Kategorie Innovation & Technologie - 17. Oktober 2018

Länderreport: Wettlauf oder Harmonisierung zum Automatisierten Fahren?

Der Science-Fiction-Vergleich wird regelmäßig bemüht: Automatisiertes Fahren als Vision von Autos, die komplett eigenständig fahren, bei denen Passagiere nicht mehr eingreifen müssen, in denen man bequem dösen, lesen oder arbeiten kann. Es ist aber schon längst keine Zukunftsvision mehr, denn erste Prototypen und Formen von autonomen Fahrzeugs sind bereits Realität.

Ein internationaler Wettlauf zur Weiterentwicklung automatisierter und in Folge auch autonomer Fahrzeuge scheint im vollen Gange. Der Technologie werden viele positive Wirkungen attestiert: Sie sollen ein Wegbereiter für neue Dienstleistungen sein, Transportkosten senken, neue Lösungen für die steigende Mobilitätsnachfrage bieten sowie bei der Erreichung unserer Klimaziele unterstützen.

Automatisierungslevel

Vor allem aber sollen sie den Straßenverkehr sicherer machen, denn nach wie vor werden laut diverser Unfallstatistiken bis zu 90 Prozent der Verkehrsunfälle durch menschliches Fehlverhalten verursacht. Fünf Levels charakterisieren derzeit die verschiedenen Automatisierungsstufen bei Kraftfahrzeugen.

Auch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat dieses Thema zu einem Schwerpunkt erkoren und fördert vielfältig Projekte in diesem Bereich. Neben technischen Herausforderungen und der Notwendigkeit digitaler Infrastruktur, gibt es eine Vielzahl gesellschaftlicher Fragestellungen, die es zu beantworten gilt, zudem mussten auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Zukunftstechnologie geschaffen werden.

Gemeinsam mit AustriaTech erarbeitet das BMVIT das neue Aktionspaket zum Automatisierten Fahren für den Zeitraum 2018 bis 2020.

Fakt ist, dass bereits heute in Mittel- und Oberklassefahrzeugen vieler Marken Fahrerassistenzsysteme der Automatisierungsstufe 2 eingebaut sind. Elektronisches Stabilitätsprogramm (EPS) und Automatische Abstandsregelung (ACC) sind in vielen Fahrzeugen standardmäßig im Einsatz.

Fahrerassistenzsysteme

Die derzeitigen Fahrerassistenzsysteme erfassen ihre Umgebung und gegebenenfalls Gefahrensituationen dezentral mittels Sensorik und leiten dann ihre Informationen an den Bordcomputer des Autos weiter. Sie unterstützen die FahrerInnen bei verschiedenen Fahrfunktionen, ersetzen diese aber nicht gänzlich und entheben sie auch nicht ihrer Verantwortung. Diese Fahrerassistenzsysteme steigern nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern erhöhen auch den Fahrkomfort und verbessern gleichzeitig den Verkehrsfluss und die Verkehrseffizienz.

Hoch- und vollautomatisierte Fahrzeuge, die in bestimmten Fahrsituationen selbst die Fahraufgaben übernehmen können (Level 3 und 4), werden in einer Vielzahl von Ländern gerade getestet. An der Entwicklung gänzlich fahrerloser (in weiterer Folge auch als autonom bzw. selbstfahrend bezeichnet) Fahrzeuge (Level 5) wird derzeit weltweit noch intensiv gearbeitet und diese können dementsprechend überhaupt nur in sehr wenigen Ländern getestet werden.

© apa

Bericht zu acht Staaten

Der Länderreport des BMVIT gibt einen raschen Überblick über wie die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Automatisierten Fahren in acht Staaten. Österreich, die Niederlande, Deutschland, Schweden, Großbritannien, die Schweiz, USA und Australien werden in dem Report unter die Lupe genommen. Die föderierten Staaten USA und Australien werden darin mit Kapiteln zur Rechtssituation in den Bundesstaaten Kalifornien und Arizona sowie New South Wales extra beleuchtet.

