Kategorie Informationen & Tipps - 13. Juli 2018

EU-Kommission startet Befragung zur Zeitumstellung

Bis 16. August werden online Meinungen eingeholt Brüssel – Die EU-Kommission hat eine Befragung zur Abschaffung der Zeitumstellung gestartet.

Befürworter und Gegner der jährlichen Zeitumstellung können bis 16. August online ihre Meinung in einem Fragebogen kundtun. Grundlage für die Zeitumstellung auf die Sommerzeit ist eine entsprechende EU-Richtlinie. Forderungen nach einer Abschaffung der Zeitumstellung waren mehrfach aus dem EU-Parlament gekommen. Im Februar hatte das EU-Parlament die EU-Kommission mit der Frage beauftragt.

Gesundheitliche Bedenken

Kritiker sehen in der Zeitumstellung eine Gesundheitsgefährdung für Menschen. Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit könnten aber noch nicht abschließend beantwortet werden, sagte ein EU-Kommissionssprecher. Nach der Befragung gebe es zwei Möglichkeiten, erläuterte der Sprecher. Entweder bleibe das gegenwärtige Sommerzeit-System unverändert oder die zweimalige jährliche Zeitumstellung werde für die gesamte Europäische Union abgeschafft. Die Änderung der EU-Richtlinie müsste von EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen werden.

Umsetzung noch in aktueller Periode?

Bereits im Zuge des vergangenen EU-Verkehrsministerrates in Luxemburg unterstützte Verkehrsminister Norbert Hofer den Vorschlag seiner finnischen Kollegin Anne-Catherine Berne, europaweit auf die Zeitumstellung zu verzichten: „Der Wechsel der Uhren in der EU sollte in einer einheitlichen Weise eingestellt werden. Dies sei insbesondere grundlegend für das Funktionieren von Transport-Systemen und „Diensten“, so Hofer, der gleichzeitig auf die zahlreichen Forschungsergebnisse verweist, die klar nachteilige gesundheitliche Auswirkungen der halbjährlichen Zeitänderung belegen. Ebenso weiß man mittlerweile, dass auch die erhofften Energieeinsparungen nur geringfügig bemerkbar sind.

Zur Umfrage der EU-Kommission

 

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INFObox: Als Sommerzeit wird die gegenüber der Zonenzeit meist um eine Stunde vorgestellte Uhrzeit bezeichnet, welche während eines bestimmten Zeitraums im Sommerhalbjahr (und oft auch etwas darüber hinaus) als gesetzliche Zeit dient. Eine solche Regelung wird fast nur in Ländern der gemäßigten Zonen angewandt. Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 2:00 Uhr MEZ, indem die Stundenzählung um eine Stunde von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt wird. Sie endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3:00 Uhr MESZ, indem die Stundenzählung um eine Stunde von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt wird.