3. November 2022

Erneuerbare-Wärme-Gesetz wird den Komplett-Umstieg auf klimafreundliche Heizungen bis 2040 besiegeln

Ab 2023 keine Gasheizungen mehr im Neubau – bis 2035 geordneter Ausstieg aus Ölheizungen

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat das klimapolitisch wichtige Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) beschlossen. Dieses sieht den Ausstieg aus Gasheizungen bis 2040 und aus Ölheizungen bis 2035 vor.

© Manja Vitolic / Unsplash

Das EWG regelt den Umstieg von alten fossile Heizungen auf moderne, klimafreundliche Alternativen. Es ist ein zentrales Gesetz für den Klimaschutz und hilft uns dabei, die Abhängigkeit von russischem Erdgas rasch zu beenden.  Bis 2035 sollen dann alle klimaschädlichen Öl-Heizungen getauscht werden und bis 2040 erfolgt die Umstellung aller Heizungen in Österreich auf Erneuerbare Energien.

Im Neubau sind Öl- und Kohleheizungen bereits seit 2020 verboten. Passiert hat der Gesetzesbeschluss nun den Ministerrat. Die nächste Hürde muss allerdings im Parlament genommen werden, wo der Gesetzesbeschluss eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt.

„Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat uns brutal vor Augen geführt, wie angreifbar unsere Energieversorgung ist. Die Antwort darauf kann nur lauten: Raus aus russischem Gas. Mit dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz machen wir einen weiteren großen Schritt auf diesem Weg“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

„Bis 2040 werden wir alle Heizungen in diesem Land auf klimafreundliche Alternativen umstellen. Ölkessel und Gasthermen ausbauen und mit Fernwärme, Wärmepumpen oder Pelletheizungen ersetzen.“ Der Start dafür erfolge sofort: Schon ab 2023 dürfen in neuen Gebäuden keine Gasheizungen mehr verbaut werden.

Gewessler betont zudem, dass jede alte Öl- und Gasheizung, die wir tauschen, unabhängiger von Russland mache und gleichzeitig das Klima schütze. „Mit dem EWG haben wir heute den Fahrplan für dieses Großprojekt beschlossen. Und natürlich unterstützen wir das auch mit Förderungen. Bis 2026 stehen rund zwei Milliarden Euro für neue klimafreundliche Heizungen zur Verfügung.“

Der stufenweise Weg zum klimafreundlichen Heizen in Österreich wird konkret in folgenden Punkten geregelt:

  • Ab 2023 dürfen in Neubauten in Österreich keine Gasheizungen mehr errichtet werden. Für bereits genehmigte, fertig geplante und in Errichtung befindliche Gebäude gibt es Ausnahmen.
  • Ab 2023 dürfen kaputte Öl- und Kohleheizungen nur mehr durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Im Neubau sind Öl- und Kohleheizungen bereits seit 2020 verboten.
  • Ab 2025 beginnt der verbindliche Tausch von besonders alten Kohle- und Ölheizungen. Das betrifft alle Öl-Heizungen die älter als Baujahr 1980 sind. Dazu gibt es umfangreiche Förderungen.
  • Bis 2035 müssen alle alten Kohle- und Ölheizungen in Österreich durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt werden.
  • Bis 2040 müssen alle Gasheizungen in Österreich durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt oder mit erneuerbarem Gas betrieben werden.
  • Bei dezentralen Anlagen (Gasetagenheizungen in Wohnungen) in Gebieten mit ausgebauter Fernwärme soll bis spätestens 2040 umgestellt werden. Eigentümer:innen der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen) soll der Anschluss an ein klimafreundliches zentrales Wärmeversorgungssystem ermöglicht werden.

Mit dem Beschluss im Ministerrat wird die Regierungsvorlage nun an das Parlament übermittelt. Für den Beschluss des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Dazu sollen nun Gespräche mit den Oppositionsparteien geführt werden. Im vorliegenden Gesetzesbeschluss sind die Vorschläge der Bundesländer zur Wärmestrategie bereits abgebildet – die zentralen Eckpunkte zum EWG wurden von Bundesregierung und Bundesländern im Vorfeld gemeinsam erarbeitet.

Begleitet wird der Umstieg auf erneuerbare Heizungssystem von einem umfangreichen Förderprogramm. Bis 2026 stehen insgesamt knapp zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Private Haushalte bekommen beim Tausch eines alten Ölkessels 7.500 Euro Bundesförderung. Für den Umstieg von einer Gasheizung gibt es 9.500 Euro. Auch für die Renovierung von Gebäuden stehen umfassende Förderungen bereit. Für den mehrgeschossigen Wohnbau gibt es spezielle Förderschienen. Für Menschen mit geringem Einkommen werden durch die Förderung „Sauber Heizen für alle“ bis zu 100 Prozent der neuen Heizung gefördert.

Derzeit geht man davon aus, dass rund eine Million Erdgasheizungen, 550.000 Ölheizungen und 11.000 Kohleheizungen noch ausgetauscht werden müssen.

»Raus aus Gas« – Förderung wird ausgebaut & erhöht