Kategorie Mobilität - 10. März 2021
Maßnahmenpaket gegen extremes Rasen beschlossen
Strafrahmen wird auf 5.000 Euro erhöht, neues Delikt „illegale Straßenrennen“ und in besonders schweren Fällen Beschlagnahmung des Fahrzeugs
Mit 180 km/h auf einer Bundesstraße in Niederösterreich, hinterm Lenkrad ein Probeführerscheinbesitzer. Vier Raser auf der Südautobahn mit bis zu 254 km/h. Ein Salzburger Raser mit 116 km/h in einer 30er-Zone. Eine kleine Auswahl von sehr viel mehr Vorfällen auf Österreichs Straßen, wo Personen in ihren Fahrzeugen mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren.
Seit vielen Jahren zählt sie zu den Hauptursachen schwerer und tödlicher Verkehrsunfälle. Die Liste derer ist lang. Alleine im letzten Jahr starben in Österreich mehr als 100 Menschen bei Crashs aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Extremes und wiederholtes Rasen, illegale Straßenrennen und weiteres rücksichtsloses Verhalten durch Raser gefährden die Sicherheit und das Leben vor allem von jungen Menschen und völlig Unbeteiligten.
Im heutigen Ministerrat wurde deshalb von der Bundesregierung nach Abstimmung mit den Bundesländern ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen extreme Raserei auf den Weg gebracht. Konkret wird der Strafrahmen für überhöhte Geschwindigkeit auf 5.000 Euro erhöht, die Entzugsdauer des Führerscheins verdoppelt und auch der Beobachtungszeitraum für wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen verdoppelt.
Darüber hinaus wird ein neues Delikt „illegale Straßenrennen“ eingeführt, das mit sechs Monaten Führerscheinentzug und in Wiederholungsfällen mit einer verkehrspsychologischen Untersuchung bestraft wird. Bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern soll auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs ermöglicht werden.
„Mit diesem Paket setzen wir nun wirksame Maßnahmen gegen extreme Raserei um. Damit werden wir besonders rücksichtslose Wiederholungstäter, die zum Teil an illegalen Straßenrennen deutlich härter bestrafen. Und wir machen in letzter Konsequenz auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich. Denn eines gilt immer: Jede und jeder Tote im Verkehr ist eine oder einer zu viel“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Unser Paket gegen extreme #Raserei ist fertig und wird heute im #Ministerrat beschlossen.
➡️ Erhöhung des maximalen Strafrahmens von 2.180€ auf 5.000€
➡️ Verdoppelung der Mindestentzugsdauer
➡️ Verdoppelung des Beobachtungszeitraums auf 4 Jahre. (1/4) pic.twitter.com/cTXUm7AJGg— Leonore Gewessler (@lgewessler) March 10, 2021
Der Salzburger Verkehrslandesrat Stefan Schnöll, der das Maßnahmenpaket federführend mitverhandelt hat, bedankt sich bei Bundesministerin Leonore Gewessler für ihre Unterstützung der Bundesländer im Kampf gegen Raser: „Autos mit stark überhöhter Geschwindigkeit werden zur Waffe und gefährden Menschenleben. Unsere Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Raserei waren in den Bundesländern ausgeschöpft. Ich danke dem Bund und Frau Ministerin Gewessler, dass die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe jetzt umgesetzt werden und wir damit ein wesentlich härteres Vorgehen gegen die Raser-Szene möglich machen.“ Die Beispiele anderer Länder zeigten, dass durchaus ein Zusammenhang zwischen schweren Raser-Unfällen und den geltenden Strafen besteht. „Die Strafverschärfungen sollen nicht nur eine generalpräventive Wirkung erzeugen und abschrecken, sondern auch dort ansetzen, wo es wirklich weh tut: beim Führerschein-Entzug verbunden mit hohen Kosten und in extremen Fällen auch bei der Fahrzeugabnahme.“
Die Maßnahmen wurden im heutigen Ministerrat von der Bundesregierung beschlossen und werden in den nächsten Wochen durch das Klimaschutzministerium in Begutachtung geschickt. Der Großteil der Maßnahmen soll noch vor dem Sommer in Kraft treten. Für die Beschlagnahme des Fahrzeugs wurde eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes eingeholt. Hier folgt nun die legistische Ausgestaltung. Das in Kraft treten ist bis Ende des Jahres geplant.
Die Maßnahmen im Detail
Umsetzung und in Kraft treten noch vor dem Sommer:
- Erhöhung des Strafrahmens von 2.180 auf 5.000 Euro bei stark überhöhter Geschwindigkeit
- Verdopplung der Mindestentzugsdauern
- Verdopplung Mindestentzugsdauer des Führerscheins bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h und im Freilandgebiet um mehr als 50 km/h auf 1 Monat.
- ebenfalls Verdopplung bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Wiederholungsfall auf 3 Monate
- ab 80/90 km/h-Überschreitung gilt das Vergehen als unter besonders gefährlichen Verhältnissen (6 Monate Führerscheinentzug und Nachschulung).
- Verdopplung des Beobachtungszeitraums für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen auf 4 Jahre
- Teilnahme an illegalen Straßenrennen als besonders gefährliches Delikt:
- illegale Straßenrennen werden ausdrücklich als „besonders gefährliche Verhältnisse“ bzw. besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert und entsprechend gestraft
- Sanktion: 6 Monate Entziehung der Lenkberechtigung, spätestens im Wiederholungsfall Verkehrspsychologische Untersuchung
Rasche Prüfung der rechtlichen Ausgestaltung und anschließend Umsetzung:
- Beschlagnahme des Fahrzeuges in besonders gefährlichen Fällen extremer Raserei