Kategorie Mobilität - 25. Juni 2019

Zwist um Tiroler Fahrverbote

Die österreichische Brennerautobahn ist eine der wichtigsten Strecken für deutsche und nordeuropäische Urlauber auf dem Weg von und nach Italien. Viele versuchen jedoch Stau und Maut zu umfahren und weichen auf Nebenstrecken aus. Tirol will das nicht länger hinnehmen und verhängte Fahrverbote, um auf dem niederrangigen Straßennetz nach den Autobahnausfahrten im Großraum Innsbruck dieses Stau-Ausweichen zu unterbinden.

© ASFINAG

Am Wochenende kontrollierten Polizisten erstmals Ausweichstrecken entlang der Brenner- und Inntalautobahn. Knapp tausend Autofahrerinnen und Autofahrer mussten umkehren. In den kommenden Wochen sollen die Fahrverbote ausgeweitet werden,

Die von Tirol verhängten Fahrverbote haben nun zu handfesten Unstimmigkeiten mit Deutschland geführt. Der deutsche Verkehrsminister Andreas Scheuer kündigte am Montag gar an, eine Klage gegen Österreich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzubereiten.

Sommerliche Blechlawinen

Gegenstand eine möglichen Klage sollen Beschränkungen des Güterverkehrs wie die Lkw-Blockabfertigung sowie auch die jüngsten Autobahn-Umgehungsverbote für den Pkw-Reiseverkehr sein, sagte er am Rande einer CSU-Vorstandssitzung in München.

Im Sommer gehört es inzwischen für viele Dörfer in Tirol zur Tagesordnung: Regelrechte Blechlawinen rollen quälend langsam auf den Landstraßen durch Österreich hindurch in Richtung Süden – und nach den Ferien wieder retour. Die vom Transitverkehr betroffenen Orte auf der Strecke zwischen Deutschland und Italien leiden teils unverhältnismäßig stark unter Lärm und Abgasen der Autos.

 

Durchreisende sollen nun daran gehindert werden, die Autobahn zu verlassen, um Mautgebühren zu sparen oder Staus zu umgehen.

Die Maßnahme soll an allen Wochenenden von Samstag um 7 Uhr bis Sonntag um 19 Uhr und auch an verlängerten Wochenenden gelten – und zwar bis Mitte September. Nicht betroffen sind Autofahrerinnen und Autofahrer, die direkt nach Innsbruck oder in die umliegenden Dörfer wollen, so die Auskunft des Landes Tirol. Die Fahrverbote gelten für den gesamten Verkehr, ob Auto, Lkw oder Motorrad.

Betroffen sind zunächst

  • die Ausfahrten zwischen Hall und Zirl auf der Inntalautobahn (A12)
  • sowie bei Patsch und bei Gries am Brenner auf der Brennerautobahn (A13).
  • Die Brennerbundesstraße selbst ist von den Verboten nicht betroffen.

Europarechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck sieht die Maßnahmen unionsrechtlich gedeckt. Österreich könne einer möglichen Klage Deutschlands „relativ gelassen entgegensehen“, meinte er im Gespräch mit der APA. Durch die vielen Stau-Umfahrer sei sowohl die Verkehrssicherheit, als auch die Funktionsfähigkeit des Verkehrssystems in den betroffenen Ortschaften gefährdet, beides müsse aber erhalten bleiben, erklärte Obwexer den rechtlichen Hintergrund.

Obwohl die Fahrverbote In- und Ausländer gleichermaßen betreffen, sah der Europarechtsexperte trotzdem eine „mittelbare Diskriminierung“ von EU-Bürgern, da der Anrainerverkehr erlaubt bleibt und die meisten Anrainer Inländer sind. Eine „mittelbare Diskriminierung“ dürfe es aber geben, wenn sie gerechtfertigt und wenn die Regelung verhältnismäßig sei. Und beides sei in diesem Fall gegeben, so Obwexer.

Verkehrsminister zeigt Verständnis

Verkehrsminister Andreas Reichhardt hat am Montag Verständnis für das unter der Verkehrsbelastung leidende Bundesland Tirol gezeigt, in dem jüngst Beschränkungen im Transitverkehr verhängt wurden. „Grundsätzlich habe ich Verständnis für die Tiroler Bevölkerung, die unter dieser enormen Verkehrsbelastung leidet“, so Reichardt in einer der APA übermittelten Stellungnahme.

„Dementsprechend gehe ich davon aus, dass das Land Tirol europarechtlich abgesichert agiert hat“, sagte Reichhardt in Hinblick auf die Ankündigung des deutschen Verkehrsministers, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Maßnahmen sei in Vorbereitung. Dabei handelt es sich um eine Länderangelegenheit, bei dem das Verkehrsministerium (BMVIT) keine Befugnis hat.

Landeshauptmann Günther Platter sah einer möglichen Klage Deutschlands gelassen entgegen. „Unsere Maßnahmen sind zu 100 Prozent EU-rechtlich gedeckt“, erklärte er. „Wenn Bayern eine Klage gegen unsere Fahrverbote auf ausgewählten Landesstraßen sowie gegen die Lkw-Blockabfertigung für sinnvoll erachtet, sollen sie das machen“, meinte der Landeshauptmann. Klüger wäre es aber, endlich an Maßnahmen für die Bevölkerung und nicht an Klagen zu arbeiten. Landeshauptmannstellvertreterin Ingrid Felipe nahm „die angedrohte Klage zur Kenntnis“. „Wenngleich ich sie nicht nachvollziehen kann“, so Felipe.

Sollte Deutschland Klage gegen das EU-Mitglied Österreich erheben, müssten zunächst alle Mitglieder des deutschen Bundeskabinetts dem zustimmen. Wenn dies der Fall ist, muss zunächst die EU-Kommission befasst werden. Diese hört den betroffenen Mitgliedstaat an und hat insgesamt drei Monate Zeit, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben. Anschließend kann Klage beim EuGH erhoben werden, auch wenn die Kommission keine Stellungnahme abgegeben hat.

apa/red