Kategorie Informationen & Tipps - 31. Oktober 2016
FAQ – Winterreifen
Die Tage werden wieder kürzer und vor allem in der Nacht kann es auch zu dieser Jahreszeit schon Frost geben. Es beginnt die Zeit der Winterkleidung, der Schals, Hauben und festen Schuhe. Und ab 1. November müssen sich auch die Fahrzeuge für den Winter rüsten: Die Winterreifenpflicht startet. Das ist der richtige Zeitpunkt, den Expertinnen und Experten des Verkehrsministeriums (bmvit) die wichtigsten Fragen zum Thema Winterreifenpflicht zu stellen:
Wieso gibt es die Winterreifenpflicht?
Winterreifen haben ein anderes Profil als Sommerreifen. Ein tieferes Profil sorgt dafür, dass der Reifen besser auf dem Untergrund haftet. Weniger leicht erkennbar, aber genauso wichtig, ist die Gummimischung der Reifen. Ein Winterreifen ist auf winterliche Außentemperaturen abgestimmt. Daher ist er nicht nur auf Schneefahrbahn, sondern auch auf trockener, kalter Fahrbahn viel besser als der Sommerreifen. Der Sommerreifen wird durch die Kälte zu hart. Der Gummi wird hart wie Stein und das fährt sich dann in etwa so wie Schlittschuhe auf Beton.
In Österreich gilt von 1. November bis 15. April die Winterreifenpflicht. Was bedeutet das für die Autobesitzerinnen und -besitzer?
Das bedeutet, dass Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen in diesem Zeitraum auf allen vier Rädern Winterreifen befestigt haben müssen. Die Winterreifenpflicht gilt jedoch nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch und Eis. Alternativ zu Winterreifen können auch auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten verwendet werden – allerdings nur auf Straßen, die vollständig mit Schnee oder Eis bedeckt sind.
Gelten diese Bestimmungen auch für schwerere Fahrzeuge wie Lkw und Bus?
Bei Lkws mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen zwischen 1. November und 15. April zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen befestigt sein. Dies gilt auch für Omnibusse, hier allerdings nur bis 15. März. Und im Fall von Lkw und Omnibus (mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen) gilt die Winterreifenpflicht, im Gegensatz zum Auto, immer – also unabhängig davon, ob Schnee auf der Fahrbahn liegt oder nicht. Ebenso ist das Mitführen von Schneeketten für diese Fahrzeuge von 1. November bis 15. April verpflichtend.
Was macht einen Winterreifen aus?
Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift „M+S“, „M.S.“, „M&S“, „MS“ oder „M/S“ trägt. Diese Abkürzung steht für Matsch und Schnee (im Englischen Mud and Snow). Für Winterreifen gilt eine Mindestprofiltiefe, welche vom Fahrzeugtyp und der Reifenbauart abhängig ist: Winterreifen verlieren bei einer Profiltiefe unter 4,0 mm (bei Reifen in Radialbauart) oder unter 5,0 mm bei Reifen in Diagonalbauart ihre Wintertauglichkeit und gelten vor dem Gesetz nicht mehr als Winterreifen. Bei Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen muss die Profiltiefe 5,0 mm bei Reifen in Radialbauart oder 6,0 mm bei Reifen in Diagonalbauart betragen.