Kategorie Informationen & Tipps - 28. November 2015
Alles rund um die neue Vignette
Mandarin-Orange: Diese Farbe wird schon bald von den Fahrzeugen all jener blitzen, die die 2.200 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen Österreichs befahren wollen.
Die neue Vignette 2016 wird ab dem 26. November verkauft und ist ab 1. Dezember gültig.
Wo, wann und wie teuer?
In über 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland bekommen Sie die Autobahn Vignette. Das sind unter anderem Tankstellen, Trafiken und Autofahrerclubs in der Nähe von Autobahnen. Die Verkaufsstellen sind mit dem Vignetten Symbol gekennzeichnet.
Die Vignette 2015 ist noch bis zum 31. Jänner 2016 aktuell. Spätestens dann müssen Sie also zu Mandarin-Orange wechseln. Sie haben die Wahl zwischen einer 10-Tages Vignette, der 2-Monats-Vignette oder einer Jahres-Vignette. Die Laufzeit der 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten beginnt mit dem gelochten Tag. Ungelochte Vignetten sind ungültig.
Inhaberinnen und Inhaber eines Behindertenpasses können eine Gratis-Autobahnvignette beantragen. Informationen dazu finden Sie hier.
Und rauf damit!
Beim Motorrad soll die Vignette an einen nicht auswechselbaren Teil angebracht werden. Das sind zum Beispiel Gabelholm oder Tank.
Bevor Sie Ihre neue Vignette ankleben, müssen Sie sicherstellen, dass sich nicht bereits mehr als eine Vignette auf der Windschutzscheibe befindet. Im Idealfall entfernen Sie vor dem Anbringen der neuen die alte Autobahnvignette:
Vorsicht: Den unteren Vignettenabschnitt nicht voreilig entsorgen. Das ist die Trägerfolie inklusive Seriennummer, die als Kaufnachweis gilt. Ohne diesen Abschnitt wird keine Ersatzvignette ausgestellt.
Scheibenbruch, Totalschaden und falsches Anbringen
Bei einem Totalschaden oder einem Scheibenaustausch bekommen Sie die Autobahnvignette kostenlos ersetzt. Was Sie dafür benötigen können Sie hier nachlesen.
Wenn Sie Ihre Vignette falsch angebracht haben, ist es möglich, bis Ende März 2016 eine Ersatzvignette zu beantragen. Dazu brauchen Sie das ausgefüllte „Formular für die Ersatzvignette bei falscher Handhabung“, eine Kopie des Zulassungsscheins, die entwertete Jahresvignette inklusive Rechnung und den unteren Vignettenabschnitt.