Kategorie Informationen & Tipps - 21. Mai 2019
Rekord: 61 Prozent mehr Beschwerden & rund 1,2 Mio. Euro an Entschädigung für Reisende
Über eine deutliche Steigerung an Beschwerden und Schlichtungsverfahren berichtet die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) in ihrem Jahresbericht 2018. Demnach gab es im vergangenen Jahr 61 Prozent mehr Beanstandungen, was einen Rekord bedeute. Insgesamt hat die Agentur rund 1,2 Millionen Euro an Entschädigung für Reisende erstritten. Das Jahr 2018 stellte so eine besondere Herausforderung für die apf dar, wie Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf, bei der Präsentation des Jahresberichts betonte.
Die apf setzt sich für Reisende im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr ein. Im Rahmen außergerichtlicher Schlichtungsverfahren verhilft sie Passagieren kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht.
Mit rund 1,1 Millionen Euro Entschädigung entfiel der größte Anteil auf den Flugbereich, gefolgt vom Bahnverkehr (50.700 Euro) und dem Busverkehr (knapp 2.300 Euro). 81 Prozent der Verfahren wurden positiv abgeschlossen.
Insgesamt wurden 6.248 schriftliche Beschwerden bei der apf eingebracht, was einen massiven Anstieg zum Vorjahr von über 61 Prozent bedeutet. Es wurden 3.279 Verfahren durch die apf abgeschlossen, damit wird ein Anstieg um 40 Prozent im Vergleich zum Jahr davor verzeichnet.
Mit 2.770 abgeschlossenen Verfahren, was einem Anstieg von rund 61 Prozent zum Vorjahr entspricht, entfiel der Großteil auf den Flugverkehr, gefolgt vom Bahnverkehr mit 472 Verfahren und vom Busverkehr mit 37 Verfahren. In 81 Prozent der abgeschlossenen Verfahren konnte ein positives Ergebnis für Reisende erzielt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug rund 35 Tage. 2018 konnte die apf insgesamt 1.177.017 Euro für Passagiere und Fahrgäste erwirken.
Hauptgrund für geführte Verfahren im Flugverkehr war 2018 mit 49,5 Prozent die Annullierung, gefolgt von Verspätung mit 45,6 Prozent und Nichtbeförderung – z.B. durch Flugüberbuchung – mit 4,5 Prozent. Mit 42 Prozent war der Hauptgrund der abgeschlossenen Verfahren im Bahnverkehr die Fahrpreiserstattung, gefolgt von Verspätungsentschädigung (für Ticketkosten) und Entschädigung (für andere Folgekosten) mit 28 Prozent. Auf Platz drei lagen mit elf Prozent Strafzahlungen bzw. Inkassoforderungen.
Hingewisen wurde auch auf das Travel-Net hingewiesen, 2017 unter Mithilfe der apf in Berlin gegründet. Dieses habe die europäische Vernetzung von nationalen Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zum Ziel. „Besonders im internationalen Flugverkehr ist die Vernetzung durch Zusammenschlüsse wie Travel-Net für eine effiziente und effektive Verfahrensführung unumgänglich“, sagte Maria-Theresia Röhsler.
Über die Agentur für Passagier – und Fahrgastrechte
Die Agentur für Passagier – und Fahrgastrechte (kurz apf ) hilft Passagieren und Fahrgästen im Bahn – , Bus – , Schiffs – und Flugverkehr immer kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. Das bedeutet, Reisende erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag (ohne Abzug durch die apf) zurück. Worüber kann man sich ei der apf beschweren? Die wichtigsten Fälle, in denen die apf in allen vier Verkehrsbereichen vermitteln kann, sind:
- Entschädigungen für Verspätungen
- Entschädigungen und Erstattungen für Ausfälle bzw. Annullierungen von Fahrten oder Flügen
- Entschädigungen bei Überbuchung bzw. Nichtbeförderung – f ehlende Hilfeleistungen (Verpflegung, Unterkunft, Transport)
- mangelhafte oder fehlende Informationen über Fahr – und Fluggastrechte sowie
- Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, z. B. bei fehlender Hilfeleistung.
Darüber hinaus hilft die apf im Flugverkehr auch bei Problemen hinsichtlich der Erstattung bei Herabstufung (Downgrade) in eine niedrigere Klasse als ursprünglich gebucht (z. B. von der Business Class in die Economy Class). Im Bahnverkehr vermittelt die apf zusätzlich auch etwa bei Problemen im Zusammenhang mit Buchungen, Strafzahlungen (z. B. für fehlende Tickets), Erstattungen von (z. B. nicht genutzten) Fahrkarten sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck.