Kategorie Informationen & Tipps - 13. August 2019

Am 1. September müssen alle SIM-Karten registriert sein

RTR erinnert an Nachregistrierung vor 2019 gekaufter Wertkarten

Am 1. September müssen alle SIM-Karten registriert sein. Unregistrierte Wertkartenhandys können danach nur mehr aufgeladen werden, wenn gleichzeitig eine Registrierung erfolgt. Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) erinnerte nun Nutzer daran, vor 2019 gekaufte Wertkarten rasch zu registrieren.

Die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys wurde mit dem sogenannten Sicherheitspaket eingeführt. Für neu gekaufte Wertkarten gilt sie bereits seit 1. Jänner, die Daten werden beim Erwerb erhoben. Nutzer vor 2019 erworbener anonymer SIM-Karten haben noch bis Ende August Zeit, die Registrierung nachzuholen.

„Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, weil das Mobiltelefon plötzlich nicht mehr funktioniert, empfehlen wir die Sommermonate für die Registrierung zu nutzen“, meinte Telekom-Regulator Klaus M. Steinmaurer in einer Aussendung. Auf der RTR-Webseite gibt es Links zu den Informationen von rund 20 Betreibern.

Die Betreiber müssen Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen; ihnen drohen Strafen bis zu 37.000 Euro, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen. Sie dürfen für die Erfassung der Daten ein Entgelt verlangen. Erfolgen kann die Registrierung im Shop des Betreibers, bei deren Vertriebspartnern, durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam („Photoident“). Minderjährige können sich eigenständig registrieren.

SIM-Karten-Nutzer mit Vertrag haben schon bei Vertragsabschluss ihre notwendigen Daten angegeben. Nutzer vor 2019 erworbener anonymer SIM-Karten können auch bereits jetzt die Registrierung vornehmen.

Solange ein Guthaben auf der anonymen Wertkarte vorhanden ist, können Sie die SIM-Karte auch nach dem 1. September 2019 ohne Identifikation weiterverwenden. Erst mit der nächsten notwendigen Aufladung von Guthaben müssen Sie sich identifizieren. Üblicherweise müssen Sie jedes Jahr zumindest einmal neues Guthaben aufladen, um die SIM-Karte aktiv zu halten.

So funktioniert es

Der Betreiber muss Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen. Bei juristischen Personen wie Vereinen oder GmbH muss eine vertretungsbefugte Person einen geeigneten Registerauszug vorlegen.

Die Identifikationsverordnung gibt die zulässigen Verfahren für die Registrierung vor: etwa beim Betreiber im Shop, bei deren Vertriebspartnern (z.B. Handyshops oder Elektrofachhandel), durch eine Bestätigung Ihres Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam (Photoident-Verfahren).

Die erfolgreiche Registrierung ist für die Betreiber verpflichtend. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, drohen Strafen bis zu 37.000 Euro.

Kosten

Die Betreiber dürfen für die Registrierung Entgelte verlangen. Meistens gibt es aber eine kostenlose Möglichkeit über das Internet. Manchmal verlangen Vertriebspartner und Handyshops eine Aufwandsentschädigung, wenn sie die Registrierung durchführen. „Fragen Sie am besten vor Kauf der Prepaid-SIM-Karte oder vor der Registrierung nach den Kosten und Möglichkeiten“, rät Steinmaurer.

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche Medien sowie Telekommunikation und Post gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Mit den von ihr verwalteten Fonds fördert die RTR Projekte im Rundfunk- und Medienbereich. Außerdem bietet die RTR in beiden Fachbereichen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren an, auch mit ihren staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen.