Kategorie Klima- & Umweltschutz - 12. Juli 2022
Höhere Umweltförderungen sollen Energie-Unabhängigkeit stärken
Neue und verbesserte Förderungen für Unternehmen, Betriebe, Vereine und Gemeinden unterstützen den Ausbau Erneuerbarer Prozesswärme und bekämpfen Energiearmut.
Die Umweltförderung im Inland (UFI) ist das zentrale Förderungsinstrument des Bundes. Sie sorgt durch neue und stetig weiterentwickelte Förderschienen für mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und mehr Umwelt- und Klimaschutz in Österreich. Nun erfolgte Anpassungen umfassen die Einführung neuer Förderungsbereiche, Vereinfachungen beim Abwicklungsprozedere und die Erhöhungen der Förderungen. Damit leistet die Umweltförderung auch einen wichtigen Beitrag beim Umstieg von russischem Gas auf heimische Energieträger.
„Noch nie zuvor war die Umweltförderung mit so viel Budget ausgestattet wie jetzt. Die neue Umweltförderung im Inland hilft beim Umstieg von Erdgas auf Erneuerbare Energien – in der Wirtschaft, bei Unternehmen, Betrieben und Gemeinden. Genau das macht uns weniger erpressbar und sorgt zudem für heimische Wertschöpfung. Nützen Sie dieses Angebot. Setzen Sie auf Energieeffizienzmaßnahmen, rüsten Sie um – das stärkt unsere Unabhängigkeit langfristig“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Raus aus Öl und Gas
Im Rahmen des neuen schweren Förderungsbereiches „Erneuerbare Prozessenergie für Betriebe“ werden Unternehmen und Betriebe unterstützt, bestehende fossile Produktionsanlagen oder -prozesse auf erneuerbare Energieträger umzurüsten. Alle Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen können diese Förderung beantragen. Sie wird abhängig von der Ausführung der Anlage mit bis zu 45 Prozent der Investitionsmehrkosten gefördert. Für kleine Unternehmen kann der Fördersatz um 20 Prozent, für mittlere Unternehmen um zehn Prozent erhöht werden. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt maximal sechs Millionen Euro.
Bekämpfung der Energiearmut
Die neue Förderung für Gebäude für schutzbedürftige Menschen verbindet Klimaschutz und soziale Verantwortung. Sie unterstützt zum Beispiel Frauenhäuser, Kinderheime oder Unterkünfte für geflüchtete Menschen. Gefördert werden Maßnahmen zum verbesserten Wärmeschutz von Gebäuden und die Installation einer klimafreundlichen Heizung mit bis zu 100 Prozent der Nettokosten.
Einreichen können alle gemeinnützige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die auf der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“ des Finanzministeriums gelistet sind. Auch Gemeinden können Förderanträge einreichen, die ein Gebäude überwiegend zur Unterbringung schutzbedürftiger Personen im Rahmen einer karitativen oder gemeinnützigen Einrichtung betreiben.
Dieser Fördertopf umfasst insgesamt 45 Millionen Euro und wird aus dem österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (ÖARP) finanziert. Das stärkt die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern, nützt dem Klima, die Betreiber:innen sparen Geld durch gut gedämmte Gebäude und die Bewohner:innen bekommen mehr Komfort in einer schwierigen Lebenssituation.
Viele Verbesserungen
Bei Projekten für die erneuerbare Wärmeversorgung wird die Förderobergrenze von 4,5 auf sechs Millionen Euro pro Projekt angehoben. Damit werden Projekte wie Abwärmeauskopplung und Verteilnetze, Nahwärmeversorgung mit Erneuerbaren, Innovative Nahwärmenetze, klimafreundliche Fernwärme- und Fernkältenetze oder Geothermieanlagen ermöglicht.
Weiters wurde der Fördersatz für Unternehmen erhöht, die ihre fossile Heizung auf klimafreundliche Wärmeversorgung tauschen. Künftig wird der Umstieg bei Anlagen unter 50 KW mit bis zu 7.500 Euro und bei größeren Wärmeversorgungsanlagen bis zu 12.000 Euro gefördert. Die umwelteffektbezogene Förderobergrenze, der CO2-Deckel, wird von bisher 60 auf 75 Euro pro jährlich vermiedener Tonne CO2 angehoben.
100 Millionen Euro für klimafitte Industrie
Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist auch die Verringerung prozessbedingter Emissionen in der Industrie ein wichtiger Hebel. Für das Programm „Transformation der Wirtschaft“ des Klima- und Energiefonds stellt Österreich bis 2026 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung, finanziert aus dem Aufbau- und Resilienzplan der Europäischen Union im Rahmen von „NextGenerationEU“. Für die erste Ausschreibung sind 35 Millionen Euro für Maßnahmen zur Umstellung auf erneuerbare Energien zur dauerhaften Reduktion von THG-Emissionen in der energieintensiven Industrie vorgesehen.
„Transformation der Wirtschaft“ richtet sich an alle Unternehmen aus der produzierenden Wirtschaft, die prozessbedingte THG-Emissionen aufweisen und deren Betriebsstandort bzw. Anlagen sich in Österreich befinden. Auch umfasst werden jene Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels fallen. In der aktuellen, ersten Ausschreibung werden Antragsteller:innen dazu eingeladen, transformative Projekte einzureichen, die zum Ziel haben, durch die Umstellung auf erneuerbare Energien dauerhaft THG-Emissionen in der energieintensiven Industrie zu reduzieren.
Für die eingereichten Maßnahmen müssen Investitionskosten von je zumindest 2,5 Millionen Euro vorliegen. Die maximale Förderung beträgt bis zu 10 Millionen Euro pro eingereichte Maßnahme. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein kompetitives Ausschreibungsverfahren. Für die Erteilung des Förderzuschlags ist das Verhältnis der beantragten Förderung (Euro) pro eingesparter Tonne THG-Emission (CO2-Äquivalent) ausschlaggebend. Die 1. Ausschreibung „Transformation der Wirtschaft“ ist von 11.07.2022 bis 21.10.2022 geöffnet. Die zweite Ausschreibung wird voraussichtlich im Q1/2023 starten, eine optionale dritte Ausschreibung im Q3/2023.
Service: Kombinationen von Förderungen im Rahmen des Programms Transformation der Wirtschaft mit Förderungen des EU-Innovationsfonds sind möglich. Nähere Informationen finden sich unter: https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/energiewende/eu_innovationsfonds.html
Auch die Kombinationen im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI) mit Landesförderungen sind möglich. Nähere Informationen und Einreichmöglichkeiten zu allen UFI-Förderungen finden sich unter www.umweltfoerderung.at
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