Kategorie Innovation & Technologie - 3. August 2020

»Drohnenführerschein« soll europäischen Luftraum sicherer machen

Einheitliche Lizenz für gesamte EU ab Ende des Jahres

Seit 2015 hat sich die Anzahl der von Austro Control pro Jahr bewilligten Drohnen von 410 auf 2.680 2019 mehr als versechsfacht. 2020 wurden mit Stand 20. Juli bereits 1.289 Anträge bewilligt. Mit einheitlichen Regeln für die gesamte Europäische Union soll der Betrieb von unbemannten Drohnen ab 31. Dezember dieses Jahres vereinfacht werden.

In Österreich soll dann über die Austro Control ein sogenannter Drohnenführerschein zu absolvieren sein. Dieser wird in der gesamten EU gültig sein und soll vor allem den Luftraum sicherer machen, hieß es bei der Präsentation zu neuen Rahmenbedingungen für Drohnen durch Luftfahrtstaatssekretär Magnus Brunner und Austro Control-Geschäftsführerin Valerie Hackl.

© Austro Control

Die Anwendungsgebiete der unbemannten Fluggeräte für Wirtschaft und Gesellschaft würden zunehmend attraktiver: Neben den bereits gängigen gewerblichen Einsatzgebieten, wie etwa für Film- und Fotoaufnahmen, finden Drohnen auch Anwendung in der Land- und Forstwirtschaft und zunehmend auch in der Industrie, etwa bei Wartungs- oder Vermessungsaufgaben an schwer erreichbaren Stellen.

Eine stetig verbesserte Technologie mit immer größerer Präzesion erlaubt es Drohnen inzwischen, in verlässlicher Weise zum Nutzen der Gesellschaftt eingesetzt zu werden. So finden sie beispielsweise auch Anwendung bei Einsätzen der Feuerwehren oder bei den Bergrettungen. „Diese Zukunftstechnologie hat bereits zahlreiche Anwendungsfelder und noch viel höheres Potenzial und ist damit verbunden eine große Chance für unseren Wirtschaftsstandort“, so Staatssekretär Magnus Brunner. Vor diesem Hintergrund wüchsen natürlich auch die Anforderungen an Regulierungsbehörden, denn die Anwendung der unbemannten Luftfahrt birgt gewisse Risiken.

Österreichische Expertise für EU-Regulativ

Die EU hatte mit der Verordnung (EU) 2019/947 bereits eine einheitliche Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt. Diese sollte am 01. Juli 2020 in Kraft treten, aufgrund der Covid-19-Pandemie hat die Europäische Kommission das Anwendbarkeitsdatum des Regulativs um  sechs Monate verschoben. Die Ausgestaltung der Verordnung erfolgte mit den Expertisen von BMK und Austro Control. „Ein Teil des Gesamtpakets ist die Registrierung für Betreiber, sowie die Schulung der Piloten, damit wird die Nutzung von Drohnen einfacher und sicherer“, so Brunner. Vorerst gelten bis 31. Dezember 2020 nun aber noch die derzeitigen österreichischen Drohnen-Bestimmungen.

Austro Control-Geschäftsführerin Valerie Hackl & Luftfahrtstaatssekretär im BMK Magnus Brunner präsentieren Details zu neuen Rahmenbedingungen für Drohnen. © BKA/Regina Aigner

Dauert es aktuell oft noch mehrere Tage bis eine Flugdrohne in Betrieb genommen werden darf, braucht es in Zukunft nur mehr die Absolvierung einer Multiple-Choice-Prüfung und schon kann der Luftraum beflogen werden. „Heute müssen Sie eine Drohne noch bewilligen lassen, zukünftig wird das deutlich einfacher sein“, sagte Austro-Control-Geschäftsführerin Valerie Hackl. Starten soll das neue Verfahren bereits im zweiten Halbjahr dieses Jahres. „Damit wollen wir sicherstellen, dass eine gewisse Bewusstseinsschaffung in der Bevölkerung erreicht wird“, fügte Hackl hinzu und betonte, dass das Betreiben einer Drohne zudem deutlich günstiger werde.

Was ist für den „Drohnenführerschein“ erforderlich?

Im neuen Regulativ werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen (open)“, „Spezifisch (specific)“ und „Zertifiziert (certified)“. Die Kategorie „open“ deckt – je nach Einsatzort – Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm ab, das sind rund 80 Prozent aller in Österreich bewilligten Drohnen.

