Kategorie Klima- & Umweltschutz - 23. September 2021
Weiteres Gutachten zur EU-Taxonomie: Atomkraft keine nachhaltige Investition
Mit einem Rechtsgutachten im Auftrag des Klimaschutzministeriums (BMK) wurde einmal mehr der juristische Nachweis geliefert, dass Atomkraft in der EU nicht als grüne und nachhaltige Energie eingestuft werden darf. Hintergrund ist ein Streit der EU-Staaten um die sogenannte Taxonomie-Verordnung, die im Zuge des EU-Klimaschutzpakets Green Deal Richtlinien für grüne Finanzinvestments geben soll.
Die Erzeugung von Atomstrom falle in keine der Kategorien, für die ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz angenommen werden könne, weil keine von der EU als Gesetzgeber formulierten Voraussetzungen vorliegen würden, heißt es in dem Gutachten der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Redeker-Sellner-Dahs. „Damit ist es ohne Relevanz, dass die Erzeugung von Atomstrom häufig als CO2-arme Tätigkeit angesehen wird. Dies genügt als solches nicht, um die Anforderungen der Taxonomie-Verordnung zu erfüllen“, schlussfolgern die Rechtsexpert:innen weiter.
In dem Gutachten werde klargestellt, „dass die Atomenergie nicht den Anforderungen an eine nachhaltige Investition entspricht. Eine Aufnahme in die Taxonomie-Verordnung wäre damit rechtlich nicht gedeckt. Atomkraft hat nichts mit Nachhaltigkeit zu tun“, so Gewessler, die auch bereits über weitere Schritte nachdenkt. „Wir haben diese Gutachten auch gegenüber der Kommission eingebracht. In letzter Konsequenz bin ich hier auch bereit eine Klage einzubringen – denn diese Pläne wären nicht rechtskonform. Es kann nicht sein, dass die Zukunft unserer Kinder den Interessen der Atomlobby geopfert wird“, so Gewessler.
Die Klimaschutzministerin beklagt, dass die EU-Kommission in der Taxonomieverordnung vom Juni 2020 die Frage ausgeklammert habe, ob auch Atomkraft als nachhaltige Investition anerkannt wird. Seitdem arbeite die Atomlobby mit allen Mitteln daran, die gefährliche Kernenergie einem „Greenwashing“ zu unterziehen, in dem sie von der EU als klimafreundlich anerkannt sind, kritisierte Gewessler. „Atomenergie ist hochgefährlich und sicher keine Lösung im Kampf gegen die Klimakrise“, unterstrich die Klimaschutzministerin. „Wir werden diesen durchsichtigen Greenwashing-Versuch der Atomlobby auch in Europa mit aller Kraft bekämpfen.“ Gewessler bezeichnete die Pläne der Atomlobby in Hinblick auf das Gutachten als „illegal“.
Ob #Atomkraft als nachhaltige Investition gilt, hat die @EU_Commission bisher ausgeklammert. Seitdem arbeitet die #Atomlobby mit allen Mitteln daran, die Kernenergie einem #Greenwashing zu unterziehen. Ein neues Gutachten des BMKs zeigt nun: Die Atomlobbypläne sind illegal. (1/3) pic.twitter.com/Z4oPD3YOio
— Leonore Gewessler (@lgewessler) September 23, 2021
In dem Rechtsgutachten klingt auch Kritik an der EU-Kommission durch. Es gebe „guten Grund zu der Annahme, dass die Kommission zumindest derzeit mit ihrer Untersuchung hinter dem Ziel zurückgeblieben ist, alle erforderlichen Fachkenntnisse einzuholen, um die Kernenergie möglicherweise als nachhaltige Tätigkeit im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu betrachten. Sowohl im Hinblick auf die bereits veröffentlichten Gutachten als auch auf die Aufgabenstellung für weitere laufende Untersuchungen scheinen insoweit erhebliche Lücken zu bestehen.“
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Technologie und Innovation (BMK) hat bereits 2020 eine Studie bei Sigrid Stagl, Professorin an der Wirtschaftsuniversität Wien, beauftragt, die eine objektive Beurteilung der Kernenergie im Zusammenhang mit den Kriterien der Taxonomie-Verordnung vornimmt. Ergänzend wurde im Sinne eines weiter gefassten Nachhaltigkeitsbegriffs auch die Frage der wirtschaftlichen Tragfähigkeit betrachtet.
Auch diese Studie bestätigt die österreichische Position: Klimaschutz gelingt nur ohne die Kernkraft. Die Kernenergie erfüllt nicht die Taxonomie-Voraussetzung „Do No Significant Harm“ betreffend alle in der Taxonomie genannten Umweltziele. Sie entspricht nicht den internationalen Sozialstandards, die im Rahmen der Taxonomie vorausgesetzt werden. Die Kernenergie geht weiterhin einher mit Risiken nuklearer Unfälle, Risiken des Uranabbaus, finanziellen und regulatorischen Risiken, ungelösten Fragen der Abfallentsorgung und Bedenken hinsichtlich der Verbreitung von Kernwaffen. Energieeffizienz und erneuerbare Energien tragen weit mehr zur Senkung von CO2-Emissionen bei als die Kernenergie.
- Zusammenfassung in Deutsch „Kernenergie und die Taxonomie-Verordnung“ (PDF, 172 KB)
- Gutachten in Englisch „Nuclear Power and the Taxonomy Regulation“ (PDF, 1 MB)
Die Rechtsexpert:innen der Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ führen mehrere Gründe für ihre Ablehnung an:
- In der Taxonomie-Verordnung ist Kernenergie in der Liste jener Tätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, gar nicht enthalten.
- Kernenergie kann im Sinne der Taxonomie-Verordnung weder als „ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit“ noch als „Übergangstätigkeit“ angesehen werden. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde der ursprünglich neben Erneuerbaren Energien angeführte Punkt „klimaneutrale Energie (inklusive CO2-neutrale Energie“) ersatzlos gestrichen.
- Mangelnde Widerstandsfähigkeit der Kernenergie gegenüber Auswirkungen des Klimawandels.
- Massive Umweltrisiken der Atomkraft, die den Nachhaltigkeits-Kriterien der Taxonomie-Verordnung entgegenstehen, sowohl durch den Uranabbau, als auch während des Betriebs durch die Gefahr schwerer Unfälle und auch in der Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll.
- Jeder Rechtsakt, der auf der Grundlage der Taxonomie-Verordnung erlassen wird und die Kernenergie irgendwie in die europäische Taxonomie einbezieht, wäre vor den EU-Gerichten anfechtbar.
Warum Kernenergie nicht „grün“ ist
Die Kernenergie ist weder eine nachhaltige Form der Energieversorgung noch stellt sie eine tragfähige Option zur Bekämpfung des Klimawandels dar. Sowohl das Verursacherprinzip als auch das Vorsorgeprinzip werden bei der Kernenergienutzung verletzt.
„Nachhaltige Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“ Brundtland Report, 1987
Wegen des relativ geringen Ausstoßes von CO2 wird die Kernenergie in der Klimadiskussion in zunehmender Weise als sauber, umweltfreundlich oder „grün“ dargestellt.
Nachstehend einige der wichtigsten Argumente, die gegen die Kernenergie sprechen – vor allem gegen deren Nachhaltigkeit und somit auch gegen eine Klassifizierung als „grün“ Investition.
Radioaktive Abfälle
Die sichere und dauerhafte Entsorgung hochaktiver, radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente ist nach wie vor ungelöst. Bis heute ist kein einziges Endlager für derartige Abfälle in Betrieb – weltweit. Aber selbst wenn in absehbarer Zeit derartige Endlager in Betrieb genommen werden sollten, so kann mit heutigem Wissen der sichere Einschluss, der für hunderttausende von Jahren erforderlich ist, nicht garantiert werden.
Brennstoffverfügbarkeit
Uran und auch Thorium sind letztlich nur begrenzt verfügbar. Der sogenannte „Brennstoffkreislauf“ existiert nicht. Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente kann nicht beliebig oft wiederholt werden. Darüber hinaus ist die Wiederaufarbeitung mit erheblichen Sicherheits-, Gesundheits-, Umwelt-, und Weiterverbreitungsrisiken behaftet. Der Übergang zu Brütertechnologien würde diese Risiken noch vervielfachen.
Nukleare Sicherheit
Schwere Unfälle mit weitreichenden Auswirkungen können nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Der vielfach vorgenommene Vergleich von Energieträgern an Hand von Unfalltoten pro erzeugter Kilowattstunde (KWh) ist irreführend. Dabei werden nicht nur die Unbewohnbarkeit weiter Landstriche auf Generationen außer Acht gelassen, sondern auch die tatsächlichen Schadenskosten. Diesbezüglich sei auf die Arbeiten des Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire (IRSN) verwiesen, das für einen schweren Unfall in Frankreich Folgekosten von über 400 Milliarden Euro errechnete.
Komplementarität der Kernenergie
Die Behauptung, dass sich erneuerbare Energieträger und die Kernenergie bei der Stromerzeugung ergänzten, da Strom aus Kernenergie die Variabilität der Verfügbarkeit erneuerbarer Energieträger ausgleiche, ist unrichtig. Kernkraftwerke können nur sehr bedingt im Lastfolgebetrieb betrieben werden und sind für häufige und rasche Lastwechsel vollkommen ungeeignet. Angesichts der hohen Fixkosten von Kernkraftwerken würde sich die Unwirtschaftlichkeit bei Lastfolgebetrieb weiter erhöhen. Somit ist bei einem verstärkten Einsatz von Kernenergie von einer Verdrängung von erneuerbaren Energieträgern auszugehen; nicht von einer Ergänzung.
Technologische Entwicklung
Da die Dekarbonisierung der Energiesysteme rasch erfolgen muss, ist die Hoffnung auf baldige Entwicklung/Realisierung neuer Technologien, sei es zur nuklearen Stromerzeugung, sei es zur Behandlung hochaktiver, radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente, nicht gerechtfertigt. Trotz hoher staatlicher Förderung und jahrzehntelanger Forschung und Entwicklung sind die bislang erzielten Fortschritte eher als bescheiden einzustufen; baldige technologische Durchbrüche nicht zu erwarten. Darüber hinaus wäre dieser Hoffnung auf technologischen Fortschritt die technologische Entwicklung bei erneuerbarer Energieträgern und Speichertechnologien entgegenzuhalten.
Weiterverbreitung von Kernwaffen
Ein Ausbau der Kernenergie erhöht zwingend die Gefahr der Weiterverbreitung von Kernwaffen. Fast jede Form von Plutonium kann zur Herstellung von Waffen verwendet werden. Das sogenannte „waffenfähige“ Plutonium stammt aus Kernkraftwerken, bei denen die Brennelemente nach relativ kurzer Zeit entfernt werden. Selbst leicht angereichertes Uran ist ein Ausgangsmaterial für waffenfähiges Uran. Jedes Kernenergieprogramm muss daher von einer lückenlosen Sicherheitskontrolle begleitet werden. Dies erhöht zusätzlich die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten.
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