Kategorie Mobilität - 31. März 2017

Deutsche Maut-Pläne: Österreich klagt vor EuGH

Generell lässt sich sagen, dass es das Recht jedes EU-Staats ist, Mautgebühren einzuführen. Allerdings dürfen dabei Grundregeln, Richtlinien und Gesetze der Europäischen Union nicht verletzt werden. Demnach muss unser Nachbarstaat gemeinschaftsrechtliche Aspekte wie die Verhältnismäßigkeit der Kosten und die Gleichbehandlung aller EU-Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen.

Deutschland plant nicht nur die Einführung der Infrastrukturabgabe (Mautgebühren), sondern will außerdem mit einer Senkung der KfZ-Steuer Autobesitzerinnen und -besitzer in Deutschland entlasten. Während die Mautgebühren für alle Benützerinnen und Benutzer der deutschen Straßen gelten sollen, würde die Entlastung via KfZ-Steuer nur bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen schlagend werden. Einfach gesagt: Die deutschen Autofahrerinnen und Autofahrer erhalten ihre Maut zurück.

Besitzerinnen und Besitzer von besonders umweltfreundlichen Fahrzeugen (Schadstoffklasse Euro 6) sollen zudem sogar über die vorgesehene 1:1-Entlastung hinaus entschädigt werden. Diese Koppelung von Be- und Entlastung stellt eine unionsrechtlich unzulässige Diskriminierung aus Gründen der Staatszugehörigkeit dar, weil sie eben nicht für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger im gleichen Ausmaß gelten würde.

Österreich wird vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die deutsche Pkw-Maut klagen

Das Modell verstößt nicht nur nach Auffassung des österreichischen Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, Jörg Leichtfried, gegen geltendes Unionsrecht. Deswegen wird Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die deutsche Pkw-Maut klagen. Der österreichische Standpunkt wird durch ein Gutachten des Europarechtsexperten Walter Obwexer untermauert.

Auszüge aus dem Gutachten von Walter Obwexer stehen hier zur Verfügung.

Österreich wird vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die deutsche Pkw-Maut klagen. © Asfinag

Am kommenden Dienstag wird Leichtfried die Mitglieder der Bundesregierung im Ministerrat über die Entscheidung des Deutschen Bundesrats sowie die Inhalte des Obwexer-Gutachtens informieren und die weitere Vorgehensweise beraten.