28. Juni 2016

Automatisiertes Fahren: KFG-Novelle passiert den Verkehrsausschuss

Die Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG), mit der das Verkehrsministerium den rechtlichen Rahmen für automatisiertes Fahren in Österreich schafft, wurde heute im Verkehrsausschuss des österreichischen Nationalrats beschlossen. Damit werden Tests von automatisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßennetz unter bestimmten Voraussetzungen noch 2016 möglich. „Von neuen Entwicklungen im Bereich des automatisierten Fahrens profitiert nicht nur unsere Autoindustrie und damit unser Wirtschaftsstandort. Durch diese neue Technologie können auch massive Verbesserungen in der Verkehrssicherheit erreicht werden“, erklärt Verkehrsminister Jörg Leichtfried. Die Neufassung des KFG soll noch im Juli durch Nationalrat und Bundesrat behandelt werden und bereits Ende Juli in Kraft treten.

Mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) werden die Lenkerpflichten für das automatisierte Fahren adaptiert. Bislang dürfen bestimmte Assistenzsysteme beziehungsweise automatisierte Fahrsysteme nicht genutzt werden, da das Lenkrad während des Fahrens mit mindestens einer Hand festgehalten werden muss. Mit der vorgelegten Gesetzesnovelle hat das Verkehrsministerium eine Regelung erarbeitet, um das automatisierte Fahren unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Welche Fahraufgaben unter welchen Bedingungen an automatisierte Fahrsysteme übertragen werden dürfen, wird in Folge durch entsprechende Verordnungen genau geregelt. Fahrerlose Autos dürfen aber auch dann nicht auf öffentlichen Straßen zum Einsatz kommen. „Die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darf nicht gefährdet werden. Bei Testfahrten muss immer jemand im Auto sein, der im Notfall eingreifen kann“, so Leichtfried.

Die KFG-Novelle ist der erste Meilenstein des Aktionsplans Automatisiertes Fahren, der vom Verkehrsministerium zusammen mit Expertinnen und Experten aus Industrie, Wirtschaft, und Forschung sowie der Städte und der Bundesländer erarbeitet wurde. Neben den Änderungen im Kraftfahrgesetz sind auch Förderungen für die Errichtung und den Betrieb von Testumgebungen vorgesehen. Das Verkehrsministerium stellt in den kommenden Jahren ein Förderpaket in Höhe von 20 Millionen Euro für automatisiertes Fahren zur Verfügung.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit)
Andreas Strobl
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1 711 6265-8818
E-Mail: Andreas.Strobl@bmvit.gv.at
Website: https://infothek.bmvit.gv.at

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