Kategorie Informationen & Tipps - 19. Juni 2019
E-Scooter: Deklaration für mehr Sicherheit & neue Regeln
Rasen mit Elektrorollern ist verboten. Längst nicht alle halten sich daran. Auch das Fahren mit dem E-Scooter auf Gehsteigen, Gehwegen oder Schutzwegen ist seit Anfang Juni nicht mehr erlaubt. Welche Regeln gelten nun aber und dürfen eigentlich Kinder mit den Scootern fahren?
Die Menge der batteriebetriebene Miet-Roller, wie aus dem Nichts aufgetaucht und nun in Österreichs größeren Städten – allen voran Wien – an so gut wie jeder Ecke sicht- und ausleihbar – lässt sich mit etwa 6.000 beziffern. Allein in Wien gibt es inzwischen sechs verschiedene Anbieter zum Ausleihen der Roller.
Wie reagiert man möglichst rasch auf die neuen Mobilitätsangebote und wie können präventiv bewusstseinsbildende Maßnahmen für einen sicheren Umgang mit E-Scootern gesetzt werden? Vertreter aller sechs Unternehmen haben am Dienstag auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) eine Deklaration unterzeichnet, mit der sie sich verpflichten, Benutzer umfassend über Sicherheit aufzuklären.
Seit 1. Juni gelten mit Inkrafttreten der 31. StVo-Novelle in ganz Österreich einheitliche gesetzliche Bestimmungen für E-Scooter. Mit der Initiative Sicher am E-Scooter hat das BMVIT gemeinsam mit der Landespolizeidirektion Wien und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) eine Offensive für Aufklärung und Unfallprävention gestartet.
„Die gesetzlichen Voraussetzungen sind durchaus bekannt. Nun kommt es darauf an, dass Anbieter, Nutzer, die Polizei und letztendlich auch der Gesetzgeber – in dem Fall das BMVIT, an einem Strang ziehen. Mit diesem Event wollen wir zeigen, wie ein gutes Miteinander funktioniert. Die heute unterzeichnete Deklaration ist das verschriftlichte Bekenntnis“, so Sabine Kühschelm, Leiterin der Abteilung Verkehrssicherheit im BMVIT.
Neben Kühschelm und Vertretern der Unternehmen Bird, Circ, Hive, Lime, Tier und Wind unterschrieben auch Michael Takacs, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Wiener Polizei und Alexander Bernart, Direktor der Landesstelle Wien der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), sowie Arno Klamminger vom AIT Austrian Institute of Technology die Deklaration.
Regeln wie für Fahrräder
Im Rahmen eines Aktionstags konnten sich Journalistinnen und Journalisten sowie alle Interessierten über rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Tipps im Umgang mit elektrisch betriebenen Rollern informieren. Außerdem konnten sie ihr praktisches Können vor Ort einem Test unterziehen. Unter Anleitung erfahrener Instrukteure der Polizei verdeutlichte ein Parcours, wie schnell E-Scooter tatsächlich fahren können, welche Bremsleistung sie aufweisen und wie sich die Geräte der verschiedenen Anbieter auf nassem Untergrund handhaben lassen.
Die E-Scooter bekommen nun unter anderem QR-Codes aufgeklebt, beim Einscannen erhalten die Nutzer rechtliche Informationen und Sicherheitshinweise.
E-Scooter sind seit Anfang Juni durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) quasi Fahrrädern gleichgesetzt, es gelten dieselben Vorschriften. Als E-Tretroller gelten Geräte mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 600 Watt und 25 km/h. Personen, die mit solchen Geräten unterwegs sind, müssen vorhandene Radwege benutzen. Gehsteige sind in der Regel tabu.
Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehwege per Verordnung freigeben. Kinder ab zwölf Jahren dürfen alleine mit dem E-Tretroller fahren, jüngere – so sie nicht einen Radfahrausweis besitzen – dürfen das nur in Begleitung einer zumindest 16 Jahre alten Person. Das Mindestalter zum Benützen der Leihscooter liegt bei allen Anbietern jedoch bei 18 Jahren!
Michael Takacs, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Wiener Polizei dazu: „Durch die aktuelle StVO-Novelle wurde eine bundesweite Lösung geschaffen, die den einschreitenden Organen Handlungssicherheit gibt. Die freiwilligen Selbstbeschränkungen der Betreiber erhöhen zusätzlich die Verkehrssicherheit und reduzieren die Konfliktsituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Zusätzlich müssen wir versuchen durch gezielte Aufklärung so viele Scooter-Nutzer wie möglich zu erreichen.“
Während die rechtliche Lage im Herbst noch unklar war, sei es binnen „kurzer Zeit“ gelungen, die rechtlichen Bestimmungen zu klären, sagte Takacs. „Die Polizei braucht einen Handlungsleitfaden“, sagte er. Mittlerweile habe man in Wien Behinderungen auf dem Gehsteig „sehr gut in den Griff bekommen“, Beschwerden über verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter hätten abgenommen, erläuterte Takacs.