Im Report mangels verifizierbarer Quellen und aufgrund der Sprachbarriere außen vorgelassen sind Länder aus dem asiatischen Raum. Die rechtlichen Rahmenbedingungen aus diesen, im Bereich autonomous driving ebenfalls hochtechnisierten Länder, konnten hier aber leider näher berücksichtigt werden.

Während auf nationaler Ebene teilweise der Eindruck entsteht, dass zwischen den Staaten ein regelrechter Wettbewerb rund um die Automatisierung in der Mobilität und die Rahmenbedingungen für Testfahrten ausgebrochen ist, kann eher der Versuch zur globalen Vereinheitlichung beobachtet werden. Auf europäischer Ebene hat dazu im Mai 2018 die Europäische Kommission ihre EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft „Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität“ veröffentlicht.

Europa als Vorreiter?

Die vernetzte und automatisierte Mobilität wird von der Kommission als Chance und eines der Schlüsselthemen für die Mobilität in Europa vorgestellt. Nicht nur die Mobilität und das Verkehrswesen sollen laut Europäischer Kommission von der Automatisierung profitieren, sondern auch für die europäische Wirtschaft ist die Automatisierung in der Fahrzeugindustrie die Chance für ein starkes Wirtschaftswachstum.

Die Kommission hat sich daher das Ziel gesetzt, Europa zu einem weltweiten Vorreiter beim Einsatz vernetzter und automatisierter Mobilität zu machen. Damit die Europäische Union Marktführer wird und die Chancen dieser neuen Technologie für sich nutzen kann, bedarf es des Zusammenwirkens von Europäischen Institutionen, privatwirtschaftlichen Akteuren und den einzelnen Mitgliedsstaaten auf allen Ebenen. Die Kommission, als Politikgestalterin in der Europäischen Union, vertraut dazu auf einen schrittweisen und sicheren Ansatz bei der Einführung dieser neuen Technologie.

Auf Basis der umfangreichen Testergebnisse soll in Europa ein sinnvoller und nachhaltiger Einsatz automatisierter Mobilität gewährleistet werden können. Folglich möchte die Kommission die Ausweitung und den Ausbau dieser Tests auf europäischen Straßen fördern, und weitere Anwendungsfälle und Geschäftsmodelle (bspw. Platooning, Car-Sharing Modelle, Valet-Parking) unterstützen und ermöglichen.

Der Vergleich zwischen den nationalen Rahmenbedingungen zeigt, dass zwischen den einzelnen Ländern vielfach Überschneidungen bestehen. Die wohl auffälligste Gemeinsamkeit liegt in der Tatsache, dass in allen Ländern derzeit (inkl. Amerika) stets ein/e FahrerIn oder OperatorIn die Kontrolle über das Fahrzeug haben muss. Dabei ergeben sich dennoch Unterschiede, wo sich der/die TestfahrerIn befinden darf – nämlich innerhalb oder auch außerhalb des Fahrzeuges.

Kompetenzkarte zum Automatisierten Fahren: Vorzeigeprojekte in Österreich.

Gesetzgebung & Versicherungen

Weiters ist klar ersichtlich, dass derzeit noch in keinem europäischen Land vollautonome Fahrzeuge (Level 5) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu Testzwecken eingesetzt werden dürfen. Dies hängt jedoch wiederum stark mit der europäischen Gesetzgebung sowie der Bindung an internationale Konventionen (Wiener Straßenverkehrskonvention) zusammen. Die größte Überschneidung ist im Bereich der Haftpflichtversicherung festzustellen, da in allen Ländern eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Testfahrten vorgesehen ist.

Unterschiede ergeben sich hierbei jedoch bei der konkreten Höhe der Deckungssummen. Weitere Überschneidungen sind jeweils bei der technischen Ausstattungen der Fahrzeuge in Hinblick auf die Datenaufzeichnung bzw. die Datenaufzeichnungsgeräte erkennbar, da die Mehrheit der Staaten und Länder zwingend ein Datenaufzeichnungsgerät im Fahrzeug vorsehen, um im Falle eines Unfalls eruieren zu können, wer die Lenkmanöver durchgeführt hat.