Ab 31. Dezember 2020 entfällt die bisherige Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden. Für Drohnenbetreiber gilt die Registrierungspflicht, sie erhalten eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen. Drohnenpiloten müssen künftig eine Einschulung machen, sowie einen Online-Test bei Austro Control absolvieren – den sogenannten Drohnenführerschein.

Für fünf Jahre im gesamten EU-Raum gültig

Um eine Drohne in Betrieb nehmen zu dürfen, ist ein Online-Kurs mit darauffolgendem Test notwendig. Im Rahmen des Tests werden rund 30 verschiedene Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne und Luftsicherheit gestellt. Die Testinfrastruktur wird seitens Austro Control zur Verfügung gestellt. Das erlangte Zertifikat ist nach Ausstellung für fünf Jahre im gesamten EU-Raum gültig. Vorbereitungskurs und Online-Test werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Registrierung einer Drohne kostet 28 Euro. Bei komplexeren Flugvorhaben können für die notwendigen Kurse – je nach Erfordernissen (Funkschein, meteorologische Kenntnisse etc.) – höhere Kosten entstehen. Für Nutzer, die lediglich in der Kategorie open unterwegs sind, ist dies nur in Ausnahmen relevant.

Die Altersbeschränkung für das Lenken der Drohnen und somit der Erlangung des Drohnenführerscheins liegt bei 16 Jahren, die EU-Verordnung sieht jedoch einige Ausnahmen (z.B. für „Spielzeugdrohnen“) vor. Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.

„Damit setzen wir einen wesentlichen Schritt zu einem einheitlichen Vorgehen im Bereich der Drohnen und legen damit die Rahmenbedingungen für eine sichere Anwendung der Zukunftstechnologie fest“, so Staatssekretär Brunner abschließend.

„Der gesamte Drohnenbereich erlebt eine unglaublich dynamische Entwicklung, aber dabei müssen wir die Sicherheit im Luftraum hoch halten. Wir können unseren Kundinnen und Kunden, den Drohnen-Usern, mit dem Online-Test und der Online-Registrierung neue, nutzerfreundliche Tools anbieten und ermöglichen mit dem „Drohnenführerschein“ künftig ein sicheres Fliegen mit Drohnen zu deutlich reduzierten Kosten“, sagt Austro Control Geschäftsführerin Valerie Hackl.

Drone Space liefert Überblick

Es ist auch an dieser Stelle nochmals an die App „Drone Space“ (kostenlos für iOS und Android in den Stores erhältlich) erinnert. Eine Orientierungshilfe für alle Drohnen-Piloten und -Pilotinnen durch die Austro Control, damit sie immer sicher unterwegs sind und wissen, wo geflogen werden darf und welche gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen sind.

Für Drohnenbesitzer und Drohnenbesitzerinnen gibt es vor einer ersten Inbetriebnahme zwei wichtige Punkte zu beachten. Ich muss wissen, wo ich fliegen darf und ob für mein Gerät eine Bewilligung von Austro Control erforderlich ist.

Piloten haben die Möglichkeit, über die App standortbezogene Informationen über die Luftraumstruktur abzurufen. Nach Angabe von Flughöhe und -radius wird angezeigt, ob man sich beispielsweise in der Kontrollzone eines Flughafens oder in einem Flugbeschränkungsgebiet befindet.

Dazu werden auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen berücksichtigt, das heißt es wird gezeigt, ob im gewünschten Fluggebiet der Betrieb grundsätzlich erlaubt oder generell verboten ist bzw. eine spezielle Bewilligung oder Freigabe erforderlich ist. Das Kartenmaterial ist immer top-aktuell, basierend auf den offiziellen Luftfahrtkarten von Austro Control.

Darüber hinaus erhalten Benutzerinnen und Benutzer eine generelle Information zur Bewilligungspflicht von Drohnen in Österreich.

Die Karte, auf der die für Drohnen relevanten Lufträume ersichtlich sind, steht auch über die Homepage als Desktop-Version zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum Thema Drohnen sind auch im Faktenblatt des BMK sowie unter www.austrocontrol.at/drohnen verfügbar.

INFObox: Austro Control sorgt im Auftrag des Klimaschutzministeriums (BMK) für einen sicheren, pünktlichen und umweltschonenden Flugverkehr. Keine einfache Aufgabe bei über einer Million Flugbewegungen pro Jahr und täglich bis zu 4.000 kontrollierten Luftfahrzeugen über Österreich.