Kategorie Informationen & Tipps - 18. April 2017
Fragen und Antworten zur Digitalen Vignette
Mit dem Vignettenjahr 2018, also ab Dezember 2017, bekommt die österreichische Klebevignette eine digitale Schwester. Und schon jetzt zeichnet sich ab: Die neue Digitale Vignette liegt bei den Kundinnen und Kunden voll im Trend. Laut einer Umfrage der ASFINAG (eine repräsentative Umfrage des IFES-Instituts mit 800 Autofahrerinnen und Autofahrern) halten 83 Prozent der befragten Personen die Digitale Vignette für eine gute Idee. 60 Prozent wollen sie kaufen.
Mit der Digitalen Vignette hat das jährliche Kleben und Kratzen an der Windschutzscheibe ein Ende. Pkw- und Motorrad-Besitzerinnen und Besitzer haben mit dem Vignettenjahr 2018 die Möglichkeit, sich für eine Digitale Vignette zu entscheiden. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die praktische Alternative.
Wie komme ich zur Digitalen Vignette?
In wenigen Schritten können Sie die Digitale Vignette ganz einfach kaufen: Sie registrieren über die Website www.asfinag.at oder die Smartphone-App „Unterwegs“ Ihr Fahrzeugkennzeichen (inkl. Zulassungsstaat und Email-Adresse) im Mautsystem und wählen je nach gewünschtem Gültigkeitszeitraum zwischen der Zehn-Tages-Vignette, Zwei-Monats-Vignette oder Jahresvignette aus. Bezahlen können Sie über Kreditkarte, Paypal oder Sofortüberweisung. Achtung: Barzahlung ist bei der Digitalen Vignette nicht möglich. Sie können rund um die Uhr und von jedem Ort aus die „neue Vignette“ kaufen. Die Digitale Vignette wird bereits ab Mitte November 2017 erhältlich sein. Ab Mitte 2018 ist die Digitale Vignette dann auch an den bisherigen Vertriebsstellen erhältlich.
Was kostet die Digitale Vignette?
Preis und Gültigkeit sind identisch mit der klassischen Klebevignette.
Ist ein Kaufrücktritt möglich?
Gemäß der Europäischen Richtlinie für Konsumentenschutz können Kundinnen und Kunden innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zurücktreten – dies wird auch bei der Digitalen Vignette so sein. Der Tag des Kaufs zählt dabei nicht zu diesen 14 Tagen. Dazu kommt: Da dieser Rücktritt per Mail und Post möglich ist, werden hier weitere drei Tage für einen möglichen Postweg bis zum Einlangen bei der ASFINAG berücksichtigt. Somit ist die Digitale Vignette ab dem 18. Tag nach dem Tag des Kaufs gültig und berechtigt erst dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Ein Beispiel: Wenn Sie am 1. März 2018 eine Digitale Vignette über den ASFINAG-Webshop oder die App kaufen, dann ist diese Vignette frühestens am 19. März 2018 gültig.
Muss ich auf die Digitale Vignette umsteigen?
Nein, denn Sie entscheiden, ob Sie weiterhin bei der Klebevignette bleiben wollen oder ob Sie auf die Digitale Vignette umsteigen. Es wird beide Varianten geben.
Digitale Vignette und Wechselkennzeichen: wie funktioniert das?
Die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden – in erster Linie ein großer Vorteil für Besitzerinnen und Besitzer von Wechselkennzeichen. Zukünftig ist lediglich eine einzige Digitale Vignette für bis zu drei Fahrzeuge notwendig. Einzelne Klebevignetten für jedes Fahrzeug sind nicht mehr nötig. Dieser Punkt betrifft über 400.000 Fahrzeuge in Österreich.
Die Digitale Vignette gibt es auch im Abo?
Ja, das eventuelle Vergessen des Anbringens der neuen Vignette gehört der Vergangenheit an – somit wird auch das noch einfacher. Ab Herbst 2018 können Autofahrerinnen und Autofahrer die Digitale Jahres-Vignette einfach und unkompliziert automatisch verlängern lassen. Und noch ein Vorteil: Künftig können Sie die Jahresvignette und Sondermaut-Karten einfach und mit ein paar Klicks im Internet gleich zusammen kaufen.
Warum wurde mit der Digitalen Vignette nicht eine Jahresvignette eingeführt, die ab dem Kaufzeitpunkt für 365 Tage gültig ist?
Die ASFINAG will Käuferinnen und Käufer von Klebevignetten oder Digitalen Vignetten gleich behandeln und das auch sicherstellen. Deswegen haben beide Vignetten-Varianten dieselbe Gültigkeitsdauer und denselben Gültigkeitsbeginn.
Muss ich bei einem Wonsitzwechsel (Kennzeichenwechsel) eine neue Digitale Vignette kaufen?
Nein, in genau definierten Fällen – wie etwa beim Wohnsitzwechsel in einen anderen Bezirk – besteht die Möglichkeit, die Digitale Vignette gegen einen Kostenersatz auf das neue Kennzeichen umzuschreiben. Ein erneuter Vignetten-Kauf ist somit nicht mehr notwendig. Ein weiterer Vorteil ist, dass man beim Bruch der Windschutzscheibe ebenfalls keine neue Vignette mehr braucht, da diese an das Kennzeichen gebunden ist. Außerdem gibt es einen besonderen Service bei Scheibenbruch mit einer Klebevignette: Die ASFINAG bietet dann die Möglichkeit, kostenlos auf eine Digitale Vignette umzusteigen.
Wird ausreichender Datenschutz gewährleistet?
Ja, die Digitale Vignette ist zwar an das Kennzeichen gebunden, aber es wird keine flächendeckenden Kennzeichen-Kontrollen geben. So wie bei der Klebevignette wird die ASFINAG auch bei der Digitalen Vignette stichprobenartig kontrollieren. Für mehr als 2.200 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen wird es auch lediglich bis zu zwanzig automatische Vignettenkontroll-Kameras geben. Diese Kameras sind mobil und wechseln laufend den Standort. Die Kontrollsysteme speichern ausschließlich Daten jener Fahrzeuge, die keine gültige Klebevignette oder Digitale Vignette haben. Diese Daten dienen einzig und allein als Beweis für Mautdelikte sowie zur Abwicklung von Ersatzmaut-Forderungen. Alle anderen Kontrolldaten werden weder gespeichert noch sind sie in irgendeiner Form verfügbar. Wie bisher kontrollieren außerdem die ASFINAG-Kolleginnen und -Kollegen des Service- und Kontrolldienstes die Einhaltung der Mautpflicht.
Gibt es also keine stärkere Überwachung?
Nein. Die Überwachung erfolgt in derselben Art und Weise wie bisher auch – nämlich stichprobenartig. Im Vignettensystem können keine einzelnen Fahrten aufgezeichnet oder nachverfolgt werden. Nur von Fahrzeugen, die im Rahmen einer Kontrolle erfasst werden und keine gültige Vignette aufweisen, werden Daten gespeichert, um eine Ersatzmaut einheben zu können.
Es ist von einem öffentlichen Vignetten-Register die Rede – was ist damit gemeint?
Dieses öffentliche Register wird eingerichtet, damit Kundinnen und Kunden überprüfen können, ob für ein bestimmtes Kennzeichen eine Digitale Vignette gelöst wurde oder nicht. Etwa, wenn sie sich ein Auto von Freundinnen oder Freunden ausborgen oder über Carsharing beziehen. Genauso wie beim Blick auf die Windschutzscheibe, ob eine gültige Klebevignette vorhanden ist. In diesem Register wird lediglich das Kennzeichen eingegeben und es können keine Massenabfragen durchgeführt werden. Dafür ist technisch vorgesorgt. Das bedeutet: Pro Computer, Tablet oder Smartphone können täglich nur maximal drei Abfragen gemacht werden. Die ASFINAG nimmt den Datenschutz sehr ernst.
Weitere Infos zur neuen Digitalen Vignette liefert die ASFINAG.