Kategorie Mobilität - 4. Januar 2022
2021 mit zweitniedrigster Zahl an Verkehrstoten seit Aufzeichnungsbeginn
359 Menschen sind 2021 nach Angaben des Innenministeriums (BMI) auf Österreichs Straßen tödlich verunglückt. Das sind um 15 Todesopfer oder vier Prozent mehr als im Jahr 2020 (344) und bedeutet gleichzeitig die bisher zweitniedrigste Zahl seit Beginn der Aufzeichnungen im BMI im Jahr 1950. Noch vor neun Jahren mussten 531 Verkehrstote beklagt werden.
Die diesjährige Zahl der im Straßenverkehr Getöteten entspricht nahezu einem Achtel der Todesopfer von 1972, dem bisher „schwärzesten Jahr“ der Unfallstatistik mit 2.948 Toten. Die Zahl zugelassener Kraftfahrzeuge hat sich seit 1972 aber nahezu verdreifacht und ist von 2,5 Millionen auf 7,2 Millionen gestiegen.
Trotz dieser relativ niedrigen historischen Werte soll über die Verkehrssicherheitsstrategie des BMK und einer darin verankerten rücksichtsvollen Verkehrskultur die Zahl der Verkehrstoten in Österreich bis 2030 halbiert werden. Dann soll kein Kind mehr sein Leben auf Österreichs Straßen verlieren und auch Schwerverletzte im Straßenverkehr sollen bis dahin noch besser verhindert werden. Die Strategie für die Jahre 2021 bis 2030 legt zudem erstmals ein besonderes Augenmerk auf die aktive Mobilität, also auf Radfahren und zu Fuß gehen. Sichere und klimafreundliche Mobilität, sichere Freilandstraßen, Bewusstseinsbildung, Aus- und Weiterbildung sowie effektive Logistik werden in der Strategie als besonders wichtige Handlungsfelder adressiert.
Eine Zunahme der Zahl an Verkehrstoten gab es in Kärnten (plus drei), in Niederösterreich (plus zwei), in Tirol (plus zwei), in Wien (plus drei) und vor allem in Oberösterreich mit plus 24. In allen anderen Bundesländern gab es Rückgänge. Im Burgenland, in Salzburg und der Steiermark wurden im Jahr 2021 die bisher geringsten Zahlen an Verkehrstoten seit 60 Jahren verzeichnet.
Die Opferbilanz nach Bundesländern liest sich wie folgt: Burgenland acht (2020: 18), Kärnten 38 (35), Niederösterreich 92 (90), Oberösterreich 91 (67), Salzburg 24 (28), Steiermark 50 (52), Tirol 28 (26), Vorarlberg 13 (16) und Wien 15 (zwölf).
Bei den tödlichen Verkehrsunfällen 2021 starben 161 Pkw-Insassen, 75 Motorradfahrende (davon 19 mit Leicht-Motorrädern), 48 Radfahrende (davon 22 mit Elektro-Fahrrädern), 35 Fußgänger:innen, 19 Lkw-Insassen (davon 15 im Klein-Lkw), 13 Mopedfahrende (davon einer mit einem Elektro-Moped), drei Traktorfahrende, zwei Lenker:innen von E-Scootern, ein Microcar-Lenker, ein Lenker einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine sowie ein sonstiger Beteiligter. Angestiegen gegenüber 2020 ist die Zahl der getöteten Pkw-Insassen, der Radfahrer und E-Bike-Lenker, Moped-Lenker und Leichtmotorradlenker. Zurückgegangen ist die Zahl der getöteten Fußgänger.
Als vermutliche Hauptunfallursachen der tödlichen Verkehrsunfälle gelten nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (26,9 Prozent), Unachtsamkeit/Ablenkung (24,5 Prozent) und Vorrangverletzung (15,5 Prozent). Außerdem wurden Missachtung von Geboten/Verboten (6,9 Prozent), Fehlverhalten von Fußgängern (5,7 Prozent), Überholen (fünf Prozent), Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer (4,1 Prozent), Übermüdung (drei Prozent), mangelnder Sicherheitsabstand (1,5 Prozent) und technische Defekte (0,3 Prozent) als mögliche Auslöser tödlicher Verkehrsunfälle ermittelt. Alkoholisierung war bei 22 oder 6,6 Prozent der tödlichen Unfälle mit im Spiel.
