Kategorie Mobilität - 26. November 2020

Klimaschutzministerium verbessert Arbeitssituation von Eisenbahnbediensteten nach schweren Unfällen

Neue Regelung sieht Dienstfreistellung nach schweren Unfällen für 72 Stunden sowie psychologische Hilfe vor – Novelle des Eisenbahngesetzes 1957

Eine Verbesserung für Eisenbahnbedienstete hat der Ministerrat auf Antrag von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler beschlossen, nämlich die Aufnahme einer verpflichtenden Dienstfreistellung nach schweren Unfällen für 72 Stunden. Zudem wurde die Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber festgeschrieben, in diesen Fällen den Bediensteten psychologische Hilfe anzubieten.Von der Freistellung kann nur abgesehen werden, wenn von entsprechend psychologisch geschulten Kräften die Diensteignung festgestellt wird.

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Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Leider kommt es auch im Bereich des Schienenverkehrs zu schweren Unfällen, die für die Triebfahrzeugführerinnen und –führer mitunter schwer zu verarbeiten sind. Bisher fehlten aber konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen für deren Unterstützung. Mit der Gesetzesnovelle schaffen wir nun zwei maßgebliche Verbesserungen: verpflichtende Dienstfreistellung von 72 Stunden und das Angebot an psychologischer Unterstützung nach schweren Unfällen. Das dient der Gesundheit der Eisenbahnbediensteten und der Sicherheit auf der Strecke.“

Mit der Gesetzesnovelle werden insgesamt die Richtlinien des vierten Eisenbahnpaketes der Europäischen Union innerstaatlich umgesetzt, die vor allem eine Neuregelung der Rollen zwischen Europäischer Eisenbahnagentur und nationalen Behörden vorsieht.