Kategorie Mobilität - 2. November 2016
Polizei- und Gesundheitsdaten werden für Unfallforschung verknüpft
Die Gründe für Verkehrsunfälle sollen in Zukunft besser erforscht werden. Das Verkehrsministerium hat dafür am Mittwoch ein neues Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz (StVUStG) zur Begutachtung vorgelegt. Künftig können Daten der Polizei etwa mit Gesundheitsdaten verknüpft werden. „Bis ins Jahr 2020 wollen wir die Zahl der Verkehrstoten halbieren“, sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ).
„Mit der neuen Unfallstatistik machen wir zum ersten Mal Tiefenforschung möglich. Durch diese verbesserten Analysen können wir schneller und besser Gefahrenquellen auf unseren Straßen ausfindig machen oder neue Trends früher erkennen und darauf reagieren“, wurde der Ressortchef in einer Aussendung zitiert.
Bisher waren Tiefenanalysen rechtlich nicht möglich, informierte das Ministerium. Bei Unfällen mit Personenschaden dürfe derzeit weder die aufnehmende Dienststelle noch die Aktenzahl von der Polizei weitergegeben werden. Durch das neue Gesetz sollen Polizeiinformationen unter anderem mit Gesundheitsdaten aus Strafverfahren oder Obduktionsberichten zusammengefügt werden – unter Wahrung des Datenschutzes, wie betont wurde.
Das Innenministerium (BMI) wird für die Erhebung und die Qualitätssicherung der Unfalldaten zuständig sein, das Verkehrsministerium für die Erstellung der Statistik und deren Veröffentlichung. Das Verkehrsressort soll im Einvernehmen mit dem BMI die Details der Datenerfassung, der Qualitätssicherung und der Datenübermittlung in einer Verordnung festlegen.
Die Auswertung der Unfalldaten kann an einen Dienstleister vergeben werden. Das Verkehrsministerium wird jedoch Umfang und Inhalt der Statistik genau festlegen und datenschutzrechtliche Bestimmungen vorgeben, hieß es in der Aussendung.
Im Vorjahr kamen auf Österreichs Straßen 479 Menschen ums Leben. Im Jahr 2014 hatte es mit 430 Verkehrstoten die absolut niedrigste Zahl seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1950 gegeben.