Kategorie Informationen & Tipps - 30. Januar 2018

Neue Mautordnung für gemeinnützige Organisationen

Eine neue Mautordnung unterstützt freiwillige Helfer mit einer Gratis-Vignette für Einsatzfahrzeuge. Dafür soll die bestehende Mautordnung geändert und somit eine Erleichterung für gemeinnützige Einsatzorganisationen geschaffen werden. „Die neue Mautordnung sieht vor, dass Einsatzfahrzeuge dieser gemeinnützigen Organisationen, die über einen Blaulicht-Bescheid verfügen, die heimischen Autobahnen und Schnellstraßen kostenlos befahren dürfen“, so Verkehrsminister Norbert Hofer. Bei einem gemeinsamen Treffen mit den Vorständen der ASFINAG wurde die entsprechende Adaptierung der Mautordnung beschlossen. Schon in wenigen Wochen soll die Änderung ausgearbeitet sein und in Kraft treten können.

Bis zur Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetztes (BStMG) 2013 waren Fahrzeuge, an denen nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht waren, von der zeit- und fahrleistungsabhängigen Mautpflicht ausgenommen. Dabei wurde kein Unterschied gemacht, ob die Anbringung der Blaulichter gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 KFG 1967 ex lege zulässig war (Rettungs-, Feuerwehr-, Polizei-Fahrzeuge) zulässig war oder die Anbringung gemäß § 20 Abs. 5 KFG 1967 einer behördlichen Bewilligung bedurfte (Blaulicht-Bescheid). Diese Regelung führte in vielen Fällen zu einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung, da für Fahrzeuge mit Blaulicht-Bescheid eine Ausnahme von der Mautpflicht auch dort bestand, wo etwa die behördliche Bewilligung unter einer örtlichen Beschränkung erteilt worden war.

Mit der BStMG-Novelle 2013 erfolgte eine dahingehende Änderung, dass im Fall von Fahrzeugen mit Blaulicht-Bescheid eine Ausnahme von der Mautpflicht nur dann bestehen soll, wenn diese Fahrzeuge die Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht im Einsatzfall verwenden.

„In den letzten Wochen sind verstärkt Forderungen von Interessenvertretungen und Organisationen nach einer Gleichstellung ihrer Einsatzfahrzeuge mit Fahrzeugen von Rettung, Polizei und Feuerwehr an mich herangetragen worden – auch mit der Begründung, dass die Einsatzfahrzeuge von den ehrenamtlichen Hilfskräften auch für Fahrten zu Fortbildungen, Übungen oder Koordinationssitzungen verwendet werden, weswegen wir jetzt eine Gleichstellung vornehmen werden“, erklärte Norbert Hofer.

Die nun in Ausarbeitung befindliche Novelle des BStMG stellt sicher, dass alle Blaulichtfahrzeuge gemeinnütziger Organisationen – wie etwa der Wasser- oder Bergrettung – generell von der Mautpflicht (Vignettenpflicht) befreit werden. Die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als gemeinnützige Organisation zu gelten (gemeinnütziger Verein, überwiegend ehrenamtliche Mitarbeiter, Spenden-Absetzbarkeit, etc.) werden in der Mautordnung festgelegt. Jene Organisationen, die den entsprechenden Nachweis erbringen können, bekommen von der ASFINAG für alle Blaulichtfahrzeuge eine digitale Vignette gratis zur Verfügung gestellt.

INFObox: Die ASFINAG plant, finanziert, baut, erhält, betreibt und bemautet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) das gesamte hochrangige Straßennetz in Österreich. Das sind rund 2.200 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen.