Kategorie Energie - 16. September 2020
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist das größte Energiepaket seit Jahrzehnten auf dem Weg
Das geltende Ökostromfördergesetz wird rundumerneuert und soll mit einem umfassenden Paket an Begleitmaßnahmen 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 sicherstellen
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner haben heute den Entwurf für das Erneuerbaren Ausbau Gesetz 2020 (EAG 2020) in Begutachtung geschickt, mit dem das Fördersystem zu sauberer Energie grundlegend umgebaut wird, um die Produktionskapazität für Strom aus regenerativen Quellen bis 2030 um 27 TWh auszubauen. Das Gesetz soll am 1. Jänner 2021 in Kraft treten.
„Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz ist fertig und mit ihm der zentrale Baustein am Weg 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030″, sagte Gewessler bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. „Die nächsten zehn Jahre entscheiden über den Erfolg der Energiewende in Österreich.“
Das #EAG weist auch sehr strenge Kriterien für #Ökologie und Naturverträglichkeit auf. Bei #Sonnenstrom, wird darauf abgezielt, den Bodenverbrauch nicht voranzutreiben. Deshalb sieht unser Gesetz auch einen Abschlag für Anlagen auf Grün- und Agrarflächen vor. (4/6)
— Leonore Gewessler (@lgewessler) September 16, 2020
„Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz setzt die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und saubere Energiezukunft. Damit geben wir die maßgeblichen Parameter für den heimischen Energiemarkt für die nächsten Jahre und sogar Jahrzehnte vor“, so Staatssekretär Brunner. „Wir schaffen ein marktnahes und effizientes Fördersystem, dass mehr Ökostrom für jeden eingesetzten Fördereuro bringt.“
Die Begutachtungsfrist wurde mit sechs Wochen angesetzt, eine Notifizierung bei der EU-Kommission läuft parallel dazu, damit das Gesetz pünktlich zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.
Die Eckpunkte des EAG: Der Förderaufwand für den Erneuerbaren-Ausbau soll, durchgerechnet über drei Jahre, eine Milliarde Euro pro Jahr nicht überschreiten. Das Zubauziel liegt bei 27 TWh (Terawattstunden) an erneuerbarer Erzeugung – heute sind es rund 55 TWh, damit können derzeit ungefähr zwei Drittel der Stromerzeugung mit Erneuerbaren abgedeckt werden, das fehlende Drittel soll bis 2030 dazukommen.
Energiewende: Sonnenstrom-Produktion auf 1 Million Dächer in Österreich
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: Zum ersten soll das österreichische Fördersystem für Ökostrom grundlegend modernisiert werden. Zweitens hat man sich im Rahmen des Regierungsprogramms darauf verständigt, den heimischen Stromverbrauch bis 2030 bilanziell zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Quellen zu decken. Drittens soll Österreich bis 2040 klimaneutral zu werden. Um all dies zu erreichen, bedarf es eines beschleunigten Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen; das EAG schafft hierfür die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Im Detail soll mit dem Gesetzespaket ein Zubau von insgesamt 27 TWh (Terrawattstunden) erneuerbarer Stromproduktion realisiert werden.
Nach Technologien aufgeschlüsselt bedeutet das ein Plus von
- 11 TWh Photovoltaik
- 10 TWh Windkraft
- 5 TWh Wasserkraft
- 1 TWh Biomasse
bis 2030.
Das 100-Prozent-Ziel bis 2030 zu erreichen, ist durchaus ambitioniert, aber schaffbar. Österreich steht im EU-Vergleich beim Anteil von erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bereits jetzt sehr gut da: mit 73,1 Prozent war Österreich 2018 Spitzenreiter vor Schweden und Dänemark.
Die wesentlichsten Neuerungen des EAG-Pakets:
- Statt den bisherigen Einspeisetarifen liegt der Fokus auf Investitionsförderungen und Marktprämien, die technologiespezifisch administrativ oder wettbewerblich ermittelt werden.
- Evaluierungsbericht des neuen Systems nach zwei Jahren, der als Basis für allfällig notwendige Anpassungen an das Fördersystem dienen soll
- Einführung eines transparenten Mechanismus zur Kostenkontrolle, wonach der Hauptausschuss des Nationalrates über die Reduktion der Fördermittel entscheidet, wenn im 3-jährigen Mittel eine Milliarde Euro überschritten wird.
- Die Möglichkeit zur Gründung von Energiegemeinschaften (Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sowie Bürgerenergiegemeinschaften), die Bürgerinnen und Bürgern zur aktiven Beteiligung an der Energiewende einlädt, dadurch Akzeptanz für die dezentrale Produktion und Versorgung fördert und private Investitionen mobilisiert. Hierfür werden Anreize gesetzt: reduziertes Netznutzungsentgelt („Ortstarif“) für den Austausch innerhalb der Gemeinschaft, Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags sowie Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlagen.
- Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans (ÖNIP), der durch die Zusammenschau der Sektoren die für die Energiewende nötige Infrastruktur schafft und Eignungszonen für Erzeugungs-, Speicher- und Konversionsanlagen sowie notwendiger Leitungen identifiziert.
- Schaffung wichtiger Schnittstellen für die Bereitstellung von Speichern und Konversionsanlagen, insbesondere für Wasserstoff und Pumpspeicherkraftwerke
- Einführung einer Netzreserve, um den dynamischen energiewirtschaftlichen Veränderungen effizient und kostengerecht zu begegnen
- Einführung regulatorischer Experimientierklauseln („Sandboxes“), mit denen für Forschungs- und Demonstrationsprojekte temporäre Ausnahmen von Netzentgelten geschaffen werden können
Die bisher im Ökostromfördersystem vorgesehene Mittelaufbringung (zählpunktbasiertes System der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags) soll fortgeführt werden, ebenso wird der Entlastungsmechanismus für Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen (anknüpfend an die GIS-Befreiung) beibehalten.
»Mit Energiegemeinschaften werden Bürgerinnen und Bürger Teil der Energiewende«
Begrüßt wurde der Gesetzesentwurf auch unisono von den Verbänden rund um erneuerbare Energieformen. „Mit diesem Gesetzesvorschlag haben wir einen wichtigen energiepolitischen Meilenstein erreicht, der uns die Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau erneuerbarer Energiequellen liefert“, erklärte auch Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung von Österreichs E-Wirtschaft.
SERVICE: Im EFA20 Alm Talk diskutierten Pioniere der Energiegemeinschaften über Ihre Erfahrungen und Erwartungen zur Umsetzung des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes in Österreich.
Der vollständige Talk ist hier erhältlich.