Kategorie Informationen & Tipps - 1. September 2017
Verkehrssicherheit: Alkolock-Pilotprojekt startet
Mit 1. September 2017 startet das Pilotprojekt für Alkohol-Wegfahrsperren des Verkehrsministeriums. Autofahrerinnen und Autofahrer können als Alternative zum Führerscheinentzug am Alkohol-Interlock-Programm teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und wird von Verkehrspsychologinnen und -psychologen begleitet. Das Pilotprojekt wird vom Arbeiter-Samariter-Bund umgesetzt und nach fünf Jahren evaluiert. In das Auto wird eine Sperre eingebaut, die den Motor erst dann starten lässt, wenn eine Atemprobe abgegeben wurde und diese weniger als 0,1 Promille Alkohol aufweist.
Jedes Jahr wird in Österreich etwa 26.000 Menschen der Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgenommen. Rund 7.000 setzen sich ohne Führerschein wieder hinters Steuer, 4.000 davon auch betrunken. Laut einer Studie der EU-Kommission ist die Wirkung des alternativen Bewährungsmodells mit Wegfahrsperren deutlich höher als der Führerscheinentzug. Die Rate von Alko-Schwarzfahrten und Wiederholungsdelikten ist um 75 Prozent niedriger. Für das Alkolock-Projekt war eine Novelle des Führerscheingesetzes notwendig. Der Nationalrat hat diese im Dezember 2016 beschlossen.
Fragen und Antworten rund um das Alkohol-Interlock-Pilotprojekt:
Wie funktioniert der Alkohol-Interlock?
In das Auto wird eine Sperre eingebaut, die den Motor erst dann starten lässt, wenn eine Atemprobe abgegeben wurde und diese nicht mehr als 0,1 Promille Alkohol (= 0,05 mg/l Atemalkohol) aufweist. Nach Einschalten der Zündung muss in das Mundstück des Geräts geblasen werden. Übersteigt der Messwert die zulässige Grenze, blockiert die Zündung.
Ab wann kann ich mit einem Alkohol-Interlock fahren?
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist der Einbau des Alkohol-Interlock-Geräts in ihr Auto nach einem zumindest 4-monatigen Entzug der Lenkberechtigung frühestens nach Absolvierung der Hälfte der Führerscheinentzugsdauer – somit frühestens nach zwei Monaten – möglich. Die ersten Alkohol-Interlocks werden daher frühestens am 1. November in Betrieb genommen werden. Der Alkohol-Interlock ist nur für die Klasse B (und BE) möglich. Die Teilnahme ist freiwillig als Alternative zum Führerscheinentzug.
Wie lange muss ich mit Alkohol-Interlock fahren?
Für den Zeitraum der doppelten restlichen Entziehungsdauer (mindestens aber sechs Monate) dürfen nur Fahrzeuge mit Alkohol-Interlock-Gerät gelenkt werden und zusätzlich müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in zweimonatigen Abständen Mentoringgespräche besuchen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung erfolgt bei der Behörde, d.h. bei der Landespolizeidirektion bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, beauftragt die Behörde die Produktion eines Führerscheins mit dem Zahlencode 69 (Einschränkung auf Fahrzeuge mit Alkohol-Interlock) und stellt zeitgleich einen vorläufigen Führerschein aus. Alle weiteren Dokumentationen laufen direkt zwischen der Behörde und dem Arbeiter-Samariter-Bund, der das Alkohol-Interlock-Programm umsetzt. Der Arbeiter-Samariter-Bund verwaltet die Geräte, führt die Mentoringgespräche durch, übernimmt die Information der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und erfasst sämtliche Daten.
Was kostet der Alkohol-Interlock?
Alle Kosten werden durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst getragen. Ein Alkohol-Interlock kostet rund 1.500 Euro, der Einbau des Geräts 300 Euro. Alternativ können die Lenkerinnen und Lenker das Gerät für 7 Euro pro Tag beim Arbeiter-Samariter-Bund mieten. Für die Mentoringgespräche sind jeweils ca. 120 Euro zu bezahlen.
Gilt der Alkohol-Interlock auch rückwirkend für Delikte, die vor September 2017 begangen wurden?
Nein. Wer am 31. August oder davor erwischt wurde, kann das Alkohol-Interlock-System nicht nutzen.
Kann man die Alkohol-Wegfahrsperre manipulieren bzw. ausbauen?
Manipulationen kann man nie ganz ausschließen, sie sind aber sehr schwer. Der Versuch einer Manipulation wird aufgezeichnet und führt zu einem Blockieren der Zündung (außer das Auto ist im Fließverkehr). Während der Fahrt werden zu zufälligen Zeitpunkten Kontrolltests verlangt. Hat eine andere Person zum Starten des Autos hineingeblasen, fällt die Manipulation während der Fahrt auf. Bei Nachkontrollen wird der Motor nicht blockiert, aber das Ignorieren der Aufforderung erneut zu blasen wird registriert. Außerdem werden die aufgezeichneten Daten regelmäßig von den Mentorinnen und Mentoren ausgelesen.
Was passiert bei Verstößen?
Verstöße wie z.B. der Versuch, das Gerät zu deaktivieren, Alkohol in der Atemluftprobe, Überschreitung von Fristen für das Mentoringgespräch etc. können zum Ausschluss vom Programm und somit zum Entzug des Führerscheins für die restliche Dauer führen.
Faktenblatt zum Pilotprojekt – die kompakte Übersicht: