Kategorie Informationen & Tipps - 7. Juni 2023
Was Ihr zum Klimabonus 2023 wissen müsst
Rückkehr zum System mit Sockelbetrag und Regionalausgleich – Auszahlung startet wie im Vorjahr im September – Anzahl der Überweisungen soll nochmals erhöht werden
Der Klimabonus wird auch in diesem Jahr wieder an alle Menschen in Österreich ausbezahlt – antragslos und automatisch. Nachdem im Vorjahr einmal ein erhöhter Klima- und Antiteuerungsbonus ausbezahlt wurde, erfolgt heuer die Rückkehr zum ursprünglichen System mit regionaler Staffelung. Der Sockelbetrag wird parallel zum Ansteigen des CO2-Preises auf 110 Euro erhöht. Ausgezahlt wird in den Stufen 110, 150, 185 und 220 Euro.
Die umfangreichen Vorarbeiten für die diesjährige Auszahlung im Klimaschutzministerium und im Finanzministerium werden aktuell fertiggestellt. Die Auszahlung erfolgt wie im letzten Jahr ab Anfang September per Überweisungen und über den Postweg mittels RSa-Brief. Dabei soll die Quote an Überweisungen durch die Anbindung neuer Daten von 85 Prozent im letzten Jahr nochmals deutlich steigen. Alle entsprechenden gesetzlichen Anpassungen zur Weiterentwicklung des Klimabonus werden am heutigen Mittwoch im Umweltausschuss des Parlaments beschlossen.
„Der Klimabonus ist für alle da und sorgt dafür, dass sich klimafreundliches Verhalten lohnt“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. „Je besser wir unser Klima schützen, desto mehr bleibt am Ende davon übrig. Wie schon im letzten Jahr erfolgt die Auszahlung des Klimabonus so einfach und bequem wie nur möglich. Deshalb bekommen ihn alle Menschen, von denen Kontoinformationen vorliegen, einfach und direkt überwiesen.“ Für alle andern kommt der Klimabonus erneut als Gutschein.
Die wichtigsten Punkte zum Klimabonus 2023:
- Ab 2023 wird der Klimabonus im ursprünglichen System mit einem Regionalausgleich ausgezahlt.
- Der Sockelbetrag ist für alle Menschen in Österreich gleich und steigt aufgrund des steigenden CO2-Preises auf 110 Euro.
- Der Regionalausgleich berücksichtigt regionale Unterschiede in der Anbindung zum öffentlichen Verkehr und der verfügbaren Infrastruktur (Schulen, Krankenhäuser etc). Dieser beträgt abhängig vom Wohnort 40 Euro, 75 Euro oder 110 Euro.
- Die Gemeindekategorien wurden von der Statistik Austria zugeordnet – dabei wurden auch die Bezirke der Bundeshauptstadt Wien jeweils gesondert betrachtet.
- Der individuelle Regionalausgleich kann nach Eingabe der jeweiligen Postleitzahl unter klimabonus.gv.at nachverfolgt werden.
- Häftlinge erhalten keinen Klimabonus mehr – denn sie müssen keinerlei Kosten der CO2-Bepreisung tragen.
Ab 19. Juni wird ein Informationsschreiben an alle Haushalte in Österreich mit diesen und näheren Informationen zum Klimabonus 2023 versendet. Für den Klimabonus ist kein Antrag notwendig, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Für Fragen zum Klimabonus ist die Hotline unter 0800 8000 80 erreichbar. Weitere Infos gibt es zudem auf der Homepage klimabonus.gv.at