Kategorie Mobilität - 5. Juli 2018
Temporäre Freigabe von Pannenstreifen startet Mitte Juli
Die Asfinag startet ab Mitte Juli probehalber die temporäre Freigabe des Pannenstreifens bei Überlastung auf einem kurzen Teilstück der Ostautobahn (A4). Ziel sei es, dass die Autofahrer weniger Zeit im Stau verbringen, so Verkehrsminister Norbert Hofer bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien.
Die aktuelle Strecke liege konkret auf einer typischen zweispurigen Autobahn in einem Ballungsraum. Die 3,8 Kilometer auf der A4 zwischen den Ausfahrten Simmeringer Haide und dem Knoten Schwechat in Fahrtrichtung Ungarn werden bei Überlastung bzw. in Stoßzeiten vorübergehend freigegeben.
Erfolgsmodell in anderen Ländern
„Der Verkehr auf Autobahnen und Schnellstraßen steigt. Neben Bauvorhaben sind vor allem in Ballungsräumen neue Konzepte von Verkehrspolitik und Straßenbetreibern gefragt, um den Verkehr flüssig zu halten und Staus zu verringern. Die temporäre Freigabe des Pannenstreifens ist eine international bewährte Antwort auf die aktuellen Herausforderungen durch das steigende Mobilitätsbedürfnis“, betonte Verkehrsminister Norbert Hofer im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien.
Hofer verwies dabei auch auf zusätzliche Bauvorhaben und die Erfolge des Konzepts in den Niederlanden und Deutschland, wo diese Regelung seit den 1990er-Jahren praktiziert wird. Asfinag und Verkehrsministerium erwarten eine höhere Kapazität, weniger Stau und mehr Sicherheit.
„Wir setzen auf Innovationen, damit unsere Kundinnen und Kunden gut und rasch ankommen. Eine ganz entscheidende ist der Pilotversuch zur temporären Pannenstreifen-Freigabe auf der A 4. Unsere Ziele für die Lenkerinnen und Lenker sind höhere Kapazitäten, weniger Staus und gleichzeitig mehr Verkehrssicherheit“, so ASFINAG Vorstandsdirektorin Karin Zipperer.
Die Evaluierung soll ungefähr ein halbes Jahr dauern, so Asfinag-Sprecher Christoph Pollinger.
Darüber hinaus sei die temporäre Pannenstreifenfreigabe in beiden Fahrtrichtungen auf der Inntalautobahn (A12) im Abschnitt Innsbruck West bzw. Anschlussstelle Zirl Ost und auf der Westautobahn (A1) im Bereich Anschlussstelle Wallersee bis Anschlussstelle Salzburg Nord in Planung. Hier werden laut Pollinger noch die UVP-Feststellungsverfahren durchgeführt, mit dem Beginn der baulichen Umsetzung sei 2019 zu rechnen. Die notwendigen Umbauarbeiten wie etwa Pannenbuchten sollen mit Sanierungen zusammengelegt werden, so dass die Pannenstreifen bei Salzburg und Innsbruck mit 2021/2022 befahrbar sein sollen.
Die 29. StVO-Novelle, die in wenigen Tagen in Kraft tritt, bringt auch vier neue Verkehrszeichen: Sie zeigen mit weißen Pfeilen auf blauem Hintergrund einen zum Befahren freigegebenen Pannenstreifen an. Ein zum Befahren freigegebener Pannenstreifen sei aber primär an der Fahrstreifensignalisierung erkennbar, erläuterte der ÖAMTC. „Sieht man einen grünen Pfeil über dem Pannenstreifen, ist er frei, sieht man ein rotes X, ist er gesperrt und gegebenenfalls sofort zu verlassen“, so Authried.
So funktioniert die temporäre Freigabe des Pannenstreifens:
Schritt 1: Check der Strecke
30 neue Kameras erfassen den gesamten Abschnitt. Vor jeder Freigabe erfolgt damit der Check der Strecke, auch vor Ort überprüfen die Traffic Manager, das mobile Spezialteam der ASFINAG, den Abschnitt. Erst dann gibt die Verkehrsmanagement Zentrale in Wien Inzersdorf die 3,8 Kilometer frei.
Schritt 2:Pannenstreifen wird geöffnet – Anzeige auf der Strecke
Der geöffnete Pannenstreifen wird direkt darüber auf den elektronischen Überkopfwegweisern mit einem grünen Pfeil signalisiert – und weiters rechts neben der Fahrbahn durch das Anzeigen der dritten Fahrspur. Wenn diese Anzeigen nicht aktiv sind, ist es nicht erlaubt, den Pannenstreifen zu befahren!
Schritt 3: Pannenstreifen wird wieder gesperrt
Sobald die Verkehrsbelastung zurückgeht, sperrt die ASFINAG den Pannenstreifen für den Verkehr. Im Bereich der Simmeringer Haide erscheint auf der Überkopfanzeige oberhalb des zusätzlichen Fahrstreifens ein gelb blinkender Pfeil. Jetzt darf der Pannenstreifen nicht mehr befahren werden. Auch rechts neben der Fahrbahn wird durch Pfeile auf die Sperre und das rasche Verlassen des Pannenstreifens hingewiesen.
Für jene Lenkerinnen und Lenker, die zum Zeitpunkt der Sperre weiter vorne auf dem Pannenstreifen unterwegs sind, ändert sich die Anzeige nicht – sie bleibt auf „grün“. Die Fahrt kann also bis zum Knoten Schwechat auf dem Pannenstreifen fortgesetzt werden.
Nach der Sperre erlischt jede Info: Der Pannenstreifen ist für den Fließverkehr gesperrt.
Wichtige Infors rund um das Pilotprojekt
Tempolimit: Bei freigegebenem Pannenstreifen gilt auf der A 4 – wie im Normalzustand – das auf den Überkopfanzeigen je nach Verkehrsdichte geschaltene Tempolimit.
Lkw-Fahrverbot ganz links: Pkw dürfen jede der drei Spuren auf dem Abschnitt der A 4 benützen. Nicht so der Schwerverkehr: Die ganz linke Spur ist künftig etwas schmäler und nur Pkw vorbehalten, hier gilt dann ein Fahrverbot (wie in Baustellen-Bereichen) für überbreiten Schwerverkehr.
Abfahrt auf die S 1: Ist der Pannenstreifen freigegeben, ist dieser zugleich die Abbiegespur auf die S 1 beim Knoten Schwechat.
Richtiges Verhalten bei Pannen: Im Ernstfall sollten Lenkerinnen und Lenker das Fahrzeug nach Möglichkeit in einer der beiden neuen abgesicherten Pannenbuchten abstellen. Bei Pannen oder Unfällen wird der Pannenstreifen von der Zentrale Inzersdorf auch umgehend geschlossen.
Die Rettungsgasse auf drei Spuren: Die Rettungsgasse ist bei freiem Pannenstreifen genauso zu bilden wie auf Autobahnen und Schnellstraßen mit drei Spuren: Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen bleiben ganz links, die Fahrzeuge in der Mitte und auf dem Pannenstreifen (also die ganz rechte Spur) ordnen sich rechts ein.