Die Roller dürfen nur dann auf dem Gehsteig abgestellt werden, wenn dieser zumindest 2,5 Meter breit ist. Seit 1. Juni werden Benutzer, die sich nicht an die Vorschriften halten, sowohl informiert als auch bestraft. Die Polizei gehe „repressiv und präventiv vor“, immer wieder gebe es Schwerpunktkontrollen, sagte Takacs.
Die häufigsten Vergehen
Die meisten Strafen werden ausgesprochen, weil E-Scooter-Fahrer rote Ampeln missachten. Oftmals seien sie auch verbotenerweise zu zweit unterwegs, das sei „vor allem bei Touristen beliebt“, sagte der Polizist. Fahren auf dem Gehsteig und Missachten von Einbahnen gehören ebenso zu den Vergehen. Wie viele Anzeigen in den 18 Tagen seit Inkrafttreten der Novelle erstattet wurden, sagte Takacs nicht. „Wir schauen uns das nach sechs Monaten an“, meinte er auf Nachfrage.
Bernart von der AUVA riet Benutzern, unbedingt einen Helm zu tragen, das müsse zur Selbstverständlichkeit werden, sagte er. Bei Unfällen mit E-Scootern komme es oft zu schweren Verletzungen. Für die Roller gelten im Vergleich zum Rad abgespeckte technische Voraussetzungen.
Sie müssen über Bremsen verfügen und weiße Rückstrahler bzw. Rückstrahlfolien nach vorne, rote nach hinten und gelbe zur Seite aufweisen. Dazu kommt die Beleuchtung bei Dunkelheit und schlechter Sicht – weißes Licht nach vorne und rotes Rücklicht.
Die Launches immer mehr Leihrolle-Anbieter und das lange Zeit unregelmentierte Fahren führte zu einer regelrechten Beschwerdeflut bei Magistraten aber auch im Verkehrsministerium. Die Stadt Wien reagiert auf die Beschwerden rund um E-Scooter nun ebenfalls mit einer Initiative, um die regelwidriger Benutzung der E-Scooter oder Behinderungen auf Gehsteigen entgegenzuwirken: Künftig könnten die Auflagen für E-Scooter in Wien sogar noch verschärft werden. Die Stadt will über den Sommer die Einhaltung der Regeln evaluieren.
Unfallzahlen, aber auch einzelen Verkehrssituationen sollen vor Ort beobachtet und ausgewertet werden. Bei Unfällen mit E-Scootern kann es zu schwerwiegenden Verletzungen kommen. „Im Traumazentrum Wien der AUVA verzeichnen wir immer mehr Unfälle mit E-Scootern. Gehirnerschütterungen und Brüche gehören dabei zu den häufigsten Verletzungen“, so Alexander Bernart, Direktor der AUVA-Landesstelle Wien nach der Unterzeichnung der Deklaration beim Aktionstag.
Übrigens: Falsch abgestellte E-Scooter können bersonders für sehbehinderte Menschen zu gefährlichen Stolperfallen werden, wie der Blindenverband mitteilte. Er startete deswegen eine Aktion, um auf die Gefahr hinzuweisen und für ein sicheres Abstellen zu werben. Falsch abgestellte Elektroroller sollen während der Aktion mit einem Flyer versehen werden, der auf das Fehlverhalten hinweist.
Tuning kann strafbar sein
Wie DerStandard berichtet, drohen erhebliche Strafen, wenn ein Roller nach dem Tuning aus der Klassifikation für Fahrräder fällt. Erhöht man jedoch die Motorleistung, ist anschließend eine erneute Typisierung bei der jeweiligen Landesprüfstelle für Verkehrssicherheit notwendig.
Steigert man die Leistung über 600 Watt oder die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Strecke über 25 km/h, fällt ein Scooter nicht mehr in die Fahrrad-Definition. Und dann wird es problematisch, so die LPD Wien.
Wird man des illegalen Tunings überführt, ist mit saftigen Bußgeldern zu rechnen. Paragraf 134 des Kraftfahrgesetzes definiert hier eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro. Sollte sich diese nicht einbringen lassen, drohen alternativ bis zu sechs Wochen Haft.