31. Januar 2022

Energiekosten- & Teuerungsausgleich für hunderttausende Haushalte

Angesichts der hohen Inflation, die vor allem durch die Anstieg der Energiepreise befeuert wird, hat die Regierung am Freitag einen Energiekostenausgleich angekündigt, mit dem die Haushalte um insgesamt 600 Millionen Euro entlastet werden sollen. Zudem soll der bereits beschlossene Teuerungsausgleich für besonders bedürftige Haushalte auf 300 Euro verdoppelt werden.

Insgesamt machen die Maßnahmen ein Volumen von 1,7 Milliarden Euro aus. Ein Großteil davon macht die bereits zuvor beschlossene Aussetzung der Ökostrompauschale mit einem Volumen von 900 Millionen Euro aus. Eine Maßnahme, die sowohl der Wirtschaft als auch den Haushalten zugutekommt. Ein durchschnittlicher Gewerbebetrieb spart dadurch rund 67.000 Euro und auch Haushalte werden von dieser Entlastungsmaßnahme profitieren. Da die Teuerung sozial Schwache besonders treffe, werde man die schon im Dezember beschlossene Einmalzahlung für Arbeitslose, Mindestsicherungs- und Ausgleichszulagenbezieher in Höhe von 150 Euro auf 300 Euro verdoppeln. In Summe werden dafür 100 Millionen Euro in die Hand genommen, um die Teuerung abzufedern. Ein Schritt, der laut Regierung etwa 750.000 Menschen in Österreich zugute kommt.

 

Nach einem Energiegipfel im Kanzleramt betonten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz Bundeskanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler, Energieministerin Leonore Gewessler, Finanzminister Magnus Brunner und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck die Bedeutung der Maßnahmen. Man sei im engen Austausch mit der Energiewirtschaft, um die nationalen und internationalen Entwicklungen am Energiemarkt ständig zu evaluieren und Prognosen zu erhalten. Die Regierung habe sich zu einem koordinierten Vorgehen entschlossen, um ein deutliches Entlastungspaket für die Menschen zu schnüren, dass auch tatsächlich Wirkung zeige. So wolle man Notsituationen in den Wintermonaten abwenden, die Kaufkraft der Menschen erhalten und die aktuell verschärfte Preissituation insbesondere in Bezug auf Energiekosten für die heimischen Haushalte ausgleichen.

„Unser Energiesystem ist aktuell noch von fossilem Öl- und Gas-Importen abhängig. Hohe Energie-Preissteigerungen sind die Folge, die uns alle treffen und die wir alle spüren“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. „Deshalb haben wir ein umfassendes Maßnahmenpaket für die Menschen in dieser schwierigen Zeit geschnürt.“ Gleichzeitig sorge man vor und habe die Versorgung der Menschen im Land gesichert. Trotzdem sei klar: „Die akute Preissteigerung ist für viele eine echte Belastung. Wir werden in dieser Situation niemanden alleine lassen. Wer Unterstützung braucht, wird sie bekommen.“

Die Ursachen für die hohen Energiepreise sieht Gewessler in der Abhängigkeit von fossiler Energie. „Ganz konkret gesagt: Die Ursache für die hohen Energiepreise derzeit ist in Wahrheit vor allem eines, das sind die hohen Gaspreise.“ Darum müsse man mittelfristig aus den fossilen Energien aussteigen.

Teuerung geht quer durch die Gesellschaft

Da die Teuerung aber quer durch die Gesellschaft gehe und alle möglichen Einkommensschichten trifft, habe man sich darauf geeinigt, den Energiekostenausgleich für alle Haushalte neu zu gestalten. Entscheidend sei, dass die 1,7 Milliarden Euro rasch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Die gesetzten Maßnahmen sollten immer zielgerichtet sein, daher werde auch evaluiert, was dieses Entlastungspaket bringe. Man beobachte auch genau, wie sich die Teuerung weiterentwickle.

Die Details werde man mit den Energieunternehmen in den nächsten Tagen ausarbeiten. Profitieren sollen fast alle Haushalte, außer jene mit ganz hohen Einkommen: Vom Energiekostenausgleich von einmalig 150 Euro, in Summe 600 Mio. Euro, sollen alle Ein- bzw. Mehrpersonenhaushalte mit einem Einkommen bis zur ein- bzw. zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage profitieren, aktuell liegt diese bei 5.670 Euro brutto monatlich.

Als Unterstützung für Unternehmen soll geprüft werden, ob zur Liquiditätssicherung für produzierende Betriebe in Zeiten hoher Energiepreise die Vorausvergütung der Energieabgaben im Rahmen der Energieabgabenvergütung vorverlegt und auf 25 Prozent erhöht werden kann.