Kategorie Energie - 28. September 2022

Entlastung: Energiehilfen für Unternehmen fixiert

Steigende Energiepreise aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine belasten die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft. Neben vielen Maßnahmen zum Abfedern der Teuerung für private Haushalte hat die Bundesregierung am heutigen Mittwoch heute die Förderrichtlinie zum bereits im Sommer beschlossenen Unternehmens-Energiekostenzuschuss-Gesetz präsentiert.

Energieintensive Unternehmen sollen demnach mit insgesamt 1,3 Milliarden Euro gefördert werden. Betriebe, deren Energiekosten mindestens drei Prozent ihres Umsatzes betragen, können den Zuschuss ab Mitte November beantragen – das Geld soll noch heuer fließen. Gefördert wird auch nur, wer beispielsweise gänzlich auf Heizschwammerln und Geschäftsbeleuchtung in der Nacht verzichtet.

„Der Energiekostenzuschuss bringt Unternehmen notwendige Unterstützung wegen der steigenden Energiekosten und hilft so, Arbeitsplätze abzusichern“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Gleichzeitig würden Unternehmen in die Pflicht genommen, Energie einzusparen. Der Energiekostenzuschuss sei an konkrete Energiesparmaßnahmen geknüpft, weil „in einer Zeit, in der wir die Menschen in Österreich bitten, die Raumtemperatur in ihren Wohnzimmern 1 bis 2 Grad runterzudrehen, müssen alle ihren Beitrag zum Energiesparen leisten – auch Unternehmen, vor allem, wenn sie Steuergeld bekommen.“

Der Energiekostenzuschuss im Überblick

  • Das dafür vorgesehene Budget von 450 Millionen Euro soll aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise auf 1,3 Milliarden Euro erhöht werden.
  • Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes.
  •  Die Förderung orientiert sich am EU-Krisenrahmen und sieht insgesamt vier Förderstufen vor.
  •  Um eine zielsichere Unterstützung sicherzustellen und Doppel- oder Überförderung zu vermeiden, ist unter anderem die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen: etwa zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, aber auch zu den verbrauchten Energien und zur Höhe der Mehr-Aufwendungen.

Konkret sieht das Modell vor, dass in einer ersten Stufe Mehrkosten für Strom, Erdgas und auch Treibstoffe gefördert werden. Hier übernimmt der Staat 30 Prozent der zusätzlich angefallenen Kosten im Vergleich zum Vorjahr. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro, die Obergrenze beträgt in dieser Stufe 400.000 Euro.

In der zweiten Stufe ist weitere Voraussetzung, dass sich die Kosten für Strom und Gas verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden, dafür ist in Stufe zwei die Förderobergrenze mit bis zu zwei Millionen Euro deutlich höher.

In Stufe drei müssen Betriebe zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten nachweisen. Hier können maximal bis zu 25 Millionen Euro zugeschossen werden.

In Stufe vier können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Parallel zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) pauschal gefördert.

Zu den Auflagen, die Unternehmen im Gegenzug für Steuergeld erfüllen müssen, gehören Energiesparmaßnahmen im Bereich von Heizungen im Außenbereich wie etwa Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte. Dazu kommt die Vorgabe, dass Türen zum Kundenbereich geschlossen bleiben müssen. Auch darf bei Inanspruchnahme von Förderungen der Innen- und Außenbereich von Geschäften zwischen 21:00 Uhr bzw. Betriebsschluss und 06:00 Uhr nicht beleuchtet werden.

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