Kategorie Informationen & Tipps - 21. Juni 2021

Corona sorgte 2020 bei Passagieragentur für Antragsflut & Rekordentschädigungen

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erwirkte im abgelaufenen Jahr Rückzahlungen im Rekord-Ausmaß von gut 1,7 Mio. Euro, 985.00 Euro davon im Zusammenhang mit der Pandemie

Die Coronapandemie und die damit verbundenen Flugausfälle haben 2020 bei der Schlichtungsstelle apf (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte) für regen Zulauf gesorgt. Insgesamt hat die im Klimaschutzministerium (BMK) angesiedelte, unabhängige Schlichtungsstelle des Bundes eine Rekordsumme von 1,74 Millionen Euro an Entschädigungszahlungen in rund 4.600 Fällen erwirkt – was einem Plus von etwa 10 Prozent gegenüber 2019 entspricht.

Laut Jahresbericht gingen im Coronjahr 2020 knapp 6.000 schriftliche Schlichtungsanträge bei der apf ein. Das Gros der Reiseentschädigungen entfiel mit rund 1,65 Millionen Euro auf den Flugbereich. Dahinter folgten der Bahn- und Busbereich mit jeweils rund 88.000 Euro und mit etwa 2.600 Euro.

Mit gut 3.500 Schlichtungsanträgen hatte mehr als die Hälfte aller Fälle einen Bezug zur Covid-19-Pandemie. In Summe bedeute dies „ein anhaltend hohes Niveau an Anträgen trotz stark verminderter Reisetätigkeit“, hieß es aus dem Ministerium.

„Die weltweite Coronapandemie hat insbesondere im letzten Jahr bei vielen Reisenden für ungewollte Reiseabbrüche und herausfordernde Situationen gesorgt“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Alleine mit Streitfällen im Zusammenhang mit Corona habe die Agentur rund 985.00 Euro Entschädigung für Reisende erwirken können. „Durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unsere Reisetätigkeiten hat die apf als Serviceeinrichtung noch mehr an Bedeutung gewonnen. Zahlreiche Menschen konnten pandemiebedingt einerseits ihre Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht wie gewohnt zurücklegen und mussten andererseits auf ihre Reisen verzichten. Da war die rasche Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der apf besonders wertvoll“, lobt Gewessler die Arbeit der Passagieragentur.

Fast 3.900 abgeschlossene Verfahren bezogen sich auf den Flugverkehr (plus 14 Prozent). Der Bahnbereich blieb mit rund 700 abgeschlossenen Verfahren in etwa auf dem Niveau vor der Coronakrise. Im Busbereich wurden 29 Fälle erledigt.

„Gerade im Pandemiejahr, in dem die Unternehmen etwa mit Erstattungsansuchen überlastet waren, konnten sich Passagiere wertvolle Hilfe bei der apf holen“, hob Magnus Brunner, Staatssekretär im BMK, hervor. „Die pandemiebedingte Sondersituation wird uns nocheinige Zeit begleiten und der Flugbereich wird sich erst langsam erholen. Durch konsequentes Testen und eine steigende Durchimpfungsrate ist ein Aufschwung in den Sommermonaten zu erwarten. Parallel dazu wird an einem Modell des Grünen Passes gearbeitet, um die Reisefreiheit für Geimpfte, Getestete und Genesene, vorerst innerhalb Europas, im Sommer wiederherzustellen.“

Flugpassagiere haben gemäß EU-Fluggastrechteverordnung das Recht auf Erstattung des vollen Ticketpreises, wenn eine Airline einen Flug absagt. Betroffene müssen sich zunächst an die Fluglinie wenden, Musterbriefe dafür bietet die apf auf ihrer Homepage. Wenn das nichts fruchtet, kann bei der apf – soweit der geplante Flug in deren Zuständigkeitsbereich liegt – ein Schlichtungsantrag eingereicht werden. Die apf arbeitet gratis und verlangt auch keine Erfolgsprovision, wie private Anbieter, die für die Reisenden bei Fluglinien intervenieren.

Über die Agentur für Passagier – und Fahrgastrechte

Die Agentur für Passagier – und Fahrgastrechte (kurz apf ) hilft Passagieren und Fahrgästen im Bahn – , Bus – , Schiffs – und Flugverkehr immer kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. Das bedeutet, Reisende erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag (ohne Abzug durch die apf) zurück.  Worüber kann man sich  ei der apf beschweren? Die wichtigsten Fälle, in denen die apf in allen vier Verkehrsbereichen vermitteln kann, sind:

  • Entschädigungen für Verspätungen
  • Entschädigungen und  Erstattungen für Ausfälle bzw. Annullierungen von Fahrten oder Flügen
  • Entschädigungen bei Überbuchung bzw. Nichtbeförderung – f ehlende Hilfeleistungen (Verpflegung, Unterkunft, Transport)
  • mangelhafte oder fehlende Informationen über Fahr – und Fluggastrechte sowie
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, z. B. bei fehlender Hilfeleistung.

Darüber hinaus hilft die apf im Flugverkehr auch bei Problemen hinsichtlich der Erstattung bei Herabstufung (Downgrade) in eine niedrigere Klasse als ursprünglich gebucht (z. B. von der   Business Class in die Economy Class). Im Bahnverkehr vermittelt die apf zusätzlich auch etwa bei Problemen im Zusammenhang mit Buchungen, Strafzahlungen (z. B. für fehlende Tickets),  Erstattungen von (z. B. nicht genutzten) Fahrkarten sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck.

 

Die Servicestelle des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist als Abteilung bei der Schienen-Control GmbH angesiedelt.

Service: Alle Informationen zur Agentur für Passagier – und Fahrgastrechte sowie die Rechte der Passagiere sind auf der Homepage der apf unter www.passagier.at abrufbar. Neben konkreten Beschwerdefällen finden Sie auch nützliche Informationen und Tipps über gesetzliche bzw. tarifliche Ansprüche und die Beschwerdeabwicklung sowie die Vermittlungsarbeit der apf zwischen den Passagieren und den betroffenen Unternehmen. Den ausführlichen Jahresbericht finden Sie hier.