro Betriebsnummer) kann für maximal 50kWpeak und maximal 3 kWh/kW nutzbare Speicherkapazität um Förderung angesucht werden.