Kategorie Energie - 3. Oktober 2022
Marktprämienverordnung für Ökostromerzeuger tritt in Kraft
Zuschüsse bei der Erzeugung von Ökostrom durch Wind, Sonne, Wasser und Biomasse – erste Ausschreibung startet am 15. November
Mit der Marktprämienverordnung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ermöglicht die Bundesregierung den Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Biogasanlagen. Die Kraftwerke, die durch diese Verordnung möglich werden, erzeugen jährlich vier bis fünf Terawattstunden heimischen Ökostrom.
Im Vergleich zu 2020 soll so der Anteil erneuerbarer Erzeugung von 55,8 Terawattstunden auf 60 Terawattstunden, also um rund zehn Prozent, erhöht werden. Damit erspart sich Österreich nicht nur 1,5 Millionen Tonnen CO2 jährlich, sondern auch den Import von fossiler Energie.
„Die Marktprämienverordnung ist ein zentraler Baustein, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Österreich weiter voranzutreiben“so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. „Sie ermöglicht die Förderung von großen Kraftwerken, die sauberen Strom für unser Land erzeugen.“
Für die Errichtung von kleineren Anlagen (Photovoltaik, Wind, Biomasse, Wasserkraft) stehen bereits jetzt im Rahmen der Investitionsförderung des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG) mehr als 355 Millionen Euro zu Verfügung. Durch die Marktprämien-Verordnung werden Mittel für größere Kraftwerke mobilisiert. Anders als die Investitionsförderung erhält man bei der Marktprämie keinen Zuschuss zur Errichtung der Anlagen, sondern im Fall zu niedriger Marktpreise einen Zuschuss zur Erzeugung. Durch die Errichtung von erneuerbaren Energien werden teurere fossile Kraftwerke aus dem Markt gedrängt.
„Ein wichtiger Beitrag, um uns aus der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen – und damit von Wladimir Putin – zu befreien. Gleichzeitig schützen wir unser Klima – und sorgen dafür, dass auch die nächsten Generationen ein gutes Leben in diesem Land haben“, so Gewesseler weiter.
Erstmals wird die Förderung von Ökostromanlagen für zwei Jahre festgeschrieben. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen Kontingente von je 700 Megawatt Photovoltaik, 390 Megawatt (2022) bzw. 400 MW (2023) Windkraft, je 15 Megawatt Biomasse und 90 Megawatt Wasserkraft (2022) bzw. 170 MW (2023) und je 1,5 Megawatt Biogas zur Stromerzeugung zu Verfügung.
Die ersten Gebote für die gemeinsame Ausschreibung von Wind- und Wasserkraftanlagen können drei Wochen vor dem Gebotstermin ab 15. November 2022 bei der EAG-Abwicklungsstelle eingebracht werden.
Der Ökostromausbau mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll das Rekordjahr 2022 fortsetzen. Über die gesamte Laufzeit generiert das EAG in Summe eine Wertschöpfung von 21,6 Milliarden Euro. Die Beschäftigungseffekte belaufen sich auf 254.000 Arbeitsplätze (25.400 Arbeitsplätze jährlich).