Kategorie Innovation & Technologie - 13. Juni 2019
Neue Bestimmungen für Drohnenflüge in Europa
Nach Störungen des Flugbetriebs an verschiedenen Flughäfen werden Regeln für Drohnen europaweit vereinheitlicht. Die zuständige Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat nun eine EU-Verordnung ausgearbeitet, mit der das Fliegen mit Drohnen in der EU einheitlich geregelt wird. Nach einer einjährigen Übergangsfrist wird das neue Regulativ ab Juli 2020 für Österreich zur Anwendung kommen. Bis dahin gelten noch die derzeitigen österreichischen Drohnen-Regeln.
Das neue europäische Drohnen-Regulativ hat sich in vielen Punkten das derzeit in Österreich geltende Regelwerk zum Vorbild genommen. Expertinnen und Experten von Austro Control und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) haben sich in die Entwicklung der europäischen Regeln mit Ihrer Expertise und Ihren Erfahrungen eingebracht.
Der Betrieb über Städten und Dörfern und vor allem bei Menschenansammlungen bei Veranstaltungen, Sportevents, Konzerten und Unfällen ist aus Sicherheitsgründen freilich weiterhin verboten, nur mit besonderer Bewilligung im Einzelfall möglich. Strengstens verboten ist auch der Betrieb in der unmittelbaren Nähe von Flughäfen.
Die wichtigsten Eckpunkte des kommenden Drohnenregulativs
Es wird weiterhin eine Spielzeug-Kategorie geben: Wenn also die Drohne nicht schwerer als 250 Gramm ist, muss die Drohne weder registriert werden, noch ist eine behördliche Bewilligung erforderlich, man darf aber natürlich auch niemanden mit der Drohne gefährden.
Drohnen zwischen 250 g und 25 kg müssen zukünftig registriert werden. Eine behördliche Bewilligung ist nicht mehr erforderlich, sofern das Gerät in Sichtverbindung betrieben wird, eine Flughöhe von 120 m nicht überschritten wird und ein sicherer (je nach Gewicht des Gerätes entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen eingehalten wird (open Kategorie).
Erforderlich wird auch die Absolvierung eines Online-Trainings inklusive Test zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse sein.
- A1 sind UAS <250g die nicht über Menschenansammlung betrieben werden dürfen.
- A2 sind UAS <4kg die in einem Mindestabstand zu Personen von 30m bzw. im low-speed mode 5m aber nicht über Menschenansammlungen betrieben werden dürfen.
- A3 sind UAS <25kg die nicht über Menschenansammlungen bzw. im Nahbereich von Menschen (Mindestabstand 150m) betrieben werden dürfen.
Behördliche Bewilligungen braucht man künftig dann nur mehr für das Fliegen mit Drohnen in der Specific oder der Certified Kategorie, also für Geräte die schwerer als 25kg sind, die außerhalb einer Sichtverbindung betrieben werden oder die für spezielle Einsätze vorgesehen sind.
Es wird für die Staaten auch die Möglichkeit geben, Zonen festzulegen, wo auf keinen Fall geflogen werden darf, wie beispielsweise in der Nähe von Flughäfen.
In Zukunft können jedoch in Österreich registrierte Drohnen der open Kategorie auch im EU-Ausland betrieben werden. Das war bisher nicht der Fall und man brauchte für die meisten Länder eine entsprechende Bewilligung des Fluggerätes.
Nach Ende der Übergangsfrist soll das neue Drohnenregulativ in ganz Europa und damit auch in Österreich in einem Jahr zur Anwendung kommen. Das bisherige österreichische Regulativ hat sich in den vergangenen Jahren jedenfalls sehr bewährt und der risikobasierte Ansatz daraus ist jetzt für ganz Europa übernommen worden: Je schwerer die Drohne und je mehr Menschen sich darunter befinden, desto strenger die Bestimmungen.
Beim Kauf einer neuen Drohne wird künftig ein Folder mit dem Hinweis, um welche Drohne es sich handelt und in welche Subkategorie diese fällt, beigepackt werden.
Des weiteren ist zu beachten, dass ab Juni 2020 alle Drohnen schwerer als 250g respektive leichtere, wenn Sie mit einer Kamera ausgestattet sind oder in einem hohen Risikoeinsatz eingesetzt werden, registriert werden müssen – die Registratrierungsnummer muss dann auch auf der Drohne angebracht werden!
- Die Specific Kategorie unterscheidet UAS kleiner als 3m, die unter direkter Sichtverbindungen betrieben werden bzw. UAS, die in keiner Sichtverbindung zur UAS betrieben werden. In allen Fällen ist ein entsprechendes Risk Assessment zu machen und der Austro Control vorzulegen, die bei entsprechender Risk Mitigation eine Bewilligung ausstellt.
- In die Certified Kategorie fallen alle UAS, die eine Dimension von über 3m vorweisen, mit denen Personen oder gefährliche Güter transportiert werden bzw. deren Anwendung ein hohes Risiko für Menschen aufweisen. Diese UAS dürfen nur betrieben werden, wenn sie eine entsprechende Zulassungsbescheinigung aufweisen, der Betreiber eine Betriebsbewilligung und der Pilot des UAS eine entsprechende Pilotenlizenz vorweisen kann.
App „Drone Space“ liefert Überblick
Es ist auch an dieser Stelle nochmals an die App „Drone Space“ (kostenlos für iOS und Android in den Stores erhältlich) erinnert. Eine Orientierungshilfe für alle Drohnen-Piloten und -Pilotinnen durch die Austro Control, damit sie immer sicher unterwegs sind und wissen, wo geflogen werden darf und welche gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen sind.
Für Drohnenbesitzer und Drohnenbesitzerinnen gibt es vor einer ersten Inbetriebnahme zwei wichtige Punkte zu beachten. Ich muss wissen, wo ich fliegen darf und ob für mein Gerät eine Bewilligung von Austro Control erforderlich ist.
https://www.servus.com/tv/videos/aa-1ykk3muw12112/
Piloten haben die Möglichkeit, über die App standortbezogene Informationen über die Luftraumstruktur abzurufen. Nach Angabe von Flughöhe und -radius wird angezeigt, ob man sich beispielsweise in der Kontrollzone eines Flughafens oder in einem Flugbeschränkungsgebiet befindet.
Dazu werden auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen berücksichtigt, das heißt es wird gezeigt, ob im gewünschten Fluggebiet der Betrieb grundsätzlich erlaubt oder generell verboten ist bzw. eine spezielle Bewilligung oder Freigabe erforderlich ist. Das Kartenmaterial ist immer top-aktuell, basierend auf den offiziellen Luftfahrtkarten von Austro Control.
Darüber hinaus erhalten Benutzerinnen und Benutzer eine generelle Information zur Bewilligungspflicht von Drohnen in Österreich.
Die Karte, auf der die für Drohnen relevanten Lufträume ersichtlich sind, steht auch über die Homepage als Desktop-Version zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zum Thema Drohnen sind auch im Faktenblatt des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) sowie unter www.austrocontrol.at/drohnen verfügbar.