7. April 2022

Start der Investitionsförderung für Ausbau der Erneuerbaren

Die Erneuerbaren-Investitionsförderung für kleine und mittlere Anlagen kann nun starten. Die entsprechende Verordnung wurde vom Klimaschutzministerium (BMK) erlassen. Allein heuer stehen für die Unterstützung von Photovoltaik, Wasser- und Windkraft sowie Biomasse rund 300 Millionen Euro zur Verfügung. Am 21. April startet der erste Call für Photovoltaik. Für jede Technologie wurde ein eigener Starttermin festgelegt.

Ökostrom – also die elektrische Energie, die aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen wird – leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung von Klima- und Umweltschutzzielen und ist gleichzeitig ein weiterer Schritt, um Österreich aus der Abhängigkeit von Öl und Gas zu lösen.

„Es braucht unsere gesamte Kraft, uns aus dieser Abhängigkeit zu befreien“, unterstrich Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, und zwar durch Energieproduktion aus Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse. Der Vorteil: „Sie schicken uns dafür keine Rechnung, sie erpressen uns nicht. Russland tut das schon.“ Jedes Windrad, jede Solaranlage befreie das Land „aus der Klammer von Wladimir Putin“.

Damit die Ökostromproduktion gesteigert wird, wurde ein gesetzliches bundesweites Förderregime für Anlagen in Österreich geschaffen.

Mit der „Investitionszuschüsseverordnung Strom“ wird neu geregelt, wie und wofür Förderungen beantragt werden können. Förderungen sind vorgesehen für

  • die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen bis 1 MW und Stromspeichern,
  • die Neuerrichtung und Revitalisierung von Wasserkraftanlagen bis 25 MW,
  • die Neuerrichtung von Windkraftanlagen bis 1 MW sowie
  •  die Neuerrichtung von Biomasseanlagen bis 50 kW

Insgesamt sind dafür fast 300 Millionen Euro budgetiert. Damit wird eine Stromproduktion aus erneuerbaren Energieträgern im Ausmaß von rund einer Terawattstunde (TWh) ermöglicht. Für jede Technologie gibt es einen eigenen Starttermin, schon am 21. April startet der erste Call für Photovoltaikanlagen.

Details zur Förderung für Photovoltaikanlagen bis 50 kwp

Bis 21. April 2022 werden Photovoltaik-Anlagen bis 50 kwp über den Klima- und Energiefonds gefördert. Da die Mittel bereits ziemlich ausgeschöpft sind, wurden sie nochmals aufgestockt und betragen insgesamt 25 Millionen Euro. Details dazu gibt es auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Ab 21. April 2022 gelten die neuen Regelungen der Investitionszuschüsseverordnung Strom. Auf der Website der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) finden Sie alle Informationen dazu. Bitte beachten Sie, dass dort die Förderbedingungen vorsehen, dass noch keine Bestellung von Anlagenteilen erfolgt sein darf!