2. März 2022
Ukraine: Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte in & durch Österreich
Die Mautbefreiung gilt für alle Hilfsgüter in die Ukraine und ist ohne zeitliche Beschränkung.
Angesichts des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist vollste Solidarität und Hilfe das Gebot der Stunde. Deshalb hat das Klimaschutzministerium (BMK) im Einvernehmen mit dem Finanzministerium (BMF) mit der ASFINAG vereinbart, alle humanitären Hilfstransporte in und durch Österreich von der Maut zu befreien. Die ASFINAG unterstützt damit die notwendigen Hilfslieferungen in die Krisengebiete – Transporte bezahlen keine Maut auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen. Das gilt für sämtliche Fahrzeugtypen – vom Pkw bis zum Lkw und Bus.
„Gerade in Zeiten wie diesen ist es von größter Bedeutung den Menschen in der Ukraine rasch und unkompliziert zu helfen. Genau das machen wir. Ganz egal ob mit Pkw, Lkw oder Bussen – humanitäre Hilfstransporte für die Ukraine zahlen ab sofort keine Maut auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Damit gelte freie Fahrt für alle Hilfstransporte. „Vielen Dank an alle Menschen in Österreich, die privat oder gemeinsam mit Hilfsorganisationen einen so wichtigen Beitrag für die Ukrainerinnen und Ukrainer leisten. Wurden in den vergangenen Tagen bereits humanitäre Hilfstransporte durchgeführt, so wird ein bereits entrichtetes Mautentgelt von der ASFINAG rückerstattet.“
Auch Finanzminister Magnus Brunner sieht angesichts des Kriegs in Europa eine große Welle der Hilfsbereitschaft in Österreich. „Die Mautbefreiung für Hilfslieferungen ist ein weiterer Beitrag der Republik, um diese Initiativen von Behörden, Hilfsorganisationen und Privatpersonen zu unterstützen und den Menschen in der Ukraine Hilfe zukommen zu lassen.“ Zusätzlich hat der Ministerrat weitere 15 Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds für die Ukraine zur Verfügung gestellt, zudem 100.000 Liter Treibstoff, Helme und Schutzwesten für zivile Einsatzkräfte wie die Rettung. „Wir stehen zu den Menschen in der Ukraine und werden mit den europäischen Sanktionen weiterhin alles dafür tun, Russland zu isolieren und die russische Wirtschaft zu schwächen.“
Die Bestätigung der Mautbefreiung muss für künftige Transporte noch vor Antritt der Fahrt eingeholt werden, für bereits erfolgte Fahrten kann eine Rückerstattung beantragt werden. Alle Informationen dazu, wie das einfach und unkompliziert funktioniert, finden sich unter https://www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung/ und unter www.go-maut.at.