5. April 2022

Automatisiertes Fahren in Österreich – was jetzt getestet werden darf

Mit der zweiten Novelle der AutomatFahrVer ermöglicht das BMK ab sofort das Testen neuer Technologien rund um automatisierte Fahrzeuge, die unsere künftige Mobilität prägen werden. Um deren sicheren, nachhaltigen und verantwortungsvollen Einsatz zu gewährleisten, ist das Testen im Realbetrieb trotz aller digitalen Möglichkeiten nach wie vor unersetzlich und ermöglicht so auch das Mitlernen der öffentlichen Hand.

Seit Inkrafttreten der Verordnung zum automatisierten Fahren (AutomatFahrV) im Jahr 2016 können unter gewissen Bedingungen Testfahrten mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr in Österreich durchgeführt werden. Die Verordnung ermöglicht dabei kein allgemeines Testen, sondern adressiert bestimmte Anwendungsfälle mit großem Potenzial.

Im März 2019 ist die 1. Novellierung der AutomatFahrV in Kraft getreten. Dabei wurde eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass genehmigte Fahrerassistenzsysteme, konkret die Einparkhilfe und der Autobahnassistent, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr in Österreich eingesetzt werden können, ohne das die Lenkerin oder der Lenker weiterhin stets immer eine Hand am Lenkrad haben muss.

Seither wird im Rahmen der AutomatFahrV zwischen Testbetrieb sowie dem regulären Einsatz von bereits genehmigten und in Serie befindlichen Fahrassistenzsystemen unterschieden. Die Verordnung definiert einerseits was getestet werden kann und andererseits was legal angewendet werden darf.

Unternehmen, die Testfahrten auf dieser Grundlage genehmigt bekommen, müssen dem BMK im Anschluss der Testfahrten einen Testbericht übermitteln und deren Fortschritte und Erfahrungen darstellen. Im Rahmen dieser Berichte wurde ersichtlich, dass unverändert großer Bedarf zum Testen automatisierter Fahrzeuge besteht. Jedoch haben sich die Anforderungen an die Testmöglichkeiten geändert und gehen über die bestehenden Möglichkeiten der geschaffenen Anwendungsfälle hinaus.

Zwar kann bereits heute ein Großteil der Tests in den virtuellen Raum verlagert werden, beispielsweise in Form von Simulationen, reale Tests sind dennoch unerlässlich. Um diesen Bedingungen gerecht werden zu können und zugleich ein Mitlernen der öffentlichen Hand zu ermöglichen, hat das BMK nun die zweite Novellierung der AutomatFahrV beschlossen.

Folgenden Prämissen und Leitlinien stehen beim Testen im Vordergrund:

  • Testen ist wichtig aber kein Selbstzweck, weshalb der Fokus auch weiterhin auf bestimmte Anwendungsfälle gelegt wird.
  • Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden hat oberste Priorität.
  • Sicherheitsfahrer:in nehmen auch weiterhin einen zentralen Bestandteil ein und sind verpflichtend erforderlich, mit Ausnahme jener Anwendungsfälle mit geringen Geschwindigkeiten und Komplexitäten.
  • Von großer Bedeutung ist deshalb der Nachweis eines adäquaten Fahrsicherheitstrainings (Führerschein, Schulung, Einweisung) von Sicherheitsfahrenden. Diese müssen zukünftig nicht nur das Fahrzeug lenken und steuern können, sondern dies auch unter jenen Fahrsituationen unter Beweis stellen, unter denen sie zukünftig testen wollen.
  • Das ausreichende Testen im Vorfeld des Testvorhabens ist erforderlich und muss nachgewiesen werden.
  • Durch das verpflichtende durchführen einer Streckenabschnittsanalyse und eines Risikomanagements, müssen sich Testende ausreichend mit der Strecke auseinandersetzen und deren Risiken analysieren sowie im Rahmen eines Managements darstellen, wie mit Sicherheitsbedenken verfahren wird.
  • Der Beirat Automatisierte Mobilität wird als beratendes Gremium mit umfangreicher Expertise eingesetzt und unterstützt das BMK in der Entscheidungsfindung.
  • Der transparente Umgang mit Informationen ist dem BMK wichtig, weshalb auch weiterhin übermittelte Testberichte auf der
  • Eine Überleitung vom Test- in den Regelbetrieb findet erst nach erfolgreicher und sicherer Testphase statt.

Diesen Grundsätzen folgend, wurde die bestehende Verordnung durch die zweite Novellierung mit weiteren Anwendungsfällen ergänzt. Seither ist das Testen von insgesamt acht verschiedenen Anwendungsfällen automatisierter Personen- und Gütermobilität sowie Arbeitsmaschinen möglich:

  • Automatisierter Kleinbus
  • Autobahnpilot mit automatischem Spurwechsel
  • Selbstfahrendes Heeresfahrzeug
  • Automatisiertes Fahrzeug zur Personenbeförderung
  • Automatisiertes Fahrzeug zur Güterbeförderung
  • Autobahnpilot mit automatisierten Auf- und Abfahrten
  • Automatisiertes Parkservice
  • Automatisierte Arbeitsmaschine

Deren Spezifikationen und Umfang ist innerhalb der Verordnung definiert. Richtlinien und Handlungsempfehlungen zum sicheren Testen sind überdies im Code of Practice der AustriaTech verankert. Für Antragstellende und interessierte Unternehmen wurde dort auch eine Anlaufstelle geschaffen. Die Kontaktstelle automatisierte Mobilität steht beratend zur Verfügung und unterstützt beim Antragsverfahren.

Weitere Informationen und Details finden Sie auf der Website des BMK.

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Das Aktionspaket Automatisierte Mobilität

Was uns morgen durch den Alltag begleiten soll, wird auch vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) sorgfältig beobachtet. Es fördert mit vielfältigen Projekten im Bereich automatisierter und vernetzter Fahrzeuge Mobilität in all ihren Facetten.

„Automatisierte Mobilität ist ein Teil der Mobilität der Zukunft“, so Michael Nikowitz, Koordinator für Automatisiertes Fahren im BMK. Gemeinsam mit der Elektrifizierung, der gemeinsamen Nutzung und der Vernetzung stellt sie so eine der wichtigen Säulen auf diesem Gebiet. Seit 2016 beschäftigt sich das BMKintensiv mit dieser Thematik. Der unglaublich rasche Technologiefortschritt bedarf hierbei ebenso schneller Reaktionen auch von Seiten der öffentlichen Hand. „Es ist ganz essentiell, dass wir uns mit der Thematik möglichst breit und interdisziplinär beschäftigen, um sicherzustellen, dass wir als Ministerium die richtigen Fragestellungen und Themen adressieren“, so Nikowitz weiter.

Die Austria Tech ist die Kontaktstelle zum Automatisierten Fahren des BMK. Gemeinsam hat man das Aktionspaket Automatisierte Mobilität sowie das Forum Automatisierte Mobilität ins Leben gerufen, einem jährlichen Symposium, welches die Entwicklung automatisierter Mobilität bestmöglich abbilden und als Dialogveranstaltung dienen soll, um von allen Akteuren von der Industrie, über Verwaltung und Wissenschaft bis zu Start-ups sowohl den neuesten Stand zu bekommen als auch kritisches Hinterfragen der Entwicklungen zu ermöglichen, wie Nikowitz betont.

Für ihn ist ein transparenter und objektiver Wissensaustausch unumgänglich, damit im Falle der Automatisierung nicht vergeblich an der Entwicklung von Lösungen gearbeitet und erst im Nachhinein erkannt wird, dass Best-Practice-Beispiele bereits verfügbar gewesen wären.

Neue automatisierte Mobilitäts-Services gelten als eine der Tech-Revolutionen im 21. Jahrhundert, die neben anderen Zweigen fortschreitender Digitalisierung von großem Einfluß auf unseren Alltag sein wird. Entwicklungen auf dem Gebiet der automatisierten Mobilität – seien es Assistenzsysteme in privaten Pkw, sogenannte Robo-Taxis oder fahrerlose öffentliche Verkehrsmittel werden unsere Mobilität und die Möglichkeiten des [Vor]Ankommens in Städten und auch im ländlichen Raum stark verändern.

Service:

Verordnung zum automatisierten Fahren