Kategorie Informationen & Tipps - 26. September 2024

Hochwasser: Soforthilfe für Betroffene beim Sanieren & Heizungstausch

„Sanierungsbonus“ und „Raus aus Öl und Gas“ werden umfassend erweitert – Förderanträge ab sofort möglich – auch Sauber-Heizen-für-Alle mit vereinfachten Förderbedingungen

Infolge des Hochwassers ist noch immer in vielen Landesteilen keine Normalität eingekehrt. Der Katastrophengebiet-Status für St. Pölten sowie die Bezirke St. Pölten-Land und Tulln dürfte noch einige Tage aufrecht bleiben. Langsam wird das ganze Ausmaß der Schäden sichtbar. Dabei sind nicht nur Infrastrukturen wie Straßen und Schienen betroffen, sondern eben auch viele private Häuser. Unzählige wurden insbesondere in Niederösterreich vom Hochwasser massiv in Mitleidenschaft gezogen, auch in Oberösterreich sowie in Wien und im Burgenland gibt es teils starke Beschädigungen an Häusern.

Um für schnellstmögliche Hilfe beim Wiederaufbau vieler Wohnhäuser und Eigenheime zu sorgen, erweitert das Klimaschutzministerium (BMK) nun seine bestehenden Förderungen für Sanieren und Heizungstausch. Dadurch können die Förderungen von Betroffenen möglichst rasch und unkompliziert in Anspruch genommen werden.

„Das Hochwasser hat die Wohnungen und Eigenheime vieler tausender Menschen stark in Mitleidenschaft gezogen. Da ist es nur klar, dass wir beim Wiederaufbauen und Reparieren helfen“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Dazu wurden die bewährten Förderungen erweitert und zwar sowohl für erforderliche Sanierungen, als auch den Tausch der alten, mitunter beschädigten Heizung. „Damit kann ganz gezielt Unterstützung von jenen in Anspruch genommen werden, deren vier Wände durch das Hochwasser beschädigt wurden. Obendrein ist jedes gut gedämmte Haus und jede getauschte Heizung ein wertvoller Beitrag zur Energieunabhängigkeit.“

Für die Inanspruchnahme der erweiterten Förderungen ist eine Hochwasserbetroffenheitsbestätigung der Gemeinde erforderlich. Für umfassende Sanierungen und Teilsanierungen entfällt die Beschränkung des Gebäudealters. Es wird die Möglichkeit zur nochmaligen Förderung geschaffen, wenn die Sanierung schon in der Vergangenheit gefördert wurde.

Die Einzelbauteilsanierung (Außenwände, unterste Geschoßdecke, oberste Geschoßdecke oder Fenster/Außentüren) wird mit 9.000 Euro pro Maßnahme gefördert. Die Förderbeschränkung mit einer Maßnahme pro Kalenderjahr entfällt, genauso wie der 75-prozentige Mindesttauschanteil bei Fenstern. Es ist zudem keine Energieberatung erforderlich. Die Einschränkung auf ein bestimmtes Gebäudealter entfällt und die Möglichkeit der Beantragung einer nochmaligen Förderung ist ebenso möglich.

Beim Heizungstausch gilt zum einen im Falle einer bestehenden fossilen Heizung, die durch das Hochwasser zerstört und gegen ein erneuerbares Heizungssystem getauscht wird, sie sofort getauscht werden kann und keine Energieberatung erforderlich. Folgende Förderpauschalen gelten:

  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000 Euro
  • Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
  • Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro

Zum anderen gibt es im Falle einer bestehenden durch das Hochwasser zerstörten erneuerbaren Heizung, die gegen ein erneuerbares Heizungssystem getauscht wird, eine 5.000 Euro Förderpauschale und einen zusätzlichen Hochwasserzuschlag von 2.500 Euro.

Die Förderungen für die Sanierung und den Heizungstausch können mit den Beihilfen aus dem Katastrophenfonds kombiniert werden.

Auch beim Sauber-Heizen-für-alle-Bonus, den erhöhten Förderungen für Haushalte mit geringem Einkommen, gibt es nun vereinfachte Antragsbedingungen für Hochwasser-Betroffene. Basierend auf den bestehenden Förderungsbedingungen gelten für Hochwasser-Betroffene folgende Vereinfachungen:

  •  Fernwärme-Vorrang entfällt
  • Mit der Umsetzung des Projektes kann bereits vor der Antragstellung (auch bereits vor erfolgter Registrierung oder Energieberatung) begonnen werden. Die vereinfachten Antragsbedingungen gelten für Registrierungen bis 31.12.2024.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der vereinfachten Antragsbedingungen:

  • Nachweis über den Status als Hochwasser-Betroffene:r im Jahr 2024 durch die Gemeinde
  • Bekanntgabe sämtlicher in Anspruch genommener Unterstützungsleistungen für die beantragte Maßnahme (Katastrophenhilfe, Versicherungsleistungen, o.ä.) im Rahmen der Endabrechnung. Bitte beachten Sie, dass die erhaltenen Unterstützungsleistungen für die beantragte Maßnahme nicht mehr als 100 Prozent der Kosten betragen dürfen.

Für den Vorsitzenden der Umweltförderung, Oberösterreichs Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder, zeigt die Zerstörungswut des dritten Jahrhunderthochwassers innerhalb von 22 Jahren sehr deutlich, dass die Klimakrise längst in Österreich angekommen ist und „wir nun schleunigst mehr Platz für unsere Flüsse, weniger Beton in der Landschaft und wirksamen Klimaschutz brauchen“. Noch dringender müssten jedoch die Betroffenen der verheerenden Beschädigungen durch die Hochwasserkatastrophe schnell und umfassend unterstützt werden. „Die Ausweitung der Förderung zum Heizungstausch für Opfer des Hochwassers und von Überschwemmungen stellt eine wichtige zusätzliche Beihilfe zu den bereits erhöhten Katastrophenfonds dar.“

SERVICE: Die Förderanträge können unter umweltförderung.at gestellt werden.

Wie das Hochwasser in Österreich mit dem Klimawandel zusammenhängt