Kategorie Informationen & Tipps - 23. Juni 2015
Ihr Recht. Unser Auftrag.
Pünktlich zum Sommerreiseverkehr steht die neue Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) Reisenden von Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug im Streitfall mit dem Verkehrsunternehmen zur Seite.
Insbesondere können sich Fahr- bzw. Fluggäste in folgenden Fällen an die apf wenden:
- Entschädigung für Verspätungen
- Erstattung und Entschädigung bei Ausfällen bzw. Annullierung von Fahrten bzw. Flügen
- Fehlende Informationen über die Rechte der Fahr- bzw. Fluggäste und Ansprüche auf diverse Hilfeleistungen
- Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Missverständnisse passieren – deswegen greift die apf erst dann ein, wenn keine direkte Einigung mit dem betroffenen Verkehrsunternehmen erzielt werden konnte.
Die apf ist die neue zentrale Servicestelle des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) für Beschwerden über alle Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug). Das Online-Beschwerdeformular finden Sie unter www.passagier.at oder www.apf.gv.at .
Für Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen gerne auch telefonisch zur Seite: +43 1 5050707 DW (Bahn) – 710 DW (Bus) – 720 DW (Schiff) – 730 DW (Flug) – 740