Kategorie Mobilität - 8. Mai 2023

BMK begrüßt mit Sabine Stroblmair erste Frau bei der Schifffahrtsaufsicht

Wer regelt eigentlich den Verkehr auf der Donau nach einer Havarie? Wer kontrolliert den technischen Zustand der Schiffe? Und wer überwacht Wassersportveranstaltungen im und am Fluss? All das macht die Schifffahrtsaufsicht (SFA) des Klimaschutzministeriums (BMK) an den 350 österreichischen Donau-Kilometern sowie am Donaukanal in Wien. Eine Premiere gibt es dabei ab sofort in Linz: Dort verstärkt mit Sabine Stroblmair nun erstmals eine Frau die SFA.

 

Stroblmair ist seit April im Team der SFA in Linz im Einsatz, das einen 70 Kilometer langen Donau-Abschnitt kontrolliert. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler besuchte kürzlich gemeinsam mit der Linzer Stadträtin Eva Schobesberger das Team um Stroblmair, auch um sich ein Bild vom Berufsfeld der SFA zu machen. „Die Arbeit der Schifffahrtsaufsicht ist wichtig, sie macht die Wasserstraße Donau sicher. Und diese Wasserstraße wird in Zukunft immer wichtiger, gerade auch bei Schwertransporten, die hier klimaschonender transportiert werden können“, so Gewessler.

„Es freut mich sehr, dass ich mein Wissen und meine Leidenschaft für die Donausschifffahrt nun bei der Schifffahrtsaufsicht in Linz einbringen kann“, sagte Sabine Stroblmair bei dem Treffen. Sie war bereits mehr als vier Jahre lang bei der viadonau im Schleusenbetrieb im Dienst, bei der SFA führt sie nun zum Beispiel technische Schiffskontrollen durch und ist für die Verkehrsregelung im Falle einer Havarie zuständig. Wie jede:r im Team hat auch Stroblmair ein Kapitäns- oder Schiffsführerpatent – die Voraussetzung, um in dieser Funktion auf in ihrem Revier, dem Wasser, unterwegs zu sein.

Service: Die Schifffahrtsaufsicht, eine nautisch geschulte Verwaltungspolizei, sichert im Rahmen der „Konvention über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau“ die einheitliche Schifffahrtsverwaltung auf dieser internationalen Wasserstraße.


Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht sind die Überwachung der Einhaltung aller die Schifffahrt betreffenden Verwaltungsvorschriften, die Erteilung von Anordnungen an Benützer der Wasserstraße, die Regelung der Schifffahrt einschließlich der Bezeichnung des Fahrwassers sowie die Hilfeleistung für beschädigte Fahrzeuge.


Die Schifffahrtsaufsicht hat keine Agenden der öffentlichen Sicherheit. Vielmehr verlangt die Schifffahrt eine Spezialisierung des Verwaltungsorgans, des sogenannten Strommeisters, auf das Verkehrsrecht. Ein Strommeister braucht jahrelange Erfahrung, um bei großen bewegten Massen wie Schiffen und Schiffsverbänden, den Strömungskräften und -geschwindigkeiten des Gebirgsstroms Donau und eventuell zusätzlicher Windeinwirkung auf die großen Flächen eines Schiffs Situationen und Sachverhalte korrekt beurteilen zu können.


Schleusenaufsicht (DORIS)