Kategorie Energie - 21. Dezember 2021
EU gibt grünes Licht für Erneuerbaren Ausbau Gesetz
Die EU-Kommission hat Österreich Grünes Licht für die Förderung des Ausbaus von Strom aus erneuerbaren Quellen mit Hilfe des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) gegeben. Konkret haben die Wettbewerbshüter eine Beihilferegelung dafür genehmigt. Damit soll Österreich „ohne übermäßige Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt“ den Anteil erneuerbarer Energie in der Stromversorgung bis 2030 übers Jahr gerechnet auf 100 Prozent steigern können, erklärte die EU-Kommission.
Der Ausbau werde im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals und den österreichischen Umweltzielen zu einer Verringerung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Montag in einer Aussendung.
Die für Energie zuständige Klimaschutzministerin Leonore Gewessler bezeichnete das Grüne Licht aus Brüssel als einen „riesigen Erfolg“. In den letzten Wochen und Monaten habe man alle offenen Fragen mit der EU-Kommission klären können. Damit sei Österreich jetzt am besten Weg zu 100 Prozent Strom aus Erneuerbaren bis 2030, übers Jahr durchgerechnet.
Die EU hat dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz heute Grünes Licht gegeben – das ist ein riesiger Erfolg. Wir konnten in den letzten Wochen und Monaten alle offenen Fragen der @EU_Commission klären & sind jetzt am besten Weg zu 100% Strom aus Erneuerbaren Energien bis 2030. (1/4) #EAG pic.twitter.com/IgQ6nsQlNq
— Leonore Gewessler (@lgewessler) December 20, 2021
Jene Teile des EAG, die die Marktprämien für Erneuerbare regeln, mussten nach der im Sommer heurigen Jahres erfolgten Beschlussfassung des EAG bei der EU-Kommission notifiziert werden. Auf Basis eines gemeinsamen Initiativantrags der drei Parteien Grüne, SPÖ und ÖVP sei seit voriger Woche der Weg für eine möglichst rasche Novelle des EAG im Jänner geebnet. Das EAG ist die größte Strommarkt-Reform seit über 20 Jahren und gebe Planungssicherheit für die nächsten 10 Jahre. Diese Dauer ist ein Novum: Anders als in den meisten EU-Mitgliedsländern müsse das EAG nicht an neue EU-Regularien angepasst werden.
Ausschreibungen für Marktprämien für Windenergie würden nun vorgezogen ab 2023. Im Jahr 2022 würden noch Förderungen über administrative Vergabe von Marktprämien erfolgen, eine Pilotausschreibung könne auch 2022 schon zusätzlich erfolgen. Jährlich werde es außerdem einen Fördertopf für Ausschreibungen für Windenergie und Wasserkraft gemeinsam geben. Für PV, Biomasse und Wasserkraft ergebe es sonst keine Änderungen zum beschlossenen EAG.
Österreich hatte in Brüssel eine geplante Beihilferegelung zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Biogas) angemeldet. Dabei würden, so die EU-Kommission am Montag, Beihilfen in Form einer Zusatzprämie gewährt, die der Differenz zwischen den durchschnittlichen Erzeugungskosten für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Technologien und dem Strommarktpreis entspreche.
Für Strom aus Windkraft, Solarenergie und Biomasse werden demnach die Beihilfen im Wege technologiespezifischer Ausschreibungen gewährt, was laut EU-Kommission dazu beitragen dürfte, dass die Förderung angemessen und kosteneffizient bleibt. Ferner sollen technologieübergreifende Ausschreibungen durchgeführt werden, die auch Wind- und Wasserkraft betreffen.
Österreich hat sich nach Brüsseler Angaben von Montag zudem verpflichtet, die Förderregelung für erneuerbare Energien auch für außerhalb Österreichs ansässige Energieerzeuger zu öffnen, sofern bilaterale oder multilaterale Kooperationsabkommen mit anderen Ländern geschlossen werden. Das Klimaschutzministerium hat nach eigenen Angaben zugesagt, dass im Zuge des „Fit for 55“-Pakets Kooperationen mit Nachbarländern geprüft werden können. Wichtig sei dabei, dass dadurch der Ausbau in anderen Ländern nicht gehemmt wird und die Energie auch tatsächlich in Österreich genutzt werden kann.
Die Maßnahme läuft laut EU-Kommission bis Ende 2030, die Beihilfen würden den ausgewählten Empfängern für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage gezahlt. Bis 2023 würden sich die Zahlungen im Rahmen der Regelung Schätzungen zufolge auf insgesamt rund 4,4 Mrd. Euro belaufen, heißt es aus Brüssel. Zum Ziel gesetzt hat sich Österreich, den Erneuerbaren-Stromanteil bis 2030 von derzeit 75 auf 100 Prozent anzuheben.
Die Beihilfe habe einen Anreizeffekt, da die Strompreise derzeit die Kosten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen nicht vollständig decken würden, so die EU-Kommission. „Folglich würden die Investitionen der ausgewählten Beihilfeempfänger ohne die Beihilfe nicht getätigt.“ Zudem sei „die Beihilfe angemessen und auf das erforderliche Minimum begrenzt“.
Die Höhe der Beihilfe werde durch Ausschreibungen für Strom aus Windkraft, Solarenergie und Biomasse bestimmt. Außerdem plane Österreich, die Höhe der Preise auf der Grundlage der Erzeugungskosten zu begrenzen. Die Beihilfe werde in Form einer Zusatzprämie gewährt, die die Differenz zwischen dem Marktpreis für Strom und den Erzeugungskosten nicht übersteigen dürfe. Österreich werde das jährlich überprüfen.
Österreich habe sich überdies verpflichtet, für genügend Flexibilität zu sorgen, damit die Förderregelung mit Blick auf die Aufrechterhaltung einer kosteneffizienten Förderung an die Marktentwicklungen angepasst werden könne. Da dieses System neu sei, habe Österreich einen Überprüfungsmechanismus eingeführt, der insbesondere eine Zwischenbewertung bis 2025 umfasse. Zudem ziehe Österreich eine Anpassung des Systems in Betracht, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb in den Ausschreibungen gewahrt werde, heißt es aus Brüssel.
Deshalb habe die EU-Kommission festgestellt, dass „die österreichische Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar“ sei, da sie im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal den Ausbau der auf verschiedene Technologien gestützten Erzeugung erneuerbaren Stroms in Österreich fördern und zur Verringerung der Treibhausgas-und CO2-Emissionen beitragen werde, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen, heißt es zusammenfassend.
Zu dem vom Parlament im Sommer beschlossenen EAG hatte es Einwände der EU-Kommission gegeben. Diese Punkte wurden in den vergangenen Wochen zwischen Wien und Brüssel ausdiskutiert. Die EAG-Novelle soll schon im Jänner ins Parlament kommen – in der zweiten Jänner-Woche in den Wirtschaftsausschuss und am 20./21. Jänner ins Nationalratsplenum. Darauf hatten sich vorige Woche ÖVP, SPÖ und Grüne verständigt. Dabei wurde auch ein Entfall der Ökostromförderkosten für 2022 vereinbart, wodurch sich ein Haushalt gegenüber heuer im Schnitt 110 Euro spart.
Insgesamt sollen in Österreich bis 2030 rund 27 Terawattstunden (TWh) an Erneuerbaren-Kapazität dazugebaut werden, um bis dahin den gesamten Stromverbrauch erneuerbar zu decken. Bedeuten würde dies zusätzlich 11 TWh PV-Erzeugung, 10 TWh mehr Windkraft, 5 TWh zusätzlich aus Wasserkraft und 1 TWh mehr aus Biomasse/Wärmekraft.