Kategorie Mobilität - 11. Mai 2016

Lenken statt ablenken: Smartphone-Verbot am Steuer

Nur mal kurz während der Fahrt Whatsapp checken oder einen Anruf entgegennehmen: Das dauert nur Sekunden und kann doch tödliche Folgen haben. Unachtsamkeit im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt. Damit gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Knapp ein Drittel aller im Vorjahr in Österreich im Straßenverkehr getöteten Personen kam durch die Folgen von Ablenkung ums Leben.

Die neue Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) weitet das bisher geltende Handyverbot aus und regelt genau, in welchen Fällen Sie ein Mobiltelefon am Steuer verwenden dürfen und in welchen nicht. Weiterhin erlaubt ist das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung. Zudem darf das Handy auch als Navigationssystem verwendet werden, wenn es im Wageninneren befestigt ist. Ausdrücklich verboten ist alles, was den Blick von der Straße ablenkt: Das Schreiben und das Lesen von SMS, E-Mails oder Nachrichten auf Social-Media-Kanälen wie etwa Facebook oder Messenger-Diensten wie Whatsapp sowie das Internetsurfen.

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum erweiterten Handy- und Smartphone-Verbot am Steuer:

Darf ich mein Mobiltelefon benützen, während ich Auto fahre?

Das Telefonieren während des Fahrens ist nur mit Benützung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Wenn das Smartphone als Navigationsgerät verwendet werden soll, muss es fest im Wageninneren befestigt sein. Alles, was die Aufmerksamkeit für den Verkehr mindert, ist während der Fahrt verboten: Musiktitel wechseln, Nachrichten lesen, Nummern eintippen, Adressen suchen oder das Verwenden von Apps.

Ist das Telefonieren mit Lautsprecherfunktion des Mobiltelefons erlaubt, wenn es nicht im Wageninneren befestigt ist?

Wenn es nur zum Telefonieren verwendet wird, spricht nichts dagegen, wenn der Lautsprecher als Freisprecheinrichtung verwendet wird. Dasselbe gilt, wenn Sie mit Spracherkennungssoftware wie „Siri“ arbeiten. Die Kommunikation darf aber nicht zulasten der Aufmerksamkeit für den Verkehr gehen. Besser wäre es daher, wenn das Mobiltelefon an einer Halterung als fixe Freisprecheinrichtung angebracht ist.

Darf ich mein Mobiltelefon an einer roten Ampel ohne Freisprecheinrichtung verwenden?

Ja. Solange Sie stehen und die Ampel auf „Rot“ geschaltet ist, dürfen Sie das Mobiltelefon frei verwenden. Wenn Sie an einer Stopptafel halten, gelten jedoch dieselben Regeln wie im normalen Verkehr.

Alle Informationen im Detail und FAQ zum Thema Handy am Steuer finden Sie hier.