Bei den Ursachen Alkohol, Missachtung von Geboten/Verboten, Überholen, Übermüdung, Unachtsamkeit/Ablenkung und Vorrangverletzung gab es Anstiege, wie das BMI berichtete. Sechs Kinder im Alter bis 14 Jahren kamen im Straßenverkehr 2021 ums Leben (2020: zwei, 2019: 16 Kinder), davon drei als Pkw-Insassen und je ein Kind als Fußgänger, als Mitfahrer auf einem Moped und als Radfahrer tödlich. Ein Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren starb 2021 bei einem Schulwegunfall.
Ein Fußgänger kam auf einem Schutzweg ums Leben (2020: 8). Auf Bahnübergängen bei Eisenbahnkreuzungsanlagen verunglückten neun Menschen tödlich (2020: 15). Zwei Tote gab es 2021 in Straßentunneln (2020: drei). Bei Verkehrsunfällen mit Geisterfahrern kamen 2021 drei Verkehrsteilnehmer ums Leben (2020: 0).
37 Verkehrsteilnehmer starben auf Autobahnen und Schnellstraßen, das bedeutet einen Anteil von 10,3 Prozent an allen Verkehrstoten und einen leichten Anstieg um drei oder 8,8 Prozent gegenüber 2020 (34). Der Großteil der tödlichen Unfälle ereignet sich auf den ehemaligen Bundesstraßen (134 Getötete).
123 (36,7 Prozent) aller tödlichen Unfälle sind Alleinunfälle, mit nur einem am Unfall beteiligten Fahrzeug. Von den 161 tödlich verunglückten Pkw-Insassen waren 42 nicht angegurtet. Ein Drittel aller Verkehrstoten (119 oder 33,1 Prozent) waren zum Unfallzeitpunkt 60 Jahre oder älter, 35 davon (9,7 Prozent) sogar älter als 80 Jahre. In der Altersgruppe der 17 bis 29 kamen im abgelaufenen Jahr 84 Personen (23,3 Prozent aller Verkehrstoten) im Straßenverkehr ums Leben. Fast jeder vierte tödliche Verkehrsunfall (83 oder 24,7 Prozent) wurde von ausländischen Staatsangehörigen verursacht.
Das ändert sich im Straßenverkehr 2022
Digitaler Führerschein
Der sogenannte „Digitale Führerschein“ wird im Frühjahr eingeführt. „Er ist kein Ersatz für die bestehenden Dokumente, sondern eine Ergänzung durch Abspeicherung am Smartphone, sodass das Originaldokument nicht mitgeführt werden muss“, stellt der ÖAMTC-Jurist klar. Der Führerschein am Handy kostet nichts. Voraussetzung ist die sogenannte eID, die auch die Basis für den elektronischen Reisepass darstellt.
Zudem wird ab April die Verlängerung gesundheitlich befristeter Führerscheine günstiger. Die staatliche Antrags- und Ausstellungsgebühr fällt weg. Zu zahlen sind nur die jeweils notwendige ärztliche Untersuchung und die Herstellung der Scheckkarte.
Höheres Gesamtgewicht für E-Autos
Ab 1. März 2022 ist es erlaubt, mit der Führerscheinklasse B Elektrofahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm statt 3.500 Kilogramm fahren. Das zusätzliche Gewicht darf aber nur auf das Antriebssystem, z. B. die Batterie, zurückzuführen sein und die Fahrzeuge dürfen ausschließlich für den Gütertransport verwendet werden. Die Ladekapazität darf nicht höher sein als bei einem Fahrzeug mit denselben Abmessungen ohne alternativen Antrieb. Diese Berechtigung, die nur für den Verkehr in Österreich gilt, wurde ursprünglich 2017 eingeführt und erforderte eine Zusatzausbildung und die Eintragung des Code 120 in den Führerschein. Ab 1. März fallen diese Voraussetzungen weg.
Verpflichtende Assistenzsysteme für neu typisierte Pkw
Ab dem Juli 2022 müssen neue Pkw-Typen bei der Fahrzeugtypenzulassung bestimmte Assistenzsysteme für mehr Sicherheit vorweisen. Vorgeschrieben sind dann laut EU-Verordnung unter anderem ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistenten, Müdigkeitswarner und eine Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperren.