Kategorie Informationen & Tipps - 28. Dezember 2018

Bei Neukauf: Registrierung von Wertkarten für Handys

Mit der am 1. Jänner 2019 in Kraft tretenden, verpflichtenden Registrierung von Wertkarten (sogenannten Prepaid-SIM-Karten) hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) für Österreich eine Verordnung im Rahmen des Sicherheitspakets der Bundesregierung umgesetzt.

Mit Jahreswechsel müssen sich Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, so wie es bisher bereits bei Vertragstarifen der Fall ist.

Dabei sind je nach Anbieter und Vertriebsweg verschiedene Identifizierungsverfahren möglich. Die bei einem Kauf in einem Laden oder an einer Kasse häufigste Methode wird wohl die Vorlage eines geeigneten Lichtbildausweises sein. Auch für Bestellungen im Internet gibt es geeignete Verfahren, mit denen der Kauf online abgewickelt werden kann.

Die konkreten Identifizierungsverfahren werden somit ähnlich jenen ausfallen, die bei herkömmlichen Mobilfunktarifen bereits im Einsatz sind.

Für bestehende Wertkarten-Kunden gibt es eine Übergangsfrist: Bis 1. September 2019 können Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden, danach wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein. Bestehendes Guthaben kann aber auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.

Mit dieser Maßnahme unterstützt das BMVIT vor allem die wichtigen Bereiche der Kriminalitätsprävention und der Verbrechensaufklärung. Die beim bisherigen Verfahren des Wertkartenkaufs gegebene Anonymität wurde häufig auch im Bereich der Kriminalität sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Verbrechen genutzt. Drogen- und Menschenhandel oder generell das organisierte Verbrechen hätten es ohne diese schützende Anonymität um ein vielfaches schwerer, unentdeckt und unerkannt zu agieren.

Ebenso behindert die bisher fehlende Registrierungspflicht häufig Fahndungserfolge und die vollständige Aufklärung von Verbrechen durch die jeweiligen Behörden. In anderen EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien und Griechenland gilt die Registrierungspflicht für Wertkarten durch die erfolgte Umsetzung der Sicherheitsrichtlinie bereits.

Weitere Informationen zum Prozedere der Wertkartenregistrierung erfragen Sie bitte bei ihrem jeweiligen Mobilfunkanbieter.