Kategorie Informationen & Tipps - 27. Februar 2023
Faltrad x Öffis: Förderungen für (E-)Fahrräder werden ausgebaut
Klimaschutzministerium & Sportfachhandel gehen in die nächste Förderrunde: Ab Anfang März 2023 gibt es höhere Beiträge für (E-)Transporträder & erstmals eine Fördermöglichkeit für (E-)Falträder.
Um den eingeschlagenen Kurs der Verkehrswende weiterzuführen, stellt das Klimaschutzministerium (BMK) auch für das Jahr 2023 attraktive Förderungen für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit dem Sportfachhandel wird die erfolgreiche Förderoffensive für E-Fahrräder, Transporträder und Falträder mit und ohne E-Antrieb weitergeführt: Ab März 2023 können Privatpersonen, Betriebe, Vereine und Gemeinden von einer erhöhten Förderung für (E-)Transporträder von 1.000 Euro (statt 900 Euro) profitieren. Neu hinzu kommt eine Förderung für (E-)Falträder in Höhe von 600 Euro.
„Ich freue mich, dass immer mehr Menschen mit dem Rad unterwegs sind. Zum Start in den Frühling wollen wir auch heuer das Radfahren für alle – Private, Betriebe, Vereine und Gemeinden – noch attraktiver machen. Gemeinsam mit dem Sportfachhandel haben wir unser Förderangebot erweitert. Wir setzen damit auf den Ausbau des Radverkehrs auch in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr. Davon profitieren Klima, Gesundheit und Wirtschaft gleichermaßen“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Das Klimaschutzministerium hat im Jahr 2022 in Österreich den Ankauf von rund 12.000 Fahrrädern unterstützt; darunter gemeinsam mit dem Sportfachhandel mehr als 3.000 Transporträder mit und ohne Elektroantrieb. Für 2023 rechnet der Sportfachhandel mit einer weiteren, deutlichen Zunahme. Dieser Schulterschluss von BMK und Handel verleiht der klimaaktiven Mobilität in Österreich einen weiteren Schub, und durch die neue Förderung von Falträdern wird die kombinierte Nutzung von Radverkehr und öffentlichem Verkehr zusätzlich gestärkt.
Die neuen Förderungen für E-Fahrräder im Überblick:
- Ab März 2023 wird die Anschaffung von Transporträdern mit oder ohne E-Antrieb mit einem Mobilitätsbonus von 1.000 Euro unterstützt (zuvor 900 Euro), davon 850 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro durch den Sportfachhandel. Neben dem Mobilitätsbonus umfasst das Förderangebot des Sportfachhandels auch ein großes Fahrradservice.
- Für die Anschaffung eines Faltrades mit oder ohne E-Antrieb gibt es erstmalig 600 Euro, davon 450 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro inkl. einem großen Fahrradservice durch den Sportfachhandel. Fördervoraussetzung für Privatpersonen ist der Besitz einer Jahresnetzkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Weiters darf das Faltrad im gefalteten Zustand die Abmessungen 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten. Damit gelten sie bei den ÖBB in allen Nahverkehrszügen und Railjets bei speziellen Abstellplätzen als Gepäckstück und können kostenlos mitgenommen werden.¹
Die bisherigen Fördermöglichkeiten für E-Fahrräder gelten weiterhin:
- Die Anschaffung von mindestens fünf E-Fahrrädern wird für Betriebe, Gemeinden und Vereine mit einem Mobilitätsbonus von insgesamt 400 Euro pro Rad unterstützt, davon 250 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro inkl. einem großen Fahrradservice durch den Sportfachhandel.
- Bei der Einreichung zur Förderung werden Rechnungen bis neun Monate rückwirkend anerkannt.
Der Bundesanteil ist bei den Förderungen mit maximal 30 Prozent bzw. maximal 50 Prozent (bei Privatpersonen) der förderfähigen Kosten gedeckelt und reduziert somit den Mobilitätsbonus des Bundes bei günstigen Fahrrädern.
Für Bernd Vogl, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, steht fest: „Um die Klimaneutralität bis 2040 in Österreich zu erreichen, brauchen wir im Verkehrssektor eine rasche Trendwende. Klimaschonende Mobilitätslösungen sind stark gefragt. Der Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel erfordert jedoch einen Mix aus politischen Maßnahmen, Infrastrukturinvestitionen und Verhaltensänderungen der Verkehrsteilnehmer:innen.“
Berechnungsbeispiel für ein Elektro-Transportrad für private Käufer:innen |
Betrag in Euro |
Preis E-Transportrad brutto | 4.500 |
Preis E-Transportrad netto | 3.750 |
Mobilitätsbonusanteil des österreichischen Sportfachhandels | -150 |
Summe netto | 3.600 |
Umsatzsteuer | 720 |
Summe brutto | 4.320 |
Mobilitätsbonusanteil des Bundes
(850 Euro oder max. 50 Prozent des Bruttobetrages abzüglich Mobilitätsbonusanteil des Fahrradhandels) |
-850 |
Endkundenpreis brutto | 3.470 |
Kostenvorteil in Summe | 1.030 |
Berechnungsbeispiel für ein Faltrad für Betriebe | Betrag in Euro |
Preis Faltrad netto | 1.200 |
Mobilitätsbonusanteil des österreichischen Sportfachhandels | -150 |
Summe netto | 1.050 |
Mobilitätsbonusanteil des Bundes
(450 Euro oder max. 30 Prozent des Nettobetrages abzüglich Mobilitätsbonusanteil des Fahrradhandels) |
-315 |
Endkundenpreis netto | 735 |
Kostenvorteil in Summe | 465 |
Fördereinreichungen sind ab März 2023 unter umweltfoerderung.at möglich
¹ Informationen zu den Transportregelungen bei sonstigen Verkehrsanbietern und Verkehrsverbünden finden sich auf den entsprechenden Webseiten der Anbieter im Internet.