Kategorie Energie - 22. März 2024
Novelle des Luftfahrtgesetzes beendet nächtliches Dauerblinken von Windrädern
Gesetzesänderung bringt Rechtssicherheit bei nächtlichen Notarztflügen und beendet nächtliches Dauerblinken von Windrädern
Anstatt dem nächtlichen Dauerblinken müssen Windräder künftig nur mehr bei Bedarf beleuchtet werden. Dafür hat sich heute der Nationalrat einstimmig ausgesprochen. Laut Klimaschutzministerin Leonore Gewessler soll so die Akzeptanz für die Windkraft weiter gesteigert werden. Zudem wird die Nutzung von Zivilflugplätzen auch außerhalb der Betriebszeiten für den 24-Stunden-Rettungsflugbetrieb möglich sein.
Mit der Novellierung des Luftfahrtgesetzes wird nun dahingehend Rechtssicherheit für Pilotinnen hergestellt, wenn beispielsweise Notarzthubschrauber nach der Patientenübergabe trotz Nachtflugverboten an heimischen Flughäfen zwischenlanden und nachtanken müssen, um zurück zum eigenen Stützpunkt zu kommen.
Mit der Novelle vereinfache man die Verfahren für die Bewilligung von Rettungsflügen, erklärte Gewessler. Der 24-Stunden-Betrieb sei ein wichtiges Anliegen für eine funktionierende Rettungskette. Auch für Rettungsflüge bei Schlechtwetter habe man bereits eine Lösung auf den Weg gebracht. Die entsprechende Verordnung wird laut Gewessler in den kommenden Tagen in Begutachtung gehen.
Von den in Österreich stationierten und einsatzbereiten Notarzthubschraubern ist aktuell nur ein geringer Teil nachtflugfähig und 24 Stunden lang einsatzbereit. Der Großteil steht von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang zur Verfügung. Mit Blick auf die Einsatzstatistiken der Betreiber, machen die Nachtflüge etwa fünf Prozent aller Notarzthubschraubereinsätze aus. Da neben der Flugsicherung auch die Rettungsleitstellen die Flugbewegungen penibel dokumentieren, sind diese bestens überwacht und nachvollziehbar.
Die Novelle setzt daneben auch ein lange gehegtes Anliegen im Sinne der Anrainerinnen von Windparks um. Darin werden nun Änderungen bei der sogenannten „Hindernisbefeuerung“ von Luftfahrthindernissen vorgenommen, nach denen Windräder und andere Anlagen künftig nachts nur noch bei Bedarf beleuchtet werden müssen, also etwa wenn sich ihnen ein Flugobjekt nähert. Zuständig für die Umsetzung ist laut Gesetzentwurf die Austro Control.
Bisher mussten Windräder aus Sicherheitsgründen in der Nacht rot blinken, um die Gefahr der Kollision von Flugobjekten mit Windrädern zu vermeiden. Künftig muss ein Windrad nur noch in Ausnahmefällen beleuchtet werden, nämlich dann, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt in der Nähe des Windkraftwerks befindet.
Die bedarfsgerechte Beleuchtung von Windrädern ist auch für Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Maßnahme, die aufgrund ausbleibender Lichtemissionen maßgeblich zur höheren Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Windkraft beitrage.