Kategorie Energie - 9. August 2022
EU: Gas-Notfall-Verordnung ist in Kraft getreten
Reduktionsmaßnahmen für Industrie und Wirtschaft vorgesehen, Versorgung für Haushalte und wesentliche Dienstleistungen bleibt weiterhin gewährleistet
Zur Vorbereitung auf einen möglichen Stopp russischer Erdgaslieferungen und Verhinderung von potenziellen Gas-Versorgungsengpässen hat die Europäische Union eine Gas-Notfall-Verordnung ausgearbeitet, welcher am 9. August 2022 in Kraft getreten ist. Die Verordnung sieht vor, dass alle EU-Länder ihren Gasverbrauch von 1. August 2022 bis 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken, verglichen mit dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre dieser Periode. Insgesamt müssen nach Zahlen der EU-Kommission 45 Milliarden Kubikmeter Gas gespart werden, um das 15-Prozent-Ziel zu erreichen.
Vor dem Hintergrund des Kriegs gegen die Ukraine hat Russland seine Lieferungen an die EU bereits drastisch reduziert. Im Juni hatte Gazprom die Lieferungen über die Gaspipeline Nord Stream 1 zwischenzeitlich um 40 Prozent gedrosselt, aktuell fließen nur 20 Prozent Gas über diese wichtige Leitung. Die EU-Energieminister:innen haben sich angesichts dieser Entwicklungen zu einem Sondergipfel getroffen, um koordinierende Maßnahmen zur Reduzierung der Gasnachfrage zu vereinbaren.
Ausnahmen für einzelne Staaten & Wirtschaftszweige
Im Gegensatz zum Gesetzesentwurf ist der Notfallplan nun mit einigen Ausnahmen für Länder in Kraft getreten, denn wie die 27 EU-Länder ihre Nachfrage senken, bleibt nun ihnen überlassen. Ursprünglich war eine Verpflichtung vorgesehen. In der Verordnung sind außerdem zahlreiche Ausnahmen vorgesehen, für einzelne Länder sowie „kritische Wirtschaftszweige“ wie etwa die Lebensmittelindustrie. Länder, die nicht direkt mit dem Gasnetz eines anderen Mitgliedstaats verbunden sind, sollen etwa nicht zum Gassparen verpflichtet werden.
Länder, die in großem Umfang von Gasimporten aus Russland abhängig sind, sollen wiederum in ihren jeweiligen nationalen Notfallplänen bestimmen dürfen, welche Sektoren sie verpflichten bzw. von der Einsparverpflichtung ausnehmen wollen. Ausgenommen ist auch das Baltikum, deren Stromnetze nicht mit dem europäischen Stromsystem synchronisiert sind und die stark auf Gas zur Stromerzeugung angewiesen sind, um das Risiko einer Stromversorgungskrise zu vermeiden.
Eine weitere Ausnahme kann ebenfalls beantragt werden, wenn Mitgliedsstaaten ihre Bevorratungsziele für die unterirdischen Gasspeicher übererfüllt haben oder wenn ihr Gasverbrauch im vergangenen Jahr um mindestens acht Porzent gegenüber dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre gesunken ist. Ob das geplante Einsparziel so erreicht werden kann, ist unklar.
Verbindliche Einsparziele bei Engpässen möglich
Bei der Auswahl von Maßnahmen zur Reduzierung des Gasverbrauchs haben sich die Mitgliedsstaaten darauf verständigt, Maßnahmen zu priorisieren, die geschützte Kunden wie Haushalte und wesentliche Dienstleistungen nicht beeinträchtigen. Die Länder sind dazu aufgerufen, die nationalen Notfallpläne zu aktualisieren und die geplanten Maßnahmen zur Nachfragereduzierung bekannt zu geben.
Falls die EU-Länder nicht genug sparen und es weitreichende Versorgungsengpässe gibt, kann im nächsten Schritt ein EU-weiter Alarm ausgelöst werden, der die Einsparziele daraufhin verbindlich macht. Die Hürde dafür ist allerdings hoch: Nötig wäre die Zustimmung von mindestens 15 EU-Ländern, die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen. Zugleich haben mehrere Länder – etwa Spanien und Italien – für diesen Fall Ausnahmen von den verbindlichen Sparzielen ausgehandelt und wollen weniger als 15 Prozent sparen. Die Notfall-Verordnung gilt zunächst für ein Jahr.