Kategorie Informationen & Tipps - 18. Dezember 2017

FAQ zur NIKI-Insolvenz

Niki-Flieger bleiben auf dem Boden, zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher sind gestrandet. Wie geht es nun weiter?

Fluggästen, die eine Pauschalreise gebucht haben, wird empfohlen, sich mit ihrem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.

  • Tickets, die direkt beim Luftfahrtunternehmen NIKI gebucht wurden, verlieren ihre Gültigkeit. In diesem Fall muss sich der Fluggast nach derzeitigem Stand selbst um seine Rück- bzw. Weiterbeförderung kümmern. Mögliche Alternativen werden unter www.flyniki.at verlautbart.
  • Allfällige Rückerstattungskosten können im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Passagiere können sich mit etwaigen Fragen betreffend etwaiger finanzieller Abdeckung von Umbuchungen an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte unter www.passagier.at wenden.
  • Sollten die von anderen Fluglinien angebotenen Kapazitäten nicht reichen, wird sich die österreichische Bundesregierung um weitere Kapazitäten kümmern.
  • Bei finanziellen Problemen wird auf die Möglichkeit des Bargeldtransfers, z.B. Western Union, verwiesen.
  • In dringenden Notfällen können die Österreichischen Vertretungen im Ausland Unterstützung anbieten, z.B. durch Kontaktaufnahme mit Angehörigen, die Gewährung von Darlehen etc. Das muss aber im Einzelfall geprüft werden, dazu ist auch meist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
  • Für weitere Infos wird an das Bürgerservice des BMEIA verwiesen, welches – auch außerhalb der Dienstzeiten – 24h erreichbar ist: Inland 0501150-4411, Ausland +43-501150-4411, buergerservice@bmeia.gv.at.

Wie viele Niki-KundInnen sind betroffen?

  • Nach aktuellem Stand wurden bis zum Insolvenzantrag der Fluglinie rund 410.000 NIKI-Flugtickets ausgestellt, die noch nicht abgeflogen wurden. Davon wurden rund 210.000 Tickets über Reiseveranstalter gebucht. Diese Tickets werden durch die jeweiligen Reiseveranstalter automatisch umgebucht. Passagiere werden gebeten, sich mit ihrem Reiseveranstalter zur weiteren Abstimmung in Verbindung zu setzen, da dieser für ihre Beförderung zuständig ist.

Und was passiert mit den bereits gebuchten Tickets? Werden die nun wertlos?

© Flughafen Salzburg