Kategorie Mobilität - 7. Februar 2019
Deutsche Mautpläne: Österreich wird endgültiges Urteil abwarten
Generalanwalt der EU sieht keinen Bruch des Unionrechts
Mit dem heute veröffentlichten Schlussantrag zur Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut stellt sich der Generalanwalt des EuGH auf die Seite Deutschlands.
Der Generalanwalt schlug vor, die Klage Österreichs abzuweisen. Ein Urteil, das überwiegend dem Schlussantrag des Generalanwalts folgt, wird frühestens in einigen Wochen erwartet. Konkret betont der EuGH-Anwalt, dass das Vorbringen Österreichs, das sich auf eine angebliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit stützt, auf einem grundlegenden Missverständnis des Begriffs Diskriminierung beruhe.
Die österreichische Regierung ist nach wie vor der Ansicht, dass die sogenannte Infrastrukturabgabe ausländische Fahrer verbotenerweise diskriminiert, weil deutsche Autobesitzerinnen und -besitzer über die Kfz-Steuer voll für die Maut entlastet werden. Die Niederlande hatten sich der Klage angeschlossen. Die EU-Kommission hatte 2016 nach langem Ringen grünes Licht für die deutsche Maut gegeben, Österreich klagte bereits im Jahr 2017 beim EuGH.
Deutsches Modell auch für Österreich?
„Die Stellungnahme des Generalanwalts ist zur Kenntnis zu nehmen und wird im Detail bewertet. Die Letztentscheidung liegt bei den Richtern. In der Regel folgen aber die Richter der Empfehlung des Generalsanwalts“, so Verkehrsminister Norbert Hofer. Sollte das Urteil im Sinne des deutschen Modells der Maut ausfallen, schlägt Hofer vor, eine Anwendung dieses Prinzips auf Österreich zu prüfen. Wenn die EU auf Grund der Entscheidung zu Gunsten des deutschen Mautmodels erlaubt, ausländische Verkehrsteilnehmende stärker zur Kasse zu bitten und gleichzeitig einheimische Autofahrer zu entlasten, dann sollte auch Österreich das tun.
Hofer betonte zudem, dass sich dieses Modell natürlich nicht nur auf das Maut-System umlegen lässt, sondern auch auf andere Bereiche, wie zum Bespiel bei Studiengebühren. Er geht außerdem davon aus, dass nach einer Entscheidung für das deutsche Maut-Modell die Indexierung der Familienbeihilfe außer Streit steht. „Ich blicke der Entscheidung mit großem Interesse entgegen.“
Das deutsche Pkw-Maut-Modell sieht vor, dass deutsche Autofahrer die Infrastrukturabgabe über eine Kfz-Steuererleichterung zurückerstattet bekommen – de facto ist damit die Straßenbenutzung für Deutsche weiterhin gratis, während Österreicherinnen und Österreicher zur Kasse geben werden. Durch die Maut werden zudem Taxi – oder Lieferunternehmen aus dem Ausland gegenüber deutschen Verkehrsunternehmen schlechter gestellt.
Der Generalanwalt räumte ein, dass die Höhe der Kfz-Steuer, die von den Fahrzeughaltern inländischer Fahrzeuge zu entrichten sei, dank der Steuerentlastung geringer sein werde als in der Vergangenheit. Aber selbst wenn die Steuerentlastung eine „Nullreduzierung“ der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge hätte, was laut Anwalt nicht der Fall sei, wäre jeder ausländische Fahrer verpflichtet, für die Benutzung deutscher Autobahnen einen Beitrag zu zahlen, der höchstens so hoch wäre wie jener, der von den Haltern inländischer Fahrzeuge zu zahlen wäre.
Zur behaupteten Verletzung des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs stellt der Generalanwalt fest, dass Österreich im Hinblick auf eine mögliche Auswirkung der Infrastrukturabgabe auf den grenzüberschreitenden Handel keinerlei Nachweise erbracht habe. Es gebe keine Anhaltspunkte, die auf eine Behinderung des Marktzugangs hindeuten könnten. Eine Auswirkung auf die Verkehrsfreiheiten scheine daher ungewiss bzw. allenfalls mittelbar zu sein.