Tenor des Reports ist, dass neben dem Wettlauf einzelner Länder um die besten Rahmenbedingungen, auf europäischer sowie gesamtstaatlicher Ebene – im Sinne eines gemeinsamen Binnenmarktes – bereits intensiv an der zunehmenden Harmonisierung der rechtlichen Regelungen gearbeitet wird.

Denn während auf nationaler Ebene teilweise der Eindruck entsteht, dass zwischen den Staaten ein regelrechter Wettbewerb rund um die Automatisierung in der Mobilität und die Rahmenbedingungen für Testfahrten ausgebrochen ist, kann eher der Versuch zur globalen Vereinheitlichung beobachtet werden. Auf europäischer Ebene hat dazu im Mai 2018 die Europäische Kommission ihre EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft „Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität“ veröffentlicht.

Chancen für Europa & Österreich

Die vernetzte und automatisierte Mobilität wird von der Kommission als Chance und eines der Schlüsselthemen für die Mobilität in Europa vorgestellt. Nicht nur die Mobilität und das Verkehrswesen sollen laut Europäischer Kommission von der Automatisierung profitieren, sondern auch für die europäische Wirtschaft ist die Automatisierung in der Fahrzeugindustrie die Chance für ein starkes Wirtschaftswachstum.

Die Kommission hat sich daher das Ziel gesetzt, Europa zu einem weltweiten Vorreiter beim Einsatz vernetzter und automatisierter Mobilität zu machen. Damit die Europäische Union Marktführer wird und die Chancen dieser neuen Technologie für sich nutzen kann, bedarf es des Zusammenwirkens von Europäischen Institutionen, privatwirtschaftlichen Akteuren und den einzelnen Mitgliedsstaaten auf allen Ebenen. Die Kommission, als Politikgestalterin in der Europäischen Union, vertraut dazu auf einen schrittweisen und sicheren Ansatz bei der Einführung dieser neuen Technologie.

Auf Basis der umfangreichen Testergebnisse soll in Europa ein sinnvoller und nachhaltiger Einsatz automatisierter Mobilität gewährleistet werden können. Folglich möchte die Kommission die Ausweitung und den Ausbau dieser Tests auf Vereinten Nationen fördern, und weitere Anwendungsfälle und Geschäftsmodelle (bspw. Platooning, Car-Sharing Modelle, Valet-Parking) unterstützen und ermöglichen.

Auch auf Ebene der Vereinten Nationen wird in einer Vielzahl von Arbeitsgruppen an der Ausarbeitung von weiteren Vorschlägen zur Anpassung der Straßenverkehrsabkommen, sowie an Überlegungen für eine neue Typengenehmigung von Fahrerassistenzsystemen, gearbeitet. Ergänzend ist zu erwähnen, dass das BMVIT gemeinsam mit der AustriaTech noch dieses Jahr das neue Aktionspaket zum Automatisierten Fahren für den Zeitraum 2018 bis 2020., vorstellen wird, welches Ziele und Maßnahmen im Bereich der automatisierten Mobilität für Österreich definiert.

Service: Kurze internationale Übersicht – 10 Länder im Vergleich

Automatisiertes Fahren kann für mehr Verkehrssicherheit sorgen und ist zugleich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: In Österreich arbeiten rund 800 Unternehmen in der Automobilbranche und bieten etwa 70.000 Menschen Arbeitsplätze. Schon jetzt sind die österreichischen Autozulieferbetriebe in vielen Bereichen des automatisierten Fahrens international gefragt. Damit das so bleibt, hat das BMVIT den Aktionsplan „Automatisiertes Fahren“ entwickelt und investiert in Summe 20 Millionen Euro in Testumgebungen und Technologieentwicklung. Das Aktionspaket Automatisierte Mobilität des BMVIT schließt an den ersten Aktionsplan Automatisiert – Vernetzt – Mobil aus dem Jahr 2016 an. Ziel des neuen Aktionspaketes ist, den verkehrlich sinnvollen und effizienten Einsatz von automatisierter und vernetzter Mobilität sicherzustellen sowie die Wettbewerbsposition Österreichs zu stärken. Es soll im Herbst 2018 vorgestellt werden